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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-06

Riester-Rechner 2026

Der Riester-Vertrag ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Wer mindestens 4 % seines Vorjahresbruttos einzahlt, erhält die volle staatliche Förderung: 175 € Grundzulage und bis zu 300 € je Kind. Zusätzlich kann der Gesamtbeitrag bis zu 2.100 € als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden (§ 10a EStG), wobei das Finanzamt automatisch die günstigere Variante wählt.

Eingaben & Parameter

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Stand 2026
%
Berechnungsergebnis
Staatliche Zulagen gesamt
475,00 € / Jahr
Grundzulage (§ 84 EStG)
175 €
Kinderzulage (§ 85 EStG)
300 € (1 Kind × 300 €)
Mindest-Eigenbeitrag (4 % Brutto − Zulagen)
1.125,00 € / Jahr (min. 60 €)
Gesamtbeitrag
1.600,00 € / Jahr
Günstigerprüfung (§ 10a EStG)
Sonderausgabenabzug günstiger → Staatlicher Vorteil: 480,00 €
✓ Fachlich verifiziert nach §§ 79–99 EStG (Abschnitt XI).

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

So berechnet sich die Riester-Förderung: 1. Gesamtbeitrag ermitteln: 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens (max. 2.100 € abzugsfähig). 2. Zulagen abziehen: Grundzulage (175 €) + Kinderzu­lagen werden vom Mindestbeitrag abgezogen. 3. Eigenbeitrag = Mindestbeitrag − Zulagen (Mindest-Eigenbeitrag: 60 €/Jahr). 4. Günstigerprüfung (§ 10a EStG): Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug (Steuervorteil) höher ist als die bloße Zulage.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Szenario 1: Angestellter, 40.000 € Jahresbruttogehalt, 1 Kind (ab 2008)

4 % von 40.000 € = 1.600 €. Zulagen: 175 € + 300 € = 475 €. Eigenbeitrag: 1.125 €.

Eingabewerte:
Vorjahres-Bruttogehalt (€/Jahr):40000
Anzahl förderberechtigter Kinder (ab 2008):1
Persönlicher Grenzsteuersatz (%):30
Ergebnisse:
Staatliche Zulagen gesamt:475 € (175 € Grund + 300 € Kind)
Erforderlicher Mindest-Eigenbeitrag:1.125 € / Jahr
Gesamtbeitrag:1.600 € / Jahr
Steuerlicher Vorteil (§ 10a):ca. 480 € (Günstigerprüfung: Sonderausgabenabzug günstiger (+5 € Erstattung))

Szenario 2: Besserverdiener, 70.000 € Jahresbruttogehalt, keine Kinder

4 % von 70.000 € = 2.800 €, aber Höchstbetrag 2.100 €. Eigenbeitrag: 2.100 − 175 = 1.925 €.

Eingabewerte:
Vorjahres-Bruttogehalt (€/Jahr):70000
Anzahl förderberechtigter Kinder (ab 2008):0
Persönlicher Grenzsteuersatz (%):42
Ergebnisse:
Staatliche Zulagen gesamt:175 € (Grundzulage)
Erforderlicher Mindest-Eigenbeitrag:1.925 € / Jahr
Gesamtbeitrag:2.100 € / Jahr (Höchstbetrag)
Steuerlicher Vorteil (§ 10a):ca. 707 € (Günstigerprüfung: Steuervorteil günstiger)

Sonderfälle & Häufige Fehler

Besonderheiten der Riester-Förderung: • Mittelbare Förderberechti­gung: Ehepartner ohne eigenes förderpflichtiges Einkommen können einen eigenen Riester-Vertrag bespa­ren und erhalten die volle Grundzulage, wenn sie mind. 60 € / Jahr einzahlen – vorausgesetzt, der Ehe­partner ist unmittelbar förderberechtigt. • Schädliche Verwendung: Kündigung oder Kapi­talauszahlung vor Rentenbeginn (frühestens 60./62. Lebensjahr) löst die vollständige Rückzahlung aller erhaltenen Zulagen und Steuervorteile aus. • Wohnriester (§ 92a EStG): Das angesparte Kapital kann auch für die selbstgenutzte Immobilie eingesetzt werden – steuerpflichtig bei Auszahlung im Alter ('Wohnförderkonto'). • Kinderzulage endet: Die Kinderzulage wird nur gezahlt, solange Kindergeld für das Kind bezogen wird.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bekomme ich die volle Zulage, wenn ich nicht 4 % einzahle?
Nein. Die Zulagen werden anteilig gekürzt. Wenn du z. B. nur 2 % einzahlst, erhältst du auch nur 50 % der Zulagen.
Was passiert mit meinen Zulagen bei Kündigung?
Du musst alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen (schädliche Verwendung). Die Beiträge selbst bekommst du zurück, jedoch ohne Rendite auf die Förderbeträge.

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