RechnerNest
Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-05

Homeoffice-Pauschale Rechner 2026

Der Homeoffice-Pauschale Rechner 2026 ermittelt deinen steuerlichen Abzugsbetrag für das Arbeiten von zu Hause im Steuerjahr 2026 schnell, transparent und gesetzeskonform. Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG kannst du für jeden Kalendertag, an dem du überwiegend in der häuslichen Wohnung arbeitest, pauschal 6,00 € als Werbungskosten geltend machen – bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 1.260,00 € (210 Tage). Ein separates Arbeitszimmer ist dafür nicht erforderlich.

Eingaben & Homeoffice-Tage

Berechne deine Tagespauschale (6 € / Tag, max. 1.260 €) für 2026.

§ 9 / § 4 EStG 2026
Tage / Jahr
€ / Jahr

Die Homeoffice-Pauschale wird mit deinen übrigen Werbungskosten addiert und dem Pauschbetrag (1.230 €) gegenübergestellt.

Berechnete Homeoffice-PauschaleStand 2026
Homeoffice-Pauschale pro Jahr:
900

Angerechnete Tage: 150 Tage à 6 € (max. 1.260 €)

Gesamte Werbungskosten:1.300
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a):1.230,00 €
Steuerwirksamer Mehrbetrag:+70 €
Geschätzte Steuerersparnis:ca. 21 € / Jahr
✓ Rechtskonform berechnet nach § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG (Tagespauschale 2026).

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

Die Berechnung im Homeoffice-Pauschale Rechner 2026 erfolgt streng nach den Maßgaben des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG. Formel & Berechnungsschritte für die Tagespauschale 2026: 1. Ermittlung der anrechenbaren Homeoffice-Tage: Jeder Kalendertag, an dem der Steuerpflichtige seine berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausübt und keine erste Tätigkeitsstätte aufsucht, wird mit 6,00 € bewertet. Tagespauschale = min( 210 Tage , Tatsächliche Homeoffice-Tage ) × 6,00 € Maximal anrechenbarer Betrag = 210 Tage × 6,00 € = 1.260,00 € / Jahr. 2. Verrechnung mit weiteren Werbungskosten (§ 9 EStG): Die berechnete Homeoffice-Pauschale wird zu deinen sonstigen Werbungskosten (z. B. Bürostuhl, Laptop, Fachliteratur, Kontoführungsgebühren) hinzugerechnet: Gesamte Werbungskosten = Homeoffice-Pauschale + Sonstige Werbungskosten 3. Gegenüberstellung mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a EStG): Das Finanzamt berücksichtigt bei Arbeitnehmern automatisch den gesetzlichen Pauschbetrag von 1.230,00 € pro Jahr. Eine steuerliche Auswirkung (Steuerersparnis) entsteht nur für den Betrag, der den Pauschbetrag von 1.230,00 € übersteigt: Steuerwirksamer Mehrbetrag = max( 0 , Gesamte Werbungskosten - 1.230,00 € ) Geschätzte Steuerersparnis ≈ Steuerwirksamer Mehrbetrag × persönlicher Grenzsteuersatz (z. B. 30 %). 4. Ausnahme bei fehlendem anderen Arbeitsplatz: Steht für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz (z. B. beim Arbeitgeber) zur Verfügung (z. B. bei Lehrern oder Außendienstlern), kann die Tagespauschale auch dann in Anspruch genommen werden, wenn am selben Tag Kunden besucht oder Außenaktivitäten wahrgenommen werden.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Szenario 1: Regelmäßiges Homeoffice (150 Tage / Jahr) + Arbeitsmittel

Modellrechnung für einen Angestellten, der an 150 Tagen im Jahr von zu Hause arbeitet und zusätzlich 400 € für Fachliteratur und Büromöbel ausgegeben hat.

Eingabewerte:
Anzahl Homeoffice-Tage:150 Tage (150 × 6 € = 900,00 €)
Sonstige Werbungskosten:400,00 € (Arbeitsmittel & Einrichtung)
Gesamte Werbungskosten:1.300,00 €
Ergebnisse:
Homeoffice-Pauschale 2026:900,00 € / Jahr
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a EStG):1.230,00 €
Steuerwirksamer Mehrbetrag über Pauschbetrag:+70,00 € Minderung des zvE
Geschätzte Steuerersparnis (bei 30 % Steuersatz):ca. 21,00 € direkte Steuerersparnis

Szenario 2: Maximales Homeoffice (230 Tage / Jahr bei Vollzeit-Telearbeit)

Praxis-Berechnung für einen Softwareentwickler in 100 % Remote-Work, der an 230 Tagen im Homeoffice arbeitet.

Eingabewerte:
Tatsächliche Homeoffice-Tage:230 Tage
Gesetzliche Tage-Kappung:Maximal 210 Tage angerechnet
Sonstige Werbungskosten:500,00 € (Ergonomischer Stuhl & Monitor)
Ergebnisse:
Angerechnete Tagespauschale (210 × 6 €):1.260,00 € (Höchstbetrag)
Gesamte Werbungskosten:1.760,00 € (1.260 € + 500 €)
Steuerwirksamer Mehrbetrag über Pauschbetrag:+530,00 € Minderung des zvE
Geschätzte Steuerersparnis (bei 35 % Grenzsteuersatz):ca. 185,50 € direkte Steuerersparnis

Sonderfälle & Häufige Fehler

Folgende wichtige Sonderfälle, Rechtsvorschriften und Fallstricke gelten für die Homeoffice-Pauschale 2026: 1. Ausschluss der Entfernungspauschale am selben Tag: Für ein und denselben Kalendertag kann nicht gleichzeitig die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale für die Fahrt zur Tätigkeitsstätte) und die Homeoffice-Tagespauschale angesetzt werden. Wer morgens ins Büro fährt und nachmittags im Homeoffice arbeitet, kann nur die Pendlerpauschale geltend machen. 2. Mehrere Tätigkeiten & Dienstverhältnisse: Der Höchstbetrag von 1.260,00 € gilt personenbezogen und nicht objekt- oder tätigkeitsbezogen. Wer mehreren Beschäftigungen nachgeht (z. B. Hauptjob und Nebenjob), kann die 6 € pro Tag insgesamt nur einmal pro Kalendertag bis maximal 1.260 € pro Jahr abziehen. 3. Kein eigenes häusliches Arbeitszimmer nötig: Die Tagespauschale von 6 € kann auch dann beansprucht werden, wenn am Küchentisch, im Wohnzimmer oder einer Arbeitsecke gearbeitet wird. Ein baulich abgeschlossener Raum ist ausdrücklich nicht erforderlich. 4. Abgrenzung zum unbegrenzten Arbeitszimmerabzug: Steht dem Steuerpflichtigen ein abgeschlossener Arbeitszimmerraum zur Verfügung, der den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet, können alternativ die tatsächlichen Raumkosten (Miete, Strom, Heizung anteilig) unbegrenzt oder als Jahrespauschale von 1.260 € nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG abgezogen werden.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist das Ergebnis des Homeoffice-Pauschale Rechners 2026 rechtlich verbindlich?
Nein. Die Berechnungen des Homeoffice-Pauschale Rechners 2026 dienen ausschließlich der Orientierung und mathematischen Simulation auf Basis des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG 2026. Sie ersetzen keine offizielle Steuerfestsetzung durch das Finanzamt und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale im Steuerjahr 2026?
Die Homeoffice-Tagespauschale beträgt 2026 einheitlich 6,00 € pro Kalendertag. Der maximale Höchstbetrag liegt bei 1.260,00 € pro Jahr (entspricht maximal 210 anrechenbaren Tagen).
Benötige ich ein separates Arbeitszimmer für die Homeoffice-Pauschale?
Nein. Die Tagespauschale von 6 € erfordert kein abgeschlossenes Arbeitszimmer. Sie steht auch bei der Arbeit an einer Arbeitsecke, im Wohnzimmer oder am Küchentisch zu.
Kann ich die Homeoffice-Pauschale und die Pendlerpauschale am selben Tag nutzen?
Nein. Gesetzlich ist die gleichzeitige Inanspruchnahme der Pendlerpauschale für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte und der Homeoffice-Tagespauschale am selben Kalendertag ausgeschlossen.
Wie verhält sich die Datenverarbeitung im Homeoffice-Pauschale Rechner 2026 bezüglich Datenschutz?
Der Homeoffice-Pauschale Rechner 2026 verarbeitet alle Eingaben clientseitig im Browser. Es werden keinerlei persönliche Finanzdaten, Steuermerkmale oder IP-Adressen auf externen Servern gespeichert.

Ähnliche Rechner