Kündigungsfrist-Rechner Arbeitsrecht 2026 – Fristen exakt berechnen
Der Kündigungsfrist-Rechner Arbeitsrecht 2026 ermittelt das exakte Datum für das Ende deines Arbeitsverhältnisses. Auf Basis von Eintrittsdatum, Zugangsdatum der Kündigung und kündigender Partei berechnet er die rechtssicheren Fristen nach § 622 BGB.
Eingaben & Termine
Berechnung der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 622 & §§ 187–188 BGB
Frühestes Vertragsende§ 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Beendigungsdatum (Letzter Arbeitstag)
Montag, 30. November 2026
Vollendete Betriebszugehörigkeit:5 Jahre
Maßgebliche Frist:2 Monate zum Monatsende
Gesetzliche Regelung:§ 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Arbeitgeberkündigung nach § 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB bei 5 vollendeten Betriebsjahren.
✓ Berechnet nach § 622 BGB & §§ 187–188 BGB. Tarifverträge oder Arbeitsverträge können abweichende Fristen festlegen.
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
Die gesetzliche Fristberechnung erfolgt nach den arbeitsrechtlichen Regeln der §§ 187, 188 BGB und § 622 BGB:
1. Probezeit (§ 622 Abs. 3 BGB):
In der vereinbarten Probezeit (maximal 6 Monate) beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen (14 Tage) zu jedem beliebigen Kalendertag.
2. Eigenkündigung Arbeitnehmer (§ 622 Abs. 1 BGB):
Die Grundfrist beträgt 4 Wochen (28 Tage) zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
3. Arbeitgeberkündigung nach Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2 BGB):
Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Frist nach vollendeten Betriebsjahren:
- Unter 2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
- Ab 2 Jahren: 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats
- Ab 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende
- Ab 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende
- Ab 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende
- Ab 12 Jahren: 5 Monate zum Monatsende
- Ab 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende
- Ab 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Beispiel 1: Arbeitgeberkündigung bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit (Zugang 15.03.2026)
Exakte Fristberechnung für eine Kündigung durch den Arbeitgeber nach § 622 Abs. 2 Nr. 4 BGB.
Eingabewerte:
Eintrittsdatum:01.01.2016
Zugangsdatum:15.03.2026
Betriebszugehörigkeit:10 vollendete Jahre
Kündigung durch:Arbeitgeber
Ergebnisse:
Gesetzliche Kündigungsfrist:4 Monate zum Monatsende
Gesetzesgrundlage:§ 622 Abs. 2 Nr. 4 BGB
Exakter Beendigungstag:Freitag, 31. Juli 2026
Beispiel 2: Eigenkündigung in der Probezeit (Zugang 10.03.2026)
Fristberechnung bei Kündigung während der Probezeit gem. § 622 Abs. 3 BGB.
Eingabewerte:
Eintrittsdatum:15.01.2026
Zugangsdatum:10.03.2026
Status:In Probezeit
Kündigung durch:Arbeitnehmer
Ergebnisse:
Gesetzliche Kündigungsfrist:2 Wochen zu jedem Tag
Gesetzesgrundlage:§ 622 Abs. 3 BGB
Exakter Beendigungstag:Dienstag, 24. März 2026
Sonderfälle & Häufige Fehler
Wichtige Besonderheiten beim Zugang und der Unwirksamkeit von Kündigungen:
• Zugang des Kündigungsschreibens (§ 130 BGB):
Die Kündigungsfrist beginnt erst am Tag nach dem tatsächlichen Zugang des Schreibens beim Empfänger. Bei Einwurf in den Briefkasten gilt der Zugang als erfolgt, sobald nach den üblichen Postzustellzeiten mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist.
• Zwingende Schriftform (§ 623 BGB):
Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp, Fax oder mündlich ist gesetzlich absolut nichtig. Es ist zwingend ein ausgedrucktes Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich.
• Gleichstellungsklauseln im Arbeitsvertrag:
Viele Arbeitsverträge vereinbaren, dass die verlängerten Fristen des § 622 Abs. 2 BGB auch für Kündigungen durch den Arbeitnehmer gelten sollen. Eine Bestimmung, nach der für den Arbeitnehmer längere Fristen gelten als für den Arbeitgeber, ist nach § 622 Abs. 6 BGB unwirksam.
Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen
Verifiziert 2026Gesetze im Internet / BMJ • § 622 Abs. 1–3 BGB, §§ 187–188 BGB (Fristberechnung)Bürgerliches Gesetzbuch (§ 622 BGB – Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen) ↗Gültig für 2026 • Verifiziert: 2026-09-10Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) • § 623 BGB, KSchGArbeitsrechtliche Vorschriften zum Kündigungsschutzgesetz (KSchG) & Schriftform (§ 623 BGB) ↗Gültig für 2026 • Verifiziert: 2026-09-10
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Zählen Jahre vor dem 25. Lebensjahr für die Kündigungsfrist mit?↓
Ja! Der früher im § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB enthaltene Ausschluss von Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahrs ist wegen Verstoßes gegen das europäische Diskriminierungsverbot unwirksam (EuGH-Urteil C-555/07). Es zählen alle Jahre ab Beschäftigungsbeginn.
Wann ist der späteste Termin für den Zugang einer Kündigung zum Monatsende?↓
Bei einer Frist von 4 Wochen (28 Tagen) zum Monatsende muss das Schreiben spätestens am 2. oder 3. Tag des jeweiligen Monats zugehen (je nachdem, ob der Monat 30 oder 31 Tage hat).
Kann eine Kündigungsfrist im Fristrechner unterschritten werden?↓
Nein. Eine einzelfallbezogene Unterschreitung der gesetzlichen Kündigungsfristen ist nur durch einen separat geschlossenen Aufhebungsvertrag oder in tariflichen Sonderfällen (z. B. vorübergehende Aushilfen bis 3 Monate) möglich.
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