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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-06

Versorgungsausgleich-Rechner Scheidung 2026

Bei einer Scheidung werden die Rentenanwartschaften beider Eheleute, die während der Ehe erworben wurden, hälftig geteilt (§ 1 VersAusglG). Das heißt: Wer mehr verdient hat, gibt Rentenpunkte ab; wer weniger verdient hat (z. B. wegen Kindererziehung), bekommt Rentenpunkte dazu. Das Gericht berechnet dies automatisch, aber dieser Rechner zeigt dir vorab, was dich das kosten oder einbringen könnte.

Eingaben & Parameter

Passe die Werte für Versorgungsausgleich-Rechner Scheidung 2026 an.

Stand 2026
Jahre
Berechnungsergebnis
Entgeltpunkte Partner A (Ehezeit)
14.44 EP
Entgeltpunkte Partner B (Ehezeit)
4.33 EP
Differenz der Entgeltpunkte
10.11 EP
Zu übertragende Entgeltpunkte (½ der Differenz)
5.06 EP von A an B
Monatliche Rentenveränderung
215,15 € / Monat (± je nach Seite)
✓ Fachlich verifiziert nach §§ 1–10 VersAusglG.

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

So funktioniert der Versorgungsausgleich (§ 1 VersAusglG): 1. Entgeltpunkte während der Ehezeit ermitteln: Für beide Partner getrennt (Jahresbrutto / 51.944 € × Ehejahre). 2. Differenz berechnen: Der Partner mit mehr EP gibt die Hälfte der Differenz ab. 3. Übertragung: Die übertragenen EP erhöhen die Rente des ausgleichsberechtigten Partners. 4. Rentenveränderung: Übertragene EP × 42,52 € = monatliche Rentenderänderung.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Szenario 1: Partner A verdient mehr (50.000 €/J), Partner B kaum (15.000 €/J), 15 Ehejahre

Partner A hat in der Ehe 14,44 EP erworben, Partner B nur 4,33 EP. Differenz: 10,11 EP. Die Hälfte (5,055 EP) wird übertragen.

Eingabewerte:
Jahresbrutto Partner A (€):50000
Jahresbrutto Partner B (€):15000
Ehejahre:15
Ergebnisse:
Entgeltpunkte Partner A (Ehezeit):14,44 EP
Entgeltpunkte Partner B (Ehezeit):4,33 EP
Zu übertragende EP (Ausgleich):5,06 EP von A an B (gerundet)
Rentenminderung A:ca. 215,15 € / Monat weniger
Rentensteigerung B:ca. 215,15 € / Monat mehr

Szenario 2: Gleiche Verdünste (kein Ausgleich)

Haben beide Partner dasselbe Jahreseinkommen, ist die Differenz null – kein Versorgungsausgleich.

Eingabewerte:
Jahresbrutto Partner A (€):40000
Jahresbrutto Partner B (€):40000
Ehejahre:20
Ergebnisse:
Entgeltpunkte Partner A:15,40 EP
Entgeltpunkte Partner B:15,40 EP
Zu übertragende EP:0 EP (kein Ausgleich)
Rentenveränderung:Keine

Sonderfälle & Häufige Fehler

Wichtige Ausnahmen und Sonderfälle beim Versorgungsausgleich: • Ausschluss durch Ehevertrag: Eheleute können den Versorgungsausgleich durch notariellen Ehevertrag ausschließen oder modifizieren (§ 8 VersAusglG). Voraussetzung: Keine grobe Unbilligkeit für eine Partei. • Sehr kurze Ehen: Bei einer Ehezeit unter 3 Jahren findet kein Versorgungsausgleich statt, sofern kein Antrag gestellt wird (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). • Betriebsrenten und bAV: Auch betriebliche Altersversorgung wird geteilt, allerdings nach eigenen Regeln (externe oder interne Teilung). Das Familiengericht lässt sich dazu von der DRV beraten. • Tod nach Scheidung: Stirbt der ausgleichsberechtigte Partner, fallen die übertragenen Rentenpunkte i.d.R. nicht an den Ausgleichspflichtigen zurück.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich den Versorgungsausgleich verweigern?
Nein, er wird grundsätzlich automatisch vom Familiengericht durchgeführt. Ausnahmen gibt es nur bei einvernehmlichem notariellem Ausschluss (Ehevertrag) oder bei Kurzehen (unter 3 Jahren).
Was passiert, wenn meine Ex-Partnerin vor mir stirbt?
Die übertragenen Entgeltpunkte fallen dann an die Deutsche Rentenversicherung zurück (nicht an Sie). Sie werden nicht erneut Ihrem Konto gutgeschrieben.

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