Riester-Rechner 2026
Der Riester-Vertrag ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Wer mindestens 4 % seines Vorjahresbruttos einzahlt, erhält die volle staatliche Förderung: 175 € Grundzulage und bis zu 300 € je Kind. Zusätzlich kann der Gesamtbeitrag bis zu 2.100 € als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden (§ 10a EStG), wobei das Finanzamt automatisch die günstigere Variante wählt.
Eingaben & Parameter
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€
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%
Berechnungsergebnis
Staatliche Zulagen gesamt
475,00 € / Jahr
Grundzulage (§ 84 EStG)
175 €
Kinderzulage (§ 85 EStG)
300 € (1 Kind × 300 €)
Mindest-Eigenbeitrag (4 % Brutto − Zulagen)
1.125,00 € / Jahr (min. 60 €)
Gesamtbeitrag
1.600,00 € / Jahr
Günstigerprüfung (§ 10a EStG)
Sonderausgabenabzug günstiger → Staatlicher Vorteil: 480,00 €
✓ Fachlich verifiziert nach §§ 79–99 EStG (Abschnitt XI).
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
So berechnet sich die Riester-Förderung:
1. Gesamtbeitrag ermitteln: 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens (max. 2.100 € abzugsfähig).
2. Zulagen abziehen: Grundzulage (175 €) + Kinderzulagen werden vom Mindestbeitrag abgezogen.
3. Eigenbeitrag = Mindestbeitrag − Zulagen (Mindest-Eigenbeitrag: 60 €/Jahr).
4. Günstigerprüfung (§ 10a EStG): Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug (Steuervorteil) höher ist als die bloße Zulage.
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Szenario 1: Angestellter, 40.000 € Jahresbruttogehalt, 1 Kind (ab 2008)
4 % von 40.000 € = 1.600 €. Zulagen: 175 € + 300 € = 475 €. Eigenbeitrag: 1.125 €.
Eingabewerte:
Vorjahres-Bruttogehalt (€/Jahr):40000
Anzahl förderberechtigter Kinder (ab 2008):1
Persönlicher Grenzsteuersatz (%):30
Ergebnisse:
Staatliche Zulagen gesamt:475 € (175 € Grund + 300 € Kind)
Erforderlicher Mindest-Eigenbeitrag:1.125 € / Jahr
Gesamtbeitrag:1.600 € / Jahr
Steuerlicher Vorteil (§ 10a):ca. 480 € (Günstigerprüfung: Sonderausgabenabzug günstiger (+5 € Erstattung))
Szenario 2: Besserverdiener, 70.000 € Jahresbruttogehalt, keine Kinder
4 % von 70.000 € = 2.800 €, aber Höchstbetrag 2.100 €. Eigenbeitrag: 2.100 − 175 = 1.925 €.
Eingabewerte:
Vorjahres-Bruttogehalt (€/Jahr):70000
Anzahl förderberechtigter Kinder (ab 2008):0
Persönlicher Grenzsteuersatz (%):42
Ergebnisse:
Staatliche Zulagen gesamt:175 € (Grundzulage)
Erforderlicher Mindest-Eigenbeitrag:1.925 € / Jahr
Gesamtbeitrag:2.100 € / Jahr (Höchstbetrag)
Steuerlicher Vorteil (§ 10a):ca. 707 € (Günstigerprüfung: Steuervorteil günstiger)
Sonderfälle & Häufige Fehler
Besonderheiten der Riester-Förderung:
• Mittelbare Förderberechtigung: Ehepartner ohne eigenes förderpflichtiges Einkommen können einen eigenen Riester-Vertrag besparen und erhalten die volle Grundzulage, wenn sie mind. 60 € / Jahr einzahlen – vorausgesetzt, der Ehepartner ist unmittelbar förderberechtigt.
• Schädliche Verwendung: Kündigung oder Kapitalauszahlung vor Rentenbeginn (frühestens 60./62. Lebensjahr) löst die vollständige Rückzahlung aller erhaltenen Zulagen und Steuervorteile aus.
• Wohnriester (§ 92a EStG): Das angesparte Kapital kann auch für die selbstgenutzte Immobilie eingesetzt werden – steuerpflichtig bei Auszahlung im Alter ('Wohnförderkonto').
• Kinderzulage endet: Die Kinderzulage wird nur gezahlt, solange Kindergeld für das Kind bezogen wird.
Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen
Verifiziert 2026Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bekomme ich die volle Zulage, wenn ich nicht 4 % einzahle?↓
Nein. Die Zulagen werden anteilig gekürzt. Wenn du z. B. nur 2 % einzahlst, erhältst du auch nur 50 % der Zulagen.
Was passiert mit meinen Zulagen bei Kündigung?↓
Du musst alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen (schädliche Verwendung). Die Beiträge selbst bekommst du zurück, jedoch ohne Rendite auf die Förderbeträge.
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