RechnerNest
Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-10

Werbungskosten-Rechner 2026 – Steuerersparnis berechnen

Der Werbungskosten-Rechner 2026 berechnet deine berufsbedingten Ausgaben und vergleicht sie mit dem gesetzlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 € gem. § 9a EStG). Er ermittelt, ob sich das Einreichen von Belegen (Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Homeoffice) für dich lohnt.

Werbungskosten & Aufwendungen 2026

1. Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG)1.900,00 €

0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer (einfache Wegstrecke, gesetzlicher Stand 2026).

2. Homeoffice-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG)720,00 €

6 € pro Tag, maximal 210 Tage (1.260 € pro Jahr).

Schnellauswahl Beispielszenarien:
Werbungskosten-Vergleich 2026§ 9 / § 9a EStG
Nachgewiesene Gesamtkosten:3.520,00 €Summe aller Einzelbelege
Steuerwirksamer Mehrbetrag:2.290,00 €Über Pauschbetrag (1.230 €)
Geschätzte Steuerersparnis:764,63 €

Basiert auf deinem Grenzsteuersatz von ca. 33.4% bei einem zvE von 45.000,00 €.

Entfernungspauschale (Pendler):1.900,00 €
Homeoffice-Pauschale:720,00 €
Arbeitsmittel & Sonstiges:900,00 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a EStG):1.230,00 €
Ansatzfähiger Abzugsbetrag:3.520,00 €

✓ Deine nachgewiesenen Werbungskosten übersteigen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € um 2.290,00 €. Das Einreichen aller Einzelbelege in der Steuererklärung führt zu einer Steuererstattung.

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

Die Berechnung der Werbungskosten 2026 erfolgt nach § 9 und § 9a EStG: 1. Gesetzlicher Pauschbetrag (§ 9a EStG): Jedem Arbeitnehmer steht automatisch ein Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr zu. Dieser wird beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber bereits berücksichtigt. 2. Berechnung der tatsächlichen Ausgaben: • Pendlerpauschale: Entfernungskilometer × Arbeitstage × 0,38 € • Homeoffice-Pauschale: 6 € × Homeofficetage (max. 210 Tage / 1.260 €) • Arbeitsmittel & Fortbildung: Tatsächliche Anschaffungs- und Kurskosten 3. Steuerwirksamer Vorteil: • Tatsächliche Werbungskosten = Pendler + Arbeitsmittel + Fortbildung + Homeoffice • Ansatzfähiger Betrag = Maximum (1.230 €, Tatsächliche Werbungskosten) • Vorteil über Pauschale = Maximum (0 €, Tatsächliche Werbungskosten - 1.230 €)

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Beispiel 1: Pendler mit hohen Ausgaben (über dem Pauschbetrag)

Modellrechnung für einen Angestellten mit Pendlerpauschale (800 €), Arbeitsmitteln (300 €), Fortbildung (200 €) und Homeoffice (300 €).

Eingabewerte:
Pendlerpauschale:800,00 €
Arbeitsmittel:300,00 €
Fortbildungskosten:200,00 €
Homeoffice-Pauschale (50 Tage):300,00 €
Ergebnisse:
Tatsächliche Werbungskosten:1.600,00 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag:1.230,00 €
Steuerwirksamer Mehrbetrag:370,00 € (Minderung des zvE)
Ansatzfähiger Gesamtbetrag:1.600,00 €

Beispiel 2: Ausgaben unter dem Pauschbetrag

Modellrechnung bei geringen Einzelausgaben (400 € Arbeitsmittel).

Eingabewerte:
Arbeitsmittel:400,00 €
Sonstige Werbungskosten:0,00 €
Ergebnisse:
Tatsächliche Werbungskosten:400,00 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag:1.230,00 €
Steuerwirksamer Mehrbetrag:0,00 € (Pauschbetrag greift voll)
Ansatzfähiger Gesamtbetrag:1.230,00 €

Sonderfälle & Häufige Fehler

Praktische Vorgaben bei den Werbungskosten 2026: • GWG-Grenze für Arbeitsmittel: Arbeitsmittel bis 800 € Netto (952 € Brutto) können im Kaufjahr sofort als GWG voll abgesetzt werden. Computer und Software sind seit 2021 über 1 Jahr Nutzungsdauer sofort absetzbar. • Homeoffice-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG): Für jeden Tag ausschließlich im Homeoffice gelten 6 € (max. 210 Tage / 1.260 € p.a.). Ein separates Arbeitszimmer ist nicht nötig. • Nichtaufgriffsgrenzen: Finanzämter akzeptieren in der Praxis oft Pauschalen ohne Belegnachweis (z. B. 110 € Arbeitsmittel, 16 € Kontoführung). Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026?
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026 gemäß § 9a EStG genau 1.230 € pro Jahr und wird bei Arbeitnehmern automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Wann lohnt sich das Sammeln von Belegen?
Das Einreichen von Belegen lohnt sich, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Homeoffice, Fortbildungen) die Grenze von 1.230 € im Jahr übersteigen.
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 € pro Tag für maximal 210 Arbeitstage im Jahr (maximal 1.260 € pro Kalenderjahr).

Ähnliche Rechner