Rente & Altersvorsorge Rechner 2026
Plane deine finanzielle Zukunft mit unseren interaktiven Rechnern für die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge 2026. Ermittle deine monatliche Rente, Rentenabschläge, Steuerabzüge sowie deine individuelle Rentenlücke.
Verfügbare Rechner in dieser Kategorie (12)
Rentenrechner 2026 (SGB VI)
Prognostiziere deine gesetzliche Altersrente aus bisherigen und zukünftigen Entgeltpunkten nach der SGB VI Rentenformel.
Renteneintritts-Rechner 2026
Berechne deinen frühestmöglichen Rentenbeginn 2026: Regelaltersgrenze 67 Jahre sowie Abschläge und Zuschläge nach Geburtsjahr.
Rentensteuer-Rechner 2026
Berechne die Steuer auf deine Rente 2026: Besteuerungsanteil 84,0 % für Rentenbeginn 2026 gemäß § 22 Nr. 1 EStG – mit Freibetrag.
Rentenabschlag-Rechner 2026
Berechne den Rentenabschlag bei Frühverrentung 2026: 0,3 % dauerhafter Abzug pro Monat vor der Regelaltersgrenze gemäß § 77 SGB VI.
Riester-Rechner 2026
175 € Grundzulage + bis zu 300 € Kinderzulage: Berechne deine staatliche Riester-Förderung und den Steuervorteil gemäß §§ 79–99 EStG.
Rürup-Basisrente Rechner 2026
Berechne deinen Rürup-Steuervorteil 2026: bis zu 27.566 € Beiträge als Sonderausgaben abziehen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG.
bAV-Entgeltumwandlung Rechner 2026
Berechne deine betriebliche Altersvorsorge 2026: Netto-Belastung nach Entgeltumwandlung, 15 % Pflicht-AG-Zuschuss sowie Steuer- & SV-Ersparnis.
Rentenlücke-Rechner 2026
Berechne deine Rentenlücke 2026: Differenz zwischen heutigem Nettoeinkommen und erwarteter Rente – inklusive Inflation und Kaufkraftverlust.
Erwerbsminderungsrente-Rechner 2026
Berechne die Erwerbsminderungsrente 2026: volle (unter 3 h/Tag) und halbe Erwerbsminderung (3–6 h) gemäß § 43 SGB VI.
Renten-Nachzahlungsrechner 2026
Berechne freiwillige Renteneinzahlungen 2026 gemäß § 207 SGB VI: Beitragshöhe, Rentenpunkte-Erwerb und Rentensteigerung.
Versorgungsausgleich-Rechner Scheidung 2026
Berechne den Versorgungsausgleich bei Scheidung 2026: Halbteilung der Rentenanwartschaften der Ehezeit gemäß § 1 VersAusglG.
Witwenrente-Rechner 2026 – Hinterbliebenenrente & Freibetrag
Berechne deine Große (55 %) oder Kleine (25 %) Witwenrente 2026 inklusive Sterbevierteljahr & Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI.
Gesetzliche Rente, Betriebsrente und private Altersvorsorge 2026 verstehen
Die finanzielle Absicherung im Alter ruht in Deutschland auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI), der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) sowie der privaten Vorsorge über Riester-, Rürup- und Sparverträge. Für das Rentenjahr 2026 gelten klare Maßstäbe: Der aktuelle Rentenwert beträgt bundeseinheitlich 42,52 Euro je Entgeltpunkt, die Regelaltersgrenze wird für ab 1964 Geborene auf 67 Jahre angehoben, und Neurentner versteuern 84,0 Prozent ihrer Rente nach § 22 EStG. Wer Entgeltpunkte, Vorruhestandsabschläge und Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (KVdR/PVdR) vorausberechnet, erkennt Deckungslücken rechtzeitig und kann Entgeltumwandlungen oder Sonderzahlungen gezielt anwenden.
Gesetzliche Altersrente & Rentenwert (§ 64 SGB VI)
Der Rentenrechner ermittelt Ihren voraussichtlichen Rentenanspruch anhand Ihrer gesammelten Entgeltpunkte. Wer das vorläufige Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro verdient, erhält 1,0 Entgeltpunkt. Bei einem Rentenwert von 42,52 Euro weist das Tool Bruttorente sowie den Netto-Auszahlungsbetrag nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus.
Renteneintrittsalter & Abschläge (§ 235 & § 77 SGB VI)
Das Geburtsjahr bestimmt den regulären Rentenbeginn. Der Renteneintrittsrechner zeigt den Stichtag Ihrer Regelaltersgrenze. Wer mit 35 Beitragsjahren vorzeitig in den Ruhestand geht, verliert nach § 77 SGB VI dauerhaft 0,3 Prozent je Monat. Den Kürzungsbetrag beziffert der Rentenabschlag-Rechner. Nach 45 Beitragsjahren erfolgt der Eintritt abschlagsfrei.
Rentenbesteuerung & Freibetrag (§ 22 EStG)
Im Rentensteuer-Rechner ermitteln Sie den steuerpflichtigen Anteil Ihrer Rente. Für den Neurentnerjahrgang 2026 beträgt dieser 84,0 Prozent. Die verbleibenden 16,0 Prozent werden im Folgejahr als lebenslanger Euro-Freibetrag fixiert. Künftige Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig und können bei Überschreiten des Grundfreibetrags (12.348 Euro) zu Steuerzahlungen führen.
Betriebliche Altersvorsorge & Zuschuss (BetrAVG)
Der bAV-Rechner beziffert den monatlichen Netto-Aufwand einer Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG. Beiträge sind 2026 bis 676 Euro monatlich steuerfrei und bis 338 Euro sozialabgabenfrei. Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent erhöht den Sparbetrag. Betriebsrenten unterliegen im Alter jedoch der vollen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht (§ 229 SGB V).
Geförderte Vorsorge: Riester & Rürup-Basisrente
Der Riester-Rechner ermittelt Zulagen (175 Euro Grundzulage, 300 Euro je Kind) sowie die steuerliche Günstigerprüfung (§ 10a EStG, maximal 2.100 Euro). Der Rürup-Rechner beziffert die Steuerersparnis für Selbstständige und Angestellte: Beiträge zur Basisrente sind 2026 bis zu 27.566 Euro (55.132 Euro für Verheiratete) voll als Sonderausgaben absetzbar.
Hinterbliebene, Scheidung, EM & Nachzahlung
Spezifische Rentenarten erfordern exakte Kalkulationen: Der Witwenrente-Rechner kalkuliert Sterbevierteljahr (100 Prozent) und Einkommensanrechnung (§ 97 SGB VI). Bei Erwerbsunfähigkeit ermittelt der Erwerbsminderungsrente-Rechner Ansprüche inklusive Zurechnungszeit. Bei Scheidungen teilt der Versorgungsausgleich-Rechner Entgeltpunkte (§ 1 VersAusglG). Der Renten-Nachzahlungsrechner ermittelt Beitragskosten nach § 187a SGB VI, während der Rentenlücke-Rechner den Monatsfehlbetrag beziffert.
Wichtige Grundlagen der Altersvorsorge 2026
Das deutsche Alterssicherungssystem gliedert sich in drei Schichten: Die Basisversorgung (Schicht 1) umfasst die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und die Rürup-Basisrente. Sie ist unkündbar, pfändungsgeschützt und wird im Alter nachgelagert besteuert. Die Zusatzversorgung (Schicht 2) bündelt die betriebliche Altersversorgung und Riester-Verträge mit steuer- und abgabenbegünstigter Ansparphase. Die private Kapitalanlage (Schicht 3) beinhaltet ungeförderte Sparpläne und Rentenversicherungen, deren Erträge der Abgeltungsteuer oder dem Ertragsanteil unterliegen.
In der gesetzlichen Rente bestimmt das Verhältnis des Jahresbruttos zum Bundesdurchschnitt die Entgeltpunkte (2026: 51.944 Euro vorläufig für 1,0000 Entgeltpunkt). Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt beitragspflichtige Einnahmen 2026 bei 8.450 Euro monatlich (101.400 Euro im Jahr). Jeder Entgeltpunkt entspricht dem aktuellen Rentenwert von bundeseinheitlich 42,52 Euro.
Von der Bruttorente werden Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR: 7,3 Prozent zzgl. halber Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung (PVdR: 3,4 Prozent für Eltern bzw. 4,0 Prozent für Kinderlose) einbehalten. Neurentner des Jahres 2026 versteuern 84,0 Prozent ihrer Rente; der steuerfreie Restbetrag (16,0 Prozent) wird im Folgejahr als unveränderlicher Euro-Betrag festgeschrieben. Künftige Rentenanpassungen sind zu 100 Prozent steuerpflichtig.
Wie die Berechnungen funktionieren
Die versicherungsmathematischen Kalkulationen basieren auf verbindlichen gesetzlichen Rechenformeln:
Monatliche Bruttorente = Entgeltpunkte (EP) × Zugangsfaktor (ZF) × Rentenartfaktor (RAF) × Aktueller Rentenwert (AR)Rentenformel nach § 64 SGB VI: Der Zugangsfaktor sinkt bei vorzeitigem Beginn um 0,003 je Monat (0,3 Prozent Abschlag). Der Rentenartfaktor beträgt 1,0 für Altersrenten und 0,55 für Große Witwenrenten nach Neurecht. Der Rentenwert 2026 beträgt 42,52 Euro.
Monatliche Rentenlücke = (Nettoeinkommen vor Ruhestand × Zielbedarfsquote) − prognostizierte Netto-GesamtrenteVersorgungsdefizit: Als Zielbedarf gelten üblicherweise 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Die erwartete Rente wird nach Abzug von KVdR/PVdR und Einkommensteuer gegengerechnet.
Ausgleichswert (EP) = (Ehezeit-Entgeltpunkte Partner A − Ehezeit-Entgeltpunkte Partner B) ÷ 2Versorgungsausgleich nach § 1 VersAusglG: Der Partner mit den höheren während der Ehe erworbenen Rentenpunkten überträgt die Hälfte der Differenz auf das Rentenkonto des anderen Partners.
Welcher Rechner passt zu meinem Fall?
Typische Fehler bei der Berechnung
- ✕Bruttorente mit Nettoauszahlung verwechseln: Rund 11 bis 12 Prozent gehen für Kranken- und Pflegeversicherung (KVdR/PVdR) ab. Übersteigt das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag (12.348 Euro), mindert zudem die Einkommensteuer den Betrag.
- ✕Glauben, Rentenabschläge entfielen mit 67 Jahren: Vorruhestandsabschläge von 0,3 Prozent je Monat gelten dauerhaft (§ 77 SGB VI). Sie entfallen nicht mit 67 Jahren und mindern auch spätere Witwenrenten.
- ✕Rentenfreibetrag als Prozentsatz ansehen: Der steuerfreie Anteil (16,0 Prozent 2026) friert im Folgejahr als fixer Euro-Betrag ein. Spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.
- ✕Kaufkraftverlust ignorieren: Bei 2 Prozent Inflation verliert eine Rente von 1.600 Euro über 15 Jahre rund 410 Euro an realer Kaufkraft.
- ✕Beitragspflicht bei Betriebsrenten übersehen: Betriebsrenten sind oberhalb des Freibetrags von 178,50 Euro monatlich voll kranken- und pflegeversicherungspflichtig (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen).
Beispielrechnung
Ausgangswerte für Renteneintritt 2026:
• Versicherter: Geburtsjahrgang 1961, kinderlos, gesetzlich krankenversichert, regulärer Renteneintritt im Oktober 2026 mit 66 Jahren und 6 Monaten (Zugangsfaktor 1,0).
• Versicherungsverlauf: 44,00 Entgeltpunkte nach 43 Beitragsjahren.
• Monatliche Bruttorente: 44,00 EP × 1,0 (ZF) × 1,0 (RAF) × 42,52 € (Rentenwert 2026) = 1.870,88 € (22.450,56 € jährlich).
• Krankenversicherung (7,3 % + 0,85 % halber Zusatzbeitrag = 8,15 %): 152,48 €.
• Pflegeversicherung (kinderlos ab 23 Jahren, 4,0 %): 74,84 €.
• Monatsrente vor Steuern: 1.643,56 € (Gesamtabzüge Sozialversicherung: 227,32 €).
• Besteuerung (§ 22 EStG): 84,0 % steuerpflichtig (18.858,47 € p.a.); lebenslanger Rentenfreibetrag: 3.592,09 € p.a. Nach Abzug von Werbungskosten (102 €) und Grundfreibetrag (12.348 €) verbleibt eine geschätzte monatliche Einkommensteuer von ca. 75 €.
• Monatlicher Netto-Auszahlungsbetrag: ca. 1.568,56 €.
Häufige Fragen zu Rente und Altersvorsorge
Gilt der Rentenwert von 42,52 Euro bundesweit?
Ja. Seit Juli 2024 ist die Rentenangleichung zwischen Ost und West abgeschlossen. Ein Entgeltpunkt hat in ganz Deutschland denselben Wert.
Was gilt beim Sterbevierteljahr der Witwenrente?
In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat wird die Rente des Verstorbenen zu 100 Prozent ausgezahlt. Eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet (§ 97 SGB VI).
Wie lassen sich Rentenabschläge ausgleichen?
Ab 50 Jahren können Versicherte nach § 187a SGB VI Sonderzahlungen an die Rentenversicherung leisten. Diese Zahlungen sind nach § 10 EStG als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.
Wer kann mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen?
Niemand mehr aus aktuellen Jahrgängen. Die Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) steigt für ab 1964 Geborene auf 65 Jahre. Mit 63 Jahren fallen bis zu 14,4 Prozent Abschlag an.
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente 2026?
Der Freibetrag nach § 97 SGB VI beträgt 2026 monatlich 1.038,50 Euro Nettoeinkommen plus 220,19 Euro je Kind. Übersteigendes Einkommen wird zu 40 Prozent angerechnet.
Warum bleibt der Rentenfreibetrag in Euro fest?
Der Freibetrag schützt nur das Rentenniveau des Eintrittsjahres. Künftige Rentenanpassungen sind voll steuerpflichtig, um den gesetzlichen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung umzusetzen.
✓ Gesetzliche Grundlagen 2026
Sämtliche Berechnungen basieren auf den amtlichen Rechengrößen der Deutschen Rentenversicherung für 2026 (bundeseinheitlicher Rentenwert 42,52 €), dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI §§ 43, 46, 64, 77, 97, 187a, 207, 235), dem Einkommensteuergesetz (§§ 10, 10a, 22 EStG nach dem Wachstumschancengesetz), dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG § 1a) sowie dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG).