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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-06

Rürup-Basisrente Rechner 2026

Die Rürup-Rente (Basisrente) ist die steuerlich attraktivste Altersvorsorge für Selbstständige und Gutverdiener. Seit 2025 können Beiträge zu 100 % als Sonderausgaben abgezogen werden – bis zu 27.566 € pro Jahr für Alleinstehende. Das bedeutet: Wer in der Spitzensteuerklasse ist, spart auf jeden eingezahlten Euro sofort bis zu 42 Cent Steuern.

Eingaben & Parameter

Passe die Werte für Rürup-Basisrente Rechner 2026 an.

Stand 2026
Jahre
%
Berechnungsergebnis
Jahresbeitrag Rürup
6.000,00 €
Abzugsfähiger Betrag (100 %, § 10 EStG)
6.000,00 € von max. 30.826 €
Geschätzter Steuervorteil
2.520,00 € / Jahr (42 % Grenzsteuersatz)
Monatliche Nettoersparnis
210,00 €
Tatsächliche Netto-Beitragsbelastung
3.480,00 € / Jahr
✓ Fachlich verifiziert nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG.

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

So wird der Rürup-Steuervorteil berechnet (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG): 1. Jahresbeitrag eingeben: Wie viel zahlen Sie in Ihre Basisrente ein? (max. 27.566 € absetzbar für Alleinstehende). 2. Absetzbar: Seit 2025 sind 100 % des Beitrags als Sonderausgaben abzugsfähig. 3. Steuervorteil: Abzugsfähiger Betrag × persönlicher Grenzsteuersatz (z. B. 42 % für Spitzenverdiener). 4. Nettokosten: Jahresbeitrag − Steuervorteil = tatsächliche Nettobelastung.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Szenario 1: Selbstständiger, 80.000 € Jahresgewinn, 6.000 € Beitrag

Bei einem Grenzsteuersatz von ca. 42 % und 6.000 € Rürup-Beitrag ergibt sich ein Steuervorteil von 2.520 €.

Eingabewerte:
Jahresbeitrag Rürup (€):6000
Persönlicher Grenzsteuersatz (%):42
Familienstand:Alleinstehend
Ergebnisse:
Abzugsfähiger Betrag (100 %):6.000 €
Geschätzter Steuervorteil:2.520 € / Jahr
Monatliche Nettoersparnis:210 €
Tatsächliche Netto-Beitragsbelastung:3.480 € / Jahr

Szenario 2: Höchstbetrag ausschöpfen (27.566 €, Spitzenverdiener)

Maximale Rürup-Steuerersparnis bei Ausschöpfung des Höchstbetrags.

Eingabewerte:
Jahresbeitrag Rürup (€):27566
Persönlicher Grenzsteuersatz (%):45
Familienstand:Alleinstehend
Ergebnisse:
Abzugsfähiger Betrag (100 %):27.566 €
Geschätzter Steuervorteil:12.404,70 €
Tatsächliche Netto-Beitragsbelastung:15.161,30 € / Jahr

Sonderfälle & Häufige Fehler

Besonderheiten der Rürup-Basisrente: • Keine Kündigung und kein Rückkaufswert: Die Rürup-Rente ist insolvenzgeschützt, aber auch nicht vorzeitig auszahlbar. Im Todesfall geht das Kapital verloren (außer bei eingeschlossenem Hinterbliebenenschutz). • Günstigerprüfung mit GRV-Beiträgen: Der Höchstbetrag (27.566 €) teilt sich auf: Rürup-Beiträge + gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). Selbstständige ohne GRV können den Höchstbetrag voll ausschöpfen. • Rentenzahlung ab 62 Jahren (Vertragsschluss ab 2012): Auszahlungen sind als 'sonstige Einkünfte' nach § 22 EStG voll steuerpflichtig (aktuell 83,5 % für Rentenbeginn 2026, steigend bis 100 %).

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist Rürup auch für Angestellte sinnvoll?
Ja, besonders für Gutverdiener im Spitzensteuersatz. Da Angestellte aber bereits GRV-Beiträge leisten, reduziert sich der verbleibende Rürup-Höchstbetrag entsprechend.
Was passiert mit dem Rürup-Kapital bei Tod vor Rentenbeginn?
Ohne Zusatzvereinbarung geht das Kapital an das Kollektiv (Versichertengemeinschaft). Mit Hinterbliebenenschutz oder Beitragsrückgewähr kann das Kapital an Ehepartner oder Kinder weitergegeben werden – zu einem höheren Beitrag.

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