Versorgungsausgleich-Rechner Scheidung 2026
Bei einer Scheidung werden die Rentenanwartschaften beider Eheleute, die während der Ehe erworben wurden, hälftig geteilt (§ 1 VersAusglG). Das heißt: Wer mehr verdient hat, gibt Rentenpunkte ab; wer weniger verdient hat (z. B. wegen Kindererziehung), bekommt Rentenpunkte dazu. Das Gericht berechnet dies automatisch, aber dieser Rechner zeigt dir vorab, was dich das kosten oder einbringen könnte.
Eingaben & Parameter
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€
€
Jahre
Berechnungsergebnis
Entgeltpunkte Partner A (Ehezeit)
14.44 EP
Entgeltpunkte Partner B (Ehezeit)
4.33 EP
Differenz der Entgeltpunkte
10.11 EP
Zu übertragende Entgeltpunkte (½ der Differenz)
5.06 EP von A an B
Monatliche Rentenveränderung
215,15 € / Monat (± je nach Seite)
✓ Fachlich verifiziert nach §§ 1–10 VersAusglG.
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
So funktioniert der Versorgungsausgleich (§ 1 VersAusglG):
1. Entgeltpunkte während der Ehezeit ermitteln: Für beide Partner getrennt (Jahresbrutto / 51.944 € × Ehejahre).
2. Differenz berechnen: Der Partner mit mehr EP gibt die Hälfte der Differenz ab.
3. Übertragung: Die übertragenen EP erhöhen die Rente des ausgleichsberechtigten Partners.
4. Rentenveränderung: Übertragene EP × 42,52 € = monatliche Rentenderänderung.
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Szenario 1: Partner A verdient mehr (50.000 €/J), Partner B kaum (15.000 €/J), 15 Ehejahre
Partner A hat in der Ehe 14,44 EP erworben, Partner B nur 4,33 EP. Differenz: 10,11 EP. Die Hälfte (5,055 EP) wird übertragen.
Eingabewerte:
Jahresbrutto Partner A (€):50000
Jahresbrutto Partner B (€):15000
Ehejahre:15
Ergebnisse:
Entgeltpunkte Partner A (Ehezeit):14,44 EP
Entgeltpunkte Partner B (Ehezeit):4,33 EP
Zu übertragende EP (Ausgleich):5,06 EP von A an B (gerundet)
Rentenminderung A:ca. 215,15 € / Monat weniger
Rentensteigerung B:ca. 215,15 € / Monat mehr
Szenario 2: Gleiche Verdünste (kein Ausgleich)
Haben beide Partner dasselbe Jahreseinkommen, ist die Differenz null – kein Versorgungsausgleich.
Eingabewerte:
Jahresbrutto Partner A (€):40000
Jahresbrutto Partner B (€):40000
Ehejahre:20
Ergebnisse:
Entgeltpunkte Partner A:15,40 EP
Entgeltpunkte Partner B:15,40 EP
Zu übertragende EP:0 EP (kein Ausgleich)
Rentenveränderung:Keine
Sonderfälle & Häufige Fehler
Wichtige Ausnahmen und Sonderfälle beim Versorgungsausgleich:
• Ausschluss durch Ehevertrag: Eheleute können den Versorgungsausgleich durch notariellen Ehevertrag ausschließen oder modifizieren (§ 8 VersAusglG). Voraussetzung: Keine grobe Unbilligkeit für eine Partei.
• Sehr kurze Ehen: Bei einer Ehezeit unter 3 Jahren findet kein Versorgungsausgleich statt, sofern kein Antrag gestellt wird (§ 3 Abs. 3 VersAusglG).
• Betriebsrenten und bAV: Auch betriebliche Altersversorgung wird geteilt, allerdings nach eigenen Regeln (externe oder interne Teilung). Das Familiengericht lässt sich dazu von der DRV beraten.
• Tod nach Scheidung: Stirbt der ausgleichsberechtigte Partner, fallen die übertragenen Rentenpunkte i.d.R. nicht an den Ausgleichspflichtigen zurück.
Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen
Verifiziert 2026Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich den Versorgungsausgleich verweigern?↓
Nein, er wird grundsätzlich automatisch vom Familiengericht durchgeführt. Ausnahmen gibt es nur bei einvernehmlichem notariellem Ausschluss (Ehevertrag) oder bei Kurzehen (unter 3 Jahren).
Was passiert, wenn meine Ex-Partnerin vor mir stirbt?↓
Die übertragenen Entgeltpunkte fallen dann an die Deutsche Rentenversicherung zurück (nicht an Sie). Sie werden nicht erneut Ihrem Konto gutgeschrieben.
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