Gesundheit & Fitness Rechner 2026
BMI-Rechner, Kalorienbedarf (Harris-Benedict), FFMI, WHtR und Entbindungstermin.
Verfügbare Rechner in dieser Kategorie (6)
BMI-Rechner 2026
Berechne deinen BMI (Body-Mass-Index) 2026 nach WHO-Klassifikation: Untergewicht, Normalgewicht, Übergewicht und Adipositas.
Kalorienbedarf-Rechner (Harris-Benedict) 2026
Berechne deinen täglichen Kalorienbedarf 2026: Grundumsatz (BMR) & Gesamtumsatz (TDEE) mit Aktivitätsfaktor (PAL) nach Harris-Benedict.
Promillerechner (Widmark-Formel) 2026
Schätze Blutalkoholkonzentration (BAK) & Abbauzeit 2026 nach der Widmark-Formel – mit Körpergewicht, Getränkeauswahl & Trinkdauer.
WHtR-Rechner (Waist-to-Height Ratio) 2026
Berechne deinen WHtR (Waist-to-Height Ratio) 2026: Bauchumfang ÷ Körpergröße – präziser als der BMI für Bauchfett & Herz-Kreislauf-Risiko.
Entbindungstermin-Rechner (Naegele-Regel) 2026
Berechne deinen Geburtstermin 2026 nach der Naegele-Regel: Errechneter Entbindungstermin (EGT), aktuelle Schwangerschaftswoche (SSW) & Mutterschutzbeginn.
Verhinderungspflege-Rechner 2026
Berechne dein Budget für Verhinderungspflege & Entlastungsbudget 2026 (§ 39 SGB XI) bei Pflegegrad 2 bis 5.
Biometrische Werte, Stoffwechsel und Pflegebudgets 2026 fundiert einordnen
Körperliche Verfassung, Energiebedarf und pflegerische Entlastungsansprüche folgen klaren physiologischen Kennzahlen und gesetzlichen Vorgaben. Ob Sie Ihr Körpergewicht nach internationalen Standards bewerten, Ihren Kalorienverbrauch für gezielte Gewichtsveränderungen berechnen, den Alkoholabbau nach rechtsmedizinischen Kriterien nachvollziehen, Schwangerschaftswochen und Mutterschutzfristen ermitteln oder das Entlastungsbudget für die häusliche Pflege ausschöpfen möchten: Etablierte Formeln schaffen verlässliche Klarheit. In dieser Kategorie finden Sie spezialisierte Rechner auf Basis der Klassifikationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), anerkannter Stoffwechselformeln nach Mifflin-St. Jeor, der Widmark-Methode, der erweiterten Naegele-Regel der DGGG sowie des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI). Alle Berechnungsgrundlagen entsprechen dem Rechts- und Wissensstand für das Jahr 2026 in Deutschland.
Body-Mass-Index (BMI)
Der BMI-Rechner setzt Ihr Körpergewicht ins Verhältnis zur Körpergröße zum Quadrat. Er dient als Einstiegsmaßstab und ordnet das Ergebnis in die sechs standardisierten WHO-Gewichtsklassen von Untergewicht bis Adipositas Grad III ein. Eingaben sind Körpergröße in Zentimetern und Gewicht in Kilogramm.
Waist-to-Height Ratio (WHtR)
Der WHtR-Rechner bewertet das Verhältnis von Taillenumfang zu Körpergröße. Er erfasst gezielt das stoffwechselaktive viszerale Bauchfett. Unter Berücksichtigung des Alters liefert dieser Quotient eine präzisere kardiovaskuläre Risikoeinschätzung als der BMI, insbesondere bei sportlichen Menschen.
Kalorienbedarf & PAL-Aktivitätsfaktor
Der Kalorienbedarf-Rechner ermittelt Ihren Grundumsatz (BMR) über biometrische Kenngrößen und multipliziert ihn mit dem PAL-Faktor Ihrer Alltagsbewegung. Das Ergebnis beziffert den täglichen Erhaltungsbedarf sowie empfohlene Kalorienkorridore zur Fettreduktion oder zum Muskelaufbau.
Promillewert & Abbauzeit
Der Promillerechner berechnet die Blutalkoholkonzentration (BAK) nach der Widmark-Formel anhand von Körpergewicht, biologischem Geschlecht, Getränkeart und Trinkdauer. Er weist die maximale Promillehöhe und die rechnerische Dauer bis zur vollständigen Nüchternheit aus.
