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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-05

Doppelte Haushaltsführung Rechner 2026

Der Doppelte Haushaltsführung Rechner 2026 ermittelt deine steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung im Steuerjahr 2026 schnell, transparent und gesetzeskonform. Wenn du aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort unterhältst, kannst du die Kosten der Zweitwohnung (bis max. 1.000 € / Monat im Inland), wöchentliche Familienheimfahrten, Verpflegungsspesen für die ersten 3 Monate sowie notwendige Einrichtungsmöbel als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG geltend machen.

Eingaben Zweitwohnsitz & Familienheim

Berechne abzugsfähige Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG 2026.

§ 9 EStG 2026
€ / Monat
km
Abzugsfähige WerbungskostenStand 2026
Gesamte Abzugsbetrag pro Jahr:
15.180

Geschätzte Steuerersparnis: ca. 5.313 € / Jahr

Unterkunftskosten (Miete/Nebenkosten):10.200 € / Jahr
Familienheimfahrten (Pendlerpauschale):4.180 € / Jahr
Einrichtung & Umzugskosten:800
✓ Berechnet nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG (Inlandsdeckel 1.000 €/Monat).

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

Die Berechnung im Doppelte Haushaltsführung Rechner 2026 erfolgt streng nach den Maßgaben des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG in Verbindung mit aktuellen BMF-Schreiben. Voraussetzungen & Berechnungsformel 2026: 1. Gesetzliche Unterkunftskosten (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG): Für die Nutzung einer Zweitunterkunft im Inland können die tatsächlichen Aufwendungen (Kaltmiete, Nebenkosten, Heizung, Stellplatz) bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 € pro Monat (12.000,00 € im Kalenderjahr) angesetzt werden: Abzugsfähige Miete = min( 1.000,00 € , Monatliche Warmmiete ) × 12 Monate 2. Familienheimfahrten (Entfernungspauschale): Für die Fahrten zwischen der Zweitwohnung am Beschäftigungsort und dem Hauptwohnsitz (Familienheim) kann für eine Heimfahrt pro Woche die Entfernungspauschale angesetzt werden: • Erste 20 km Entfernung: 0,30 € / km • Ab dem 21. km Entfernung: 0,38 € / km Heimfahrt-Kosten = ( min(20, km) × 0,30 € + max(0, km - 20) × 0,38 € ) × Anzahl Heimfahrten. 3. Verpflegungsmehraufwand (Erste 3 Monate): In den ersten 3 Monaten nach Begründung der doppelten Haushaltsführung können zusätzlich die Verpflegungspauschalen (14 € an An-/Abreisetagen, 28 € an Ganztagen) wie bei einer Dienstreise geltend gemacht werden. 4. Erstausstattung & Einrichtungskosten: Notwendige Einrichtungsgegenstände (Bett, Tisch, Schrank, Herd, Kühlschrank) bis zu einer angemessenen Gesamtsumme fallen nicht unter die 1.000-Euro-Mietdeckelung, sondern können als sonstige Werbungskosten separat voll abgezogen werden.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Szenario 1: Angestellter mit Zweitwohnung in München (Miete 950 € / Monat, 300 km Heimfahrt)

Modellrechnung für einen Angestellten, der für seinen Job eine 1-Zimmer-Wohnung in München mietet (950 € Warmmiete) und an 44 Wochenenden 300 km nach Hause fährt.

Eingabewerte:
Monatliche Miete Zweitwohnung:950,00 € / Monat (unter 1.000 € Deckel = 11.400,00 € / Jahr)
Entfernung Familienheim:300 km einfache Strecke
Familienheimfahrten:44 Heimfahrten / Jahr
Einrichtung / Umzug:800,00 €
Ergebnisse:
Abzugsfähige Unterkunftskosten:11.400,00 € / Jahr
Familienheimfahrten (44 × 112,40 €):4.945,60 € / Jahr
Gesamte abzugsfähige Werbungskosten:17.145,60 € / Jahr
Geschätzte Steuerersparnis (bei 35 % Grenzsteuersatz):ca. 6.000,96 € direkte Steuerersparnis

Szenario 2: Höherverdiener in Frankfurt (Miete 1.300 € / Monat, gekappt auf 1.000 €)

Praxis-Berechnung für eine Fachkraft mit einer Zweitwohnung in Frankfurt (1.300 € Miete, gesetzlich gekappt auf 1.000 € / Monat) und 40 Heimfahrten à 180 km.

