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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-06

bAV-Entgeltumwandlung Rechner 2026

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wandelst du einen Teil deines Bruttogehalts direkt in Versorgungsbeiträge um – vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Das mindert deine monatliche Netto-Eigenbelastung spürbar. Zusätzlich ist dein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, mindestens 15 % auf den Umwandlungsbetrag als Zuschuss einzuzahlen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Im Jahr 2026 sind Beiträge bis 7.248 € (604 €/Monat) steuerfrei und bis 3.624 € (302 €/Monat) sozialversicherungsfrei.

Entgeltumwandlung bAV

Berechne deine Ersparnis durch betriebliche Altersvorsorge.

§ 1a BetrAVG
Netto-EigenaufwandbAV 2026
110

Netto-Eigenaufwand für 230 € bAV-Sparrate

AG-Zuschuss (15%):+30 €/Monat
Gesparte Steuern & Abgaben:-90 €/Monat

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

So berechnet sich die bAV-Entgeltumwandlung: 1. Monatliche Brutto-Entgeltumwandlung: z. B. 200 € / Monat. 2. Arbeitgeberzuschuss (15 %): 200 € × 15 % = 30 € / Monat (Gesamtbeitrag im Vertrag: 230 € / Monat). 3. Ersparnis Lohnsteuer & Soli: Umwandlungsbetrag × persönlicher Steuersatz (z. B. 200 € × 28 % = 56 €). 4. Ersparnis Sozialabgaben (AN-Anteil ca. 20,5 %): Umwandlungsbetrag × 20,5 % (z. B. 200 € × 20,5 % = 41 €). 5. Netto-Eigenbelastung: Brutto-Umwandlung (200 €) − Steuerersparnis (56 €) − SV-Ersparnis (41 €) = 103,00 € / Monat auf deiner Lohnabrechnung.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Szenario 1: 200 € Brutto-Entgeltumwandlung (28 % Steuersatz)

200 € Bruttoumwandlung bringen 230 € Gesamtbeitrag in die bAV. Die Netto-Belastung auf dem Lohnzettel beträgt ca. 103 €.

Eingabewerte:
Monatlicher Bruttolohn (€):3500
Monatliche Entgeltumwandlung (€):200
Persönlicher Steuersatz (%):28
Ergebnisse:
Steuerersparnis (ca.):56,00 € / Monat
SV-Ersparnis AN (ca. 20,5 %):41,00 € / Monat
Pflicht-AG-Zuschuss (15 %):30,00 € / Monat
Tatsächliche Netto-Eigenbelastung:103,00 € / Monat
Gesamtbeitrag in bAV-Vertrag:230,00 € / Monat

Szenario 2: 302 € / Monat Umwandlung (SV-Höchstgrenze, 35 % Steuersatz)

302 € Bruttoumwandlung schöpfen die SV-Freiheit voll aus. Mit 15 % AG-Zuschuss gehen 347,30 € monatlich in die Vorsorge.

Eingabewerte:
Monatlicher Bruttolohn (€):5000
Monatliche Entgeltumwandlung (€):302
Persönlicher Steuersatz (%):35
Ergebnisse:
Steuerersparnis (ca.):105,70 € / Monat
SV-Ersparnis AN (ca. 20,5 %):61,91 € / Monat
Pflicht-AG-Zuschuss (15 %):45,30 € / Monat
Tatsächliche Netto-Eigenbelastung:134,39 € / Monat
Gesamtbeitrag in bAV-Vertrag:347,30 € / Monat

Sonderfälle & Häufige Fehler

Wichtige Besonderheiten bei der betrieblichen Altersvorsorge: • Kassenwechsel / Portabilität: Bei Arbeitgeberwechsel besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Mitnahme unverfallbarer Anwartschaften (§ 4 BetrAVG). Übertragungen sind bei gleicher Produktgattung in der Regel möglich. • Nachgelagerte Verbeitragung: Im Alter werden auf bAV-Leistungen volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig (§ 229 SGB V) – ohne den halbierten Arbeitnehmeranteil! Das mindert die Nettorendite erheblich. • Freibetrag ab 2020: Betriebsrentner zahlen KV/PV erst ab einem Freibetrag (2026: ca. 178,18 € / Monat) Beiträge.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert mit meiner bAV bei Kündigung?
Eigenbeiträge aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar. AG-Beiträge werden nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Mindestalter von 23 Jahren unverfallbar (§ 1b BetrAVG).
Lohnt sich bAV immer?
Nicht immer. Die sofortige Steuer- und SV-Ersparnis ist attraktiv, aber die nachgelagerte volle Besteuerung und KV-Beitragspflicht im Alter können die Vorteile aufzehren. Ein individueller Vergleich ist empfehlenswert.

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