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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-03-30

Urlaubsanspruch-Rechner – Gesetzlicher Mindesturlaub nach BUrlG berechnen

Mit dem Urlaubsanspruch-Rechner ermittelst du deinen gesetzlichen Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sowie deinen vertraglichen Gesamturlaub. Egal ob du in Vollzeit, Teilzeit mit variablen Arbeitstagen arbeitest oder im laufenden Jahr im Unternehmen ein- oder austrittst: Der Rechner berücksichtigt die exakten gesetzlichen Formeln, die Zwölftelregelung und die Sonderregelung bei einem Austritt nach dem 30. Juni.

Eingaben zum Arbeitsverhältnis

Berechne deinen gesetzlichen Mindesturlaub nach BUrlG §§ 3–5.

BUrlG 2026

Falls im Arbeits- oder Tarifvertrag mehr als der gesetzliche Mindesturlaub vereinbart ist (z. B. 30 Tage).

Rechtlicher Hinweis / § 13 BUrlG:

Dieser Rechner berechnet den gesetzlichen Mindesturlaub nach §§ 3–5 BUrlG. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge können abweichende (in der Regel großzügigere) Regelungen enthalten. Der gesetzliche Mindestanspruch darf durch vertragliche Regelungen niemals unterschritten werden (§ 13 BUrlG).

Ergebnis

Gesetzlicher Mindesturlaub

20 Tage

Vertraglicher Gesamtanspruch: 30 Tage

Angewendete gesetzliche Regelung:

Ganzjährige Beschäftigung (§ 3 BUrlG): Voller Jahresurlaub.

Paragraphen des Bundesurlaubsgesetzes:
  • § 3 BUrlG (Dauer des Urlaubs — 24 Werktage bei 6-Tage-Woche)
  • § 4 BUrlG (Wartezeit — Voller Anspruch nach 6 Monaten)
  • § 5 BUrlG (Teilurlaub & Zwölftelregelung)
  • § 5 Abs. 2 BUrlG (Rundung ab 0,5 Tagen)
  • § 13 BUrlG (Unabdingbarkeit — Gesetzlicher Mindesturlaub darf nicht unterschritten werden)

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

Die Berechnung basiert auf den §§ 3 bis 5 BUrlG:\n\n1. Grundanspruch (§ 3 BUrlG): Das Gesetz garantiert 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht dies exakt 20 Arbeitstagen (Formel: 24 / 6 × Arbeitstage pro Woche).\n2. Wartezeit (§ 4 BUrlG): Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.\n3. Unterjähriger Ein-/Austritt (§ 5 BUrlG): Bei Eintritt im Jahresverlauf oder Austritt bis zum 30.06. wird der Urlaub gezwölftelt (1/12 pro vollem Monat). Endet das Arbeitsverhältnis nach dem 30.06. und nach erfüllter Wartezeit, steht dem Arbeitnehmer der VOLLE gesetzliche Jahresurlaub zu.\n4. Rundung (§ 5 Abs. 2 BUrlG): Bruchteile von mindestens 0,5 Tagen werden auf volle Tage aufgerundet.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Beispiel 1: Standard 5-Tage-Woche, ganzjährig

Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs.

Eingabewerte:
Arbeitstage pro Woche:5 Tage
Beschäftigung:Ganzjährig
Ergebnisse:
Gesetzlicher Mindesturlaub:20 Tage
Formel:24 / 6 × 5

Beispiel 2: 3-Tage-Woche Teilzeit mit 30 Tagen Vollzeit-Vertrag

Umrechnung von Vollzeit-Vertragsurlaub auf Teilzeit.

Eingabewerte:
Arbeitstage pro Woche:3 Tage
Vollzeit-Vertragsurlaub:30 Tage
Ergebnisse:
Gesetzlicher Mindesturlaub:12 Tage
Vertraglicher Gesamturlaub:18 Tage

Beispiel 3: Eintritt am 1. September (5-Tage-Woche)

Anteiliger Urlaub im Eintrittsjahr für 4 volle Monate (Sept–Dez).

Eingabewerte:
Eintrittsdatum:01. September
Arbeitstage pro Woche:5 Tage
Ergebnisse:
Gezwölftelter Urlaub:6,67 Tage
Gerundet nach § 5 Abs. 2 BUrlG:7 Tage

Beispiel 4: Austritt am 31. Juli (Wartezeit erfüllt, 5-Tage-Woche)

Kündigung in der zweiten Jahreshälfte nach dem 30. Juni.

Eingabewerte:
Austrittsdatum:31. Juli
Wartezeit:Erfüllt
Ergebnisse:
Gesetzlicher Mindesturlaub:20 Tage (Voller Anspruch!)
Begründung:Keine Kürzung nach § 5 Abs. 1 c BUrlG

Beispiel 5: Austritt am 30. April (5-Tage-Woche)

Kündigung in der ersten Jahreshälfte (Jan–Apr = 4 Monate).

Eingabewerte:
Austrittsdatum:30. April
Arbeitstage pro Woche:5 Tage
Ergebnisse:
Gezwölftelter Urlaub:6,67 Tage
Gerundet nach § 5 Abs. 2 BUrlG:7 Tage

Sonderfälle & Häufige Fehler

Endet das Arbeitsverhältnis nach dem 30. Juni und war der Arbeitnehmer länger als 6 Monate beschäftigt, darf der gesetzliche Mindesturlaub nicht gekürzt werden. Vertraglicher Mehrurlaub kann jedoch je nach Arbeitsvertrag anteilig gezwölftelt werden.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen im BUrlG?
Im Bundesurlaubsgesetz bezeichnet 'Werktag' alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind (also Montag bis Samstag = 6 Tage). 'Arbeitstage' sind die Tage, an denen ein Arbeitnehmer tatsächlich arbeiten muss (z. B. Montag bis Freitag = 5 Tage).
Steht mir bei einem Austritt im Juli der volle Urlaub zu?
Ja! Wenn dein Arbeitsverhältnis nach dem 30. Juni endet und du die 6-monatige Wartezeit (§ 4 BUrlG) erfüllt hast, steht dir für dieses Jahr der volle gesetzliche Mindesturlaub zu (§ 5 Abs. 1 Buchstabe c BUrlG). Eine Zwölftelung des gesetzlichen Mindesturlaubs ist gesetzlich ausgeschlossen.
Wie wird der Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnet?
Maßgeblich für die Umrechnung ist nicht die Anzahl der Wochenstunden, sondern die Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Die Formel lautet: (Gesamturlaub / Arbeitstage Vollzeit) × eigene Arbeitstage. Bei 3 Arbeitstagen pro Woche und 20 Tagen gesetzlichem Mindesturlaub ergibt das: (20 / 5) × 3 = 12 Urlaubstage.
Wie werden halbe Urlaubstage gerundet?
Nach § 5 Abs. 2 BUrlG werden Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben (also 0,5 Tage oder mehr), auf volle Urlaubstage aufgerundet. Bruchteile unter 0,5 Tagen werden kaufmännisch abgerundet.

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