Eingabewerte:
Monatliche Miete Zweitwohnung:1.300,00 € / Monat (Kappung auf 1.000,00 € / Monat = 12.000,00 € / Jahr)
Entfernung Familienheim:180 km einfache Strecke
Familienheimfahrten:40 Heimfahrten / Jahr
Ergebnisse:
Gekappte Unterkunftskosten:12.000,00 € / Jahr (3.600 € überschreiten Höchstbetrag)
Familienheimfahrten (40 × 66,80 €):2.672,00 € / Jahr
Gesamte abzugsfähige Werbungskosten:14.672,00 € / Jahr
Geschätzte Steuerersparnis (bei 42 % Spitzensteuersatz):ca. 6.162,24 € direkte Steuerersparnis

Sonderfälle & Häufige Fehler

Folgende wichtige Sonderfälle, Rechtsvorschriften und Fallstricke gelten für die doppelte Haushaltsführung 2026: 1. Nachweis des eigenen Haupthausstands (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 Satz 3 EStG): Voraussetzung für den Abzug ist, dass der Arbeitnehmer am Hauptwohnsitz einen eigenen Hausstand unterhält. Bei Verheirateten wird dies vermutet. Ledige müssen nachweisen, dass sie sich finanziell mit mehr als 10 % an den laufenden Kosten des Haushalts (Miete, Nebenkosten, Lebensmittel) beteiligen (BFH Urteil VI R 18/18). 2. 1.000-Euro-Mietdeckel im Inland: Der gesetzliche Höchstbetrag von 1.000,00 € pro Monat umfasst alle laufenden Kosten der Unterkunft (Nettokaltmiete, kalte/warme Betriebskosten, Strom, Stellplatz). Nicht unter den 1.000-Euro-Deckel fallen notwendige Einrichtungsgegenstände und Möbel sowie Zweitwohnungssteuer. 3. Flugreisen oder öffentliche Verkehrsmittel bei Heimfahrten: Wahlweise können statt der Entfernungspauschale die tatsächlichen Ticketkosten für Bahn oder Flugzeug angesetzt werden, sofern diese nachgewiesen werden. 4. Arbeitszimmer in der Zweitwohnung: Wird in der Zweitwohnung ein separates häusliches Arbeitszimmer genutzt, können die anteiligen Raumkosten zusätzlich geltend gemacht werden, sofern sie nicht bereits die 1.000-Euro-Mietobergrenze ausfüllen.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist das Ergebnis des Doppelte Haushaltsführung Rechners 2026 rechtlich verbindlich?
Nein. Die Berechnungen des Doppelte Haushaltsführung Rechners 2026 dienen ausschließlich der Orientierung und mathematischen Simulation auf Basis des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG 2026. Sie ersetzen keine offizielle Steuerfestsetzung durch das Finanzamt und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Welche Kosten fallen unter die 1.000-Euro-Grenze für die Zweitwohnung?
Die 1.000-Euro-Monatsgrenze im Inland umfasst die Warmmiete, Nebenkosten, Heizung, Strom, Reinigung sowie Garagen- oder Stellplatzmiete. Möbel und Erstausstattung fallen nicht unter diese Obergrenze.
Wie muss die finanzielle Beteiligung am Hauptwohnsitz nachgewiesen werden?
Besonders bei Ledigen verlangt das Finanzamt Nachweise (z. B. Banküberweisungen), dass mindestens 10 % der laufenden Kosten der Lebenshaltung und Wohnungsnutzung am Hauptwohnsitz getragen wurden.
Wie viele Heimfahrten können pro Jahr abgesetzt werden?
Grundsätzlich kann eine Familienheimfahrt pro Woche (in der Regel ca. 44 bis 48 Heimfahrten pro Jahr) mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Wie verhält sich die Datenverarbeitung im Doppelte Haushaltsführung Rechner 2026 bezüglich Datenschutz?
Der Doppelte Haushaltsführung Rechner 2026 verarbeitet alle Eingaben clientseitig im Browser. Es werden keinerlei persönliche Finanzdaten, Steuermerkmale oder IP-Adressen auf externen Servern gespeichert.

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