Erwerbsminderungsrente-Rechner 2026
Die Erwerbsminderungsrente schützt Versicherte, die krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr ausreichend arbeiten können. Voraussetzung ist u. a. eine Mindest-Wartezeit von 5 Jahren und mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren. Je nach verbleibender Arbeitskraft gibt es die volle EM-Rente (unter 3 h/Tag) oder die halbe EM-Rente (3–6 h/Tag).
Eingaben & Parameter
Passe die Werte für Erwerbsminderungsrente-Rechner 2026 an.
Punkte
Jahre
Berechnungsergebnis
Bisherige Entgeltpunkte
28.00
Zusätzliche Punkte durch Zurechnungszeit
11.00 EP (22 Jahre × 0.50 EP/Jahr)
Gesamt-Entgeltpunkte
39.00 EP
Volle Monatsrente (100 %)
1.658,28 €
Monatliche Bruttorente (volle EM (100 %), § 43 SGB VI)
1.658,28 €
Geschätzte KV/PV-Abzüge (ca. 9,1 %)
150,90 €
Geschätzte Nettorente
1.507,38 €
✓ Fachlich verifiziert nach § 43 SGB VI.
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
So berechnet sich die Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI):
1. Bisherige Entgeltpunkte: Gesamte bisher durch Arbeit/Beiträge erworbene Rentenpunkte.
2. Zurechnungszeit (§ 59 SGB VI): Zurechnung bis zum 67. Lebensjahr mit dem bisherigen durchschnittlichen Entgeltpunkte-Erwerb (ca. 0,50 EP/Jahr).
3. Gesamt-Entgeltpunkte: Bisherige EP + zusätzliche EP aus der Zurechnungszeit.
4. Rentenartfaktor: Volle EM = 1,0 (100 %) / halbe EM = 0,5 (50 %).
5. Monatliche Bruttorente = Gesamt-EP × 1,0 (Zugangsfaktor) × Rentenartfaktor × 42,52 € (Aktueller Rentenwert 2026).
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Szenario 1: Volle Erwerbsminderungsrente, 28 Entgeltpunkte, 22 Jahre Zurechnungszeit
Ein 45-jähriger Versicherter wird erwerbsgemindert (22 Jahre Zurechnungszeit bis 67).
Eingabewerte:
Bisherige Entgeltpunkte:28
Grad der Erwerbsminderung:Volle Erwerbsminderung (unter 3 h/Tag - 100 % Rente)
Restjahre Zurechnungszeit:22
Ergebnisse:
Zusätzliche Entgeltpunkte (Zurechnungszeit):11,00 EP (22 Jahre × 0,50 EP/Jahr)
Gesamt-Entgeltpunkte:39,00 EP
Monatliche Bruttorente (volle EM):1.658,28 € (39,00 × 1,0 × 1,0 × 42,52 €)
Geschätzte Nettorente (nach KV/PV ca. 9,1 %):ca. 1.507,38 €
Szenario 2: Halbe Erwerbsminderungsrente, 35 Entgeltpunkte, 15 Jahre Zurechnungszeit
Der Versicherte kann noch 3–6 Stunden täglich arbeiten (Rentenartfaktor 0,5).
Eingabewerte:
Bisherige Entgeltpunkte:35
Grad der Erwerbsminderung:Halbe EM (3–6 h/Tag)
Restjahre Zurechnungszeit:15
Ergebnisse:
Zusätzliche Entgeltpunkte (Zurechnungszeit):7,50 EP (15 Jahre × 0,50 EP/Jahr)
Gesamt-Entgeltpunkte:42,50 EP
Monatliche Bruttorente (halbe EM):903,55 € (42,50 × 1,0 × 0,5 × 42,52 €)
Geschätzte Nettorente (nach KV/PV ca. 9,1 %):ca. 821,33 €
Sonderfälle & Häufige Fehler
Wichtige Sonderfälle bei der Erwerbsminderungsrente:
• Zurechnungszeit (§ 59 SGB VI): Die Zurechnungszeit wird seit 2019 schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben (zuvor 65. LJ, ab 2024 vollständig auf 67). Das erhöht die EM-Rente erheblich.
• Hinzuverdienstgrenze: EM-Rentner dürfen begrenzt hinzuverdienen. Die Grenze beträgt 2026 für volle EM: 18.558 € / Jahr (3/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße).
• Mindestwartezeit: 5 Jahre Beitragszeit insgesamt + 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI). Ausnahme: Unfall oder Berufskrankheit.
Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen
Verifiziert 2026Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen voller und halber Erwerbsminderungsrente?↓
Volle EM-Rente: Du kannst weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten (Rentenartfaktor 1,0). Halbe EM-Rente: Du kannst noch 3–6 Stunden täglich arbeiten (Rentenartfaktor 0,5 = ca. halb so hoch).
Wird die EM-Rente später zur Altersrente?↓
Ja. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze (67 Jahre) wird die EM-Rente automatisch in eine Altersrente umgewandelt. Höhe und Abzüge bleiben im Wesentlichen gleich.
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