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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-06

Renteneintritts-Rechner 2026

Wann darfst du in Rente gehen? Der Renteneintritts-Rechner ermittelt dein exaktes Renteneintrittsalter auf Basis von § 235 SGB VI. Seit 2012 wird die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Gib dein Geburtsjahr und deine gesammelten Beitragsjahre ein, um deine Möglichkeiten (mit oder ohne Abschläge) zu prüfen.

Eingaben & Parameter

Passe die Werte für Renteneintritts-Rechner 2026 an.

Stand 2026
Jahre
Jahre
Berechnungsergebnis
Regelaltersgrenze (Alter)
66 Jahre und 8 Monate
Regulärer Rentenbeginn
September 2028 (ohne Abschlag)
✓ Fachlich verifiziert nach § 235 SGB VI.

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

So funktioniert die Berechnung des Rentenbeginns: 1. Regelaltersgrenze: Für alle ab 1964 Geborenen liegt sie bei 67 Jahren. Wer vorher geboren ist (1947 bis 1963), fällt in die schrittweise Anhebung. Beispiel: Jahrgang 1958 = 66 Jahre, Jahrgang 1962 = 66 Jahre und 8 Monate. 2. Rente ab 63 (Langjährig Versicherte): Hast du 35 Beitragsjahre erfüllt, kannst du vorzeitig in Rente gehen (meist ab 63). Jeder Monat, den du vor der Regelaltersgrenze gehst, kostet dich 0,3 % deiner Rente – ein Leben lang. 3. Rente mit 63/65 (Besonders langjährig Versicherte): Hast du 45 Beitragsjahre voll, darfst du ohne finanzielle Einbußen (abschlagsfrei) in Rente. Früher war das mit 63 möglich, für Jahrgänge ab 1964 steigt auch diese Grenze auf 65 Jahre.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Szenario 1: Geburtsjahrgang 1962 (Standardrente)

Die Regelaltersgrenze steigt für diesen Jahrgang um 8 Monate über das 66. Lebensjahr hinaus.

Eingabewerte:
Geburtsjahr (YYYY):1962
Erfüllte Beitragsjahre:38
Gewünschte Rentenart:0
Ergebnisse:
Regelaltersgrenze (Alter):66 Jahre und 8 Monate
Regulärer Rentenbeginn:September 2028 (ohne Abschlag)
Möglicher Vorzug:Ja (35 Jahre erfüllt)
Maximaler Abschlag bei Vorzug:13,2 % (bei Start mit 63)

Szenario 2: Geburtsjahrgang 1965 (Besonders langjährig)

Für ab 1964 Geborene gilt generell Rente mit 67. Wer jedoch 45 Beitragsjahre hat, darf abschlagsfrei mit 65 in Rente.

Eingabewerte:
Geburtsjahr (YYYY):1965
Erfüllte Beitragsjahre:45
Gewünschte Rentenart:2
Ergebnisse:
Regelaltersgrenze (Alter):67 Jahre
Rentenbeginn (Abschlagsfrei):Januar 2030 (mit 65 Jahren)
Regulärer Rentenbeginn (ohne 45J):Januar 2032 (mit 67 Jahren)

Sonderfälle & Häufige Fehler

Sonderfälle und Ausnahmen beim Renteneintritt: • Vertrauensschutz: Für Versicherte, die vor dem 1.1.1955 geboren sind und vor 2007 eine Altersteilzeit vereinbart haben, gelten oft niedrigere Altersgrenzen. • Schwerbehinderung: Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können unter Umständen abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen (für Jahrgänge ab 1964) oder mit entsprechenden Abschlägen (max. 10,8 %) bereits ab 62 Jahren. • Zurechnungszeiten: Zeiten der Kindererziehung (bis zu 3 Jahre pro Kind ab 1992 geboren), Pflegezeiten und bestimmte Ausbildungszeiten zählen zu den 35 Jahren Wartezeit. Zu den strengen 45 Jahren zählen Arbeitslosengeld I-Zeiten nur bedingt (und nicht in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn).

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich mit 63 in Rente gehen, auch wenn ich ab 1964 geboren bin?
Ja, sofern du mindestens 35 Beitragsjahre hast. Allerdings musst du dann einen dauerhaften Rentenabschlag von bis zu 14,4 % in Kauf nehmen (48 Monate früher * 0,3 %).
Zählen Arbeitslosigkeitszeiten zu den 45 Jahren?
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I zählen mit. Zeiten von Bürgergeld (früher ALG II / Hartz IV) zählen für die 45-jährige Wartezeit nicht.

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