Urlaubsanspruch-Rechner – Gesetzlicher Mindesturlaub nach BUrlG berechnen
Mit dem Urlaubsanspruch-Rechner ermittelst du deinen gesetzlichen Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sowie deinen vertraglichen Gesamturlaub. Egal ob du in Vollzeit, Teilzeit mit variablen Arbeitstagen arbeitest oder im laufenden Jahr im Unternehmen ein- oder austrittst: Der Rechner berücksichtigt die exakten gesetzlichen Formeln, die Zwölftelregelung und die Sonderregelung bei einem Austritt nach dem 30. Juni.
Eingaben zum Arbeitsverhältnis
Berechne deinen gesetzlichen Mindesturlaub nach BUrlG §§ 3–5.
Falls im Arbeits- oder Tarifvertrag mehr als der gesetzliche Mindesturlaub vereinbart ist (z. B. 30 Tage).
Rechtlicher Hinweis / § 13 BUrlG:
Dieser Rechner berechnet den gesetzlichen Mindesturlaub nach §§ 3–5 BUrlG. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge können abweichende (in der Regel großzügigere) Regelungen enthalten. Der gesetzliche Mindestanspruch darf durch vertragliche Regelungen niemals unterschritten werden (§ 13 BUrlG).
Gesetzlicher Mindesturlaub
Vertraglicher Gesamtanspruch: 30 Tage
Ganzjährige Beschäftigung (§ 3 BUrlG): Voller Jahresurlaub.
- ✓ § 3 BUrlG (Dauer des Urlaubs — 24 Werktage bei 6-Tage-Woche)
- ✓ § 4 BUrlG (Wartezeit — Voller Anspruch nach 6 Monaten)
- ✓ § 5 BUrlG (Teilurlaub & Zwölftelregelung)
- ✓ § 5 Abs. 2 BUrlG (Rundung ab 0,5 Tagen)
- ✓ § 13 BUrlG (Unabdingbarkeit — Gesetzlicher Mindesturlaub darf nicht unterschritten werden)
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Beispiel 1: Standard 5-Tage-Woche, ganzjährig
Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs.
Beispiel 2: 3-Tage-Woche Teilzeit mit 30 Tagen Vollzeit-Vertrag
Umrechnung von Vollzeit-Vertragsurlaub auf Teilzeit.
Beispiel 3: Eintritt am 1. September (5-Tage-Woche)
Anteiliger Urlaub im Eintrittsjahr für 4 volle Monate (Sept–Dez).
Beispiel 4: Austritt am 31. Juli (Wartezeit erfüllt, 5-Tage-Woche)
Kündigung in der zweiten Jahreshälfte nach dem 30. Juni.
Beispiel 5: Austritt am 30. April (5-Tage-Woche)
Kündigung in der ersten Jahreshälfte (Jan–Apr = 4 Monate).