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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-07

Witwenrente-Rechner 2026 – Hinterbliebenenrente & Freibetrag

Der Witwenrente-Rechner 2026 ermittelt die Höhe deiner Hinterbliebenenrente (Große oder Kleine Witwen-/Witwerrente) und berechnet die Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI, wenn du eigenes Gehalt oder eine eigene Rente beziehst.

Witwenrente 2026 Parameter

Berechnung nach § 46 & § 97 SGB VI (Einkommensanrechnung).

§ 97 SGB VI
Bruttorentenbetrag des Verstorbenen zum Todeszeitpunkt.
Eigene Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Netto-Gehalt.
Erhöht Ihren Freibetrag um 220,19 € pro Kind (2026).
Sterbevierteljahr (Erste 3 Kalendermonate)
100 % Rentenauszahlung ohne jegliche Einkommensanrechnung.
Monatlicher ZahlbetragStand 2026
849,01

Auszahlung nach Steuer/Einkommensanrechnung.

Brutto-Witwenrente (55 %):880,00
Gesetzlicher Freibetrag (2026):1.122,53
Kürzung (§ 97 SGB VI 40 %):-30,99

Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI

Ihr Nettoeinkommen liegt um 77,47 € über Ihrem Freibetrag von 1.122,53 €. Nach § 97 SGB VI werden 40 % des Überschusses (30,988 €) von der Witwenrente abgezogen.

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

Die Berechnung der Witwenrente erfolgt nach den Vorgaben des SGB VI: 1. Sterbevierteljahr: In den ersten 3 Monaten nach dem Sterbemonat wird die Rente des Verstorbenen zu 100 % in voller Höhe ausgezahlt. Eine Anrechnung deines eigenen Einkommens findet in dieser Zeit nicht statt. 2. Stammrecht nach dem Sterbevierteljahr: • Große Witwenrente: 55 % (bzw. 60 % bei Altrecht) der Rente des Verstorbenen (Voraussetzung: 47+ Jahre alt, erwerbsgemindert oder Erziehung eines Kindes). • Kleine Witwenrente: 25 % der Rente des Verstorbenen (begrenzt auf 24 Monate bei Neurecht). 3. Einkommensanrechnung (§ 97 SGB VI): Dein eigenes Nettoeinkommen (bzw. 86 % deiner Brutto-Altersrente) wird mit dem gesetzlichen Freibetrag (1.038,50 € + 220,19 € pro Kind) verglichen. Liegt dein Nettoeinkommen über dem Freibetrag, werden 40 % der Differenz von der Witwenrente abgezogen.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Beispiel 1: Große Witwenrente mit eigener Rente (1.200 € Netto)

Die Rente des Verstorbenen betrug 1.600 €. Der überlebende Partner bezieht eine eigene Rente von 1.200 € Netto.

Eingabewerte:
Rente des Verstorbenen:1.600,00 € / Monat
Eigenes Nettoeinkommen:1.200,00 € / Monat
Anzahl Kinder:0 Kinder
Ergebnisse:
Sterbevierteljahr (Monat 1–3):1.600,00 € / Monat (100 %)
Große Witwenrente (55 %):880,00 € / Monat
Anrechnungsfreibetrag 2026:1.038,50 €
Übersteigender Betrag:161,50 € (1.200 € - 1.038,50 €)
Anrechnungsabzug (40 %):- 64,60 €
Auszahlungsbetrag nach Monat 3:815,40 € / Monat

Beispiel 2: Große Witwenrente ohne anrechenbares Einkommen

Die Rente des Verstorbenen betrug 1.400 €. Der Hinterbliebene hat kein eigenes Einkommen.

Eingabewerte:
Rente des Verstorbenen:1.400,00 € / Monat
Eigenes Nettoeinkommen:0,00 €
Anzahl Kinder:0 Kinder
Ergebnisse:
Sterbevierteljahr (Monat 1–3):1.400,00 € / Monat
Große Witwenrente (55 %):770,00 € / Monat
Anrechnungsabzug:0,00 € (Einkommen unter Freibetrag)
Auszahlungsbetrag nach Monat 3:770,00 € / Monat

Sonderfälle & Häufige Fehler

Sonderregeln und Besonderheiten bei der Witwenrente: • Wiederheirat & Abfindung (§ 107 SGB VI): Heiratest du erneut, erlischt der Anspruch auf die Witwenrente. Du kannst jedoch eine einmalige Abfindung in Höhe von 24 monatlichen Witwenrenten beantragen. • Kinderzuschlag zur Witwenrente: Bei Rentenbeginn ab 2002 gibt es für die Erziehung von Kindern in den ersten 3 Lebensjahren einen monatlichen Zuschlag zur Witwenrente. • Mindestehedauer: Eine Witwenrente wird grundsätzlich nur gewährt, wenn die Ehe mindestens 1 Jahr bestanden hat (Ausnahme: Unfalltod).

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente 2026?
Der anrechnungsfreie Freibetrag für eigenes Einkommen liegt 2026 bei 1.038,50 € Netto pro Monat. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich dieser Freibetrag um 220,19 €.
Was ist das Sterbevierteljahr?
Das Sterbevierteljahr umfasst die ersten 3 Kalendermonate nach dem Todesmonat. In dieser Zeit wird die Rente des Verstorbenen zu 100 % weitergezahlt, ohne dass eigenes Einkommen angerechnet wird.
Wie viel eigener Verdienst wird angerechnet?
Übersteigt dein Nettoeinkommen den Freibetrag von 1.038,50 €, werden genau 40 % des übersteigenden Betrags von der Witwenrente abgezogen.
Was unterscheidet die Große von der Kleinen Witwenrente?
Die Große Witwenrente beträgt 55 % (60 % bei Altrecht) und wird unbefristet gezahlt, wenn du mindestens 47 Jahre alt, erwerbsgemindert bist oder ein Kind erziehst. Die Kleine Witwenrente beträgt 25 % und ist bei Ehepartnern nach 2002 auf maximal 24 Monate begrenzt.

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