Brutto-Netto-Rechner 2026 – Gehalt exakt berechnen
Der Brutto-Netto-Rechner 2026 ermittelt dein tatsächliches Nettogehalt aus dem vereinbarten Bruttogehalt. Die Berechnung berücksichtigt die aktuellen Steuertarife des Bundesfinanzministeriums (§ 32a EStG), den angehobenen Grundfreibetrag von 12.348 € sowie die Beitragsbemessungsgrenzen und Sozialabgabensätze für das Jahr 2026.
Eingaben & Steuerdaten
Gib dein Bruttogehalt und deine Steuermerkmale ein.
Nettogehalt / Monat2026
2.311,13 €
Netto-Jahresgehalt: 27.733,56 €
Lohnsteuer:-411,58 €
Kirchensteuer:-37,04 €
Rentenversicherung (9,3%):-325,50 €
Krankenversicherung (8,15%):-285,25 €
Pflegeversicherung:-84,00 €
Arbeitslosenversicherung (1,3%):-45,50 €
Gesamte Abzüge (33.97%):-1.188,87 €
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
Die Berechnung des Nettogehalts erfolgt schrittweise nach den gesetzlichen Vorgaben für 2026:
1. Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Vom Bruttogehalt werden die Arbeitnehmeranteile abgezogen. Es gelten die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) 2026 von 5.812,50 € mtl. (69.750 € p.a.) für Kranken- und Pflegeversicherung sowie 8.450,00 € mtl. (101.400 € p.a.) für Renten- und Arbeitslosenversicherung:
- Rentenversicherung (RV): 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
- Krankenversicherung (KV): 7,3 % + Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags
- Pflegeversicherung (PV): 1,8 % Basis (in Sachsen: 2,3 %). Für Kinderlose ab 23 Jahren kommt ein Zuschlag von 0,6 % hinzu (gesamt 2,4 %).
2. Abzug der Vorsorgepauschale:
Für die Lohnsteuerberechnung wird nach § 39b EStG eine steuerliche Vorsorgepauschale angesetzt, die aus Teilbeträgen für KV, PV und RV besteht.
3. Lohnsteuer ermitteln (PAP 2026):
Unter Berücksichtigung des Grundfreibetrags (12.348 €), des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (1.230 €) und des Sonderausgaben-Pauschbetrags (36 €) wird die Lohnsteuer nach dem offiziellen Programmablaufplan berechnet.
4. Solidaritätszuschlag & Kirchensteuer:
Der Solidaritätszuschlag fällt dank der erhöhten Freigrenze (20.350 € Steuer) für die meisten Arbeitnehmer nicht mehr an. Die Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, in den anderen Bundesländern 9 %.
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Beispiel 1: 3.500 € Bruttogehalt (Single, Steuerklasse 1, NRW, kinderlos)
Exakte Modellrechnung für einen ledigen Angestellten ohne Kinder im Jahr 2026 (KV-Zusatzbeitrag 1,7 %).
Eingabewerte:
Monatsbrutto:3.500,00 €
Steuerklasse:Klasse 1 (ledig)
Bundesland:Nordrhein-Westfalen
Kinder:Keine (Zuschlag PV 0,6 %)
KV-Zusatzbeitrag:1,7 %
Ergebnisse:
Rentenversicherung (9,3 %):325,50 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %):45,50 €
Krankenversicherung (8,15 %):285,25 €
Pflegeversicherung (2,4 %):84,00 €
Lohnsteuer (PAP 2026):411,58 €
Solidaritätszuschlag:0,00 €
Gesamte Abzüge:1.151,83 €
Nettogehalt:2.348,17 €
Beispiel 2: 6.500 € Bruttogehalt (Verheiratet, Steuerklasse 4, 2 Kinder)
Berechnung für einen Höherverdiener mit Kindern unter Beachtung der KV/PV-Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 €).
Eingabewerte:
Monatsbrutto:6.500,00 €
Steuerklasse:Klasse 4
Bundesland:Nordrhein-Westfalen
Kinder:2 Kinder (kein PV-Kinderlosenzuschlag)
KV-Zusatzbeitrag:1,7 %
Ergebnisse:
Rentenversicherung (9,3 % auf 6.500 €):604,50 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 % auf 6.500 €):84,50 €
Krankenversicherung (8,15 % gekappt auf 5.812,50 €):473,72 €
Pflegeversicherung (1,55 % gekappt auf 5.812,50 €):90,09 €
Lohnsteuer (PAP 2026):1.281,25 €
Gesamte Abzüge:2.534,06 €
Nettogehalt:3.965,94 €
Sonderfälle & Häufige Fehler
Wichtige Einflussfaktoren auf das Nettogehalt 2026:
• Beitragsbemessungsgrenzen (BBG):
Für Gehaltsteile oberhalb von 5.812,50 € mtl. fallen keine KV- und PV-Beiträge mehr an. Für Gehaltsteile über 8.450,00 € mtl. (West) sind keine RV- und AV-Beiträge zu zahlen.
• Zusatzbeitrag der Krankenkasse:
Der Zusatzbeitrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Jede Erhöhung der Kasse reduziert direkt das Nettogehalt.
• Pflegeversicherung nach Kinderanzahl:
Ab dem 2. bis zum 5. Kind unter 25 Jahren gewährt der Gesetzgeber einen Abschlag von je 0,25 % auf den Arbeitnehmeranteil der Pflegeversicherung.
• Steuerklassenwahl für Ehepaare:
Durch den Wechsel von Steuerklasse 4/4 zu 3/5 oder 4/4 mit Faktor lässt sich die Verteilung des monatlichen Steuerabzugs zwischen Ehepartnern anpassen.
Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen
Verifiziert 2026Bundesministerium der Finanzen (BMF) • § 39b EStG, § 32a EStG (Grundfreibetrag 12.348 €)Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer (PAP 2026) ↗Gültig für 2026 • Verifiziert: 2026-09-10Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) • KV-BBG (69.750 € p.a. / 5.812,50 € mtl.), RV/AV-BBG West (101.400 € p.a. / 8.450 € mtl.)Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 ↗Gültig für 2026 • Verifiziert: 2026-09-10
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Grundfreibetrag im Jahr 2026?↓
Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt im Steuerjahr 2026 12.348 € pro Person (24.696 € bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren). Erst für Einkommensteile oberhalb dieses Betrags wird Lohnsteuer fällig.
Welche Beitragsbemessungsgrenzen gelten 2026?↓
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2026 einheitlich bei 69.750 € pro Jahr (5.812,50 € pro Monat). In der Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt sie 101.400 € pro Jahr (8.450,00 € pro Monat).
Wie unterscheiden sich Brutto- und Nettogehalt?↓
Das Bruttogehalt ist das im Arbeitsvertrag vereinbarte Entgelt. Das Nettogehalt ist der Betrag, der nach Abzug der Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV, RV, AV) auf dem Bankkonto gutgeschrieben wird.
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