Entbindungstermin & Mutterschutzfristen
Der Entbindungstermin-Rechner bestimmt den Geburtstermin (EGT), die aktuelle Schwangerschaftswoche sowie die gesetzlichen Fristen nach § 3 MuSchG. Er verarbeitet den Beginn der letzten Periode und gleicht persönliche Zykluslängen ab.
Verhinderungspflege & Entlastungsbudget
Der Verhinderungspflege-Rechner ermittelt Erstattungsansprüche nach § 39 SGB XI für Ersatzpflege ab Pflegegrad 2. Er berechnet den Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro, Kürzungsregeln für nahe Angehörige, Fahrtkosten, Verdienstausfall sowie die 50-prozentige Pflegegeld-Fortzahlung.
Wichtige Grundlagen der Gesundheits- und Pflegeberechnungen
1. WHO-Klassifikation und Grenzen des Body-Mass-Index
Die WHO definiert Normalgewicht zwischen einem BMI von 18,5 und 24,9 kg/m². Ab 25,0 gilt Übergewicht, ab 30,0 Adipositas (Grad I bis 34,9, Grad II bis 39,9, Grad III ab 40,0). Weil die Formel nicht zwischen Muskelmasse und Fettgewebe unterscheidet, fallen durchtrainierte Personen häufig in die Kategorie Übergewicht, während Senioren mit Sarkopenie trotz verringerter Muskelmasse normalgewichtig wirken.
2. Viszerales Fettgewebe und Waist-to-Height Ratio (WHtR)
Tiefes viszerales Bauchfett umgibt innere Organe und schüttet gefäßschädigende Botenstoffe aus, die das Risiko für Herzinfarkte und Typ-2-Diabetes erhöhen. Das WHtR misst diese Verteilung: Bei Personen unter 40 Jahren gilt ein Wert über 0,50 als kritisch. Zwischen 40 und 50 Jahren verschiebt sich die tolerierte Spanne auf 0,50 bis 0,60; erst ab 50 Jahren gelten Werte über 0,60 als kardiologisches Risikosignal.
3. Grundumsatz (BMR) und PAL-Aktivitätsstufen
Der tägliche Gesamtenergiebedarf (TDEE) umfasst den Grundumsatz (BMR) zur Organerhaltung bei völliger Ruhe und den Leistungsumsatz. Der PAL-Faktor quantifiziert körperliche Aktivität: 1,2 für Bettlägerige, 1,4 bis 1,5 für reine Bürotätigkeiten, 1,6 bis 1,7 bei mäßiger Bewegung, 1,8 bis 1,9 für stehende Berufe und ab 2,0 für schwere körperliche Arbeit. Für nachhaltigen Fettverlust empfiehlt sich ein Defizit von 300 bis 500 kcal täglich.
4. Alkoholabbau und Grenzwerte im Straßenverkehr
Reiner Alkohol verteilt sich im Körperwasser (Reduktionsfaktor r = 0,70 bei Männern, r = 0,60 bei Frauen). Nach Abzug eines Resorptionsdefizits von circa 15 Prozent baut die Leber Ethanol mit durchschnittlich 0,15 Promille pro Stunde enzymatisch ab. Gesetzlich gelten 0,0 ‰ für Fahranfänger in der Probezeit (§ 24c StVG), 0,3 ‰ bei Ausfallerscheinungen (§ 316 StGB), 0,5 ‰ als Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG), 1,1 ‰ als absolute Fahruntüchtigkeit für Kfz und 1,6 ‰ für Radfahrer.
5. Gestationszeit und Mutterschutz nach § 3 MuSchG
Die Schwangerschaftsdauer wird ab dem ersten Tag der letzten Periode mit 280 Tagen (40 Wochen) berechnet, ab Befruchtung vergehen im Schnitt 266 Tage. Nach § 3 MuSchG beginnt die Schutzfrist sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Nach der Geburt besteht ein achtwöchiges Beschäftigungsverbot, welches sich bei Frühgeburten, Mehrlingen oder Behinderung auf zwölf Wochen verlängert.
6. Gemeinsamer Jahresbetrag und Angehörigensätze nach § 39 SGB XI
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten für Ersatzpflege den Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit ist entfallen. Bei nahen Angehörigen (bis 2. Grad) ist die Aufwandsentschädigung auf das 1,5-fache des Monats-Pflegegeldes gedeckelt; Fahrtkosten und Verdienstausfall werden jedoch zusätzlich erstattet, bis das Gesamtkontingent erreicht ist.
Wie die Berechnungen funktionieren
Die Berechnungstools wenden die offiziellen mathematischen und gesetzlichen Modelle an:
BMI = Körpergewicht [kg] ÷ (Körpergröße [m])²Verhältnis der Körpermasse zur quadrierten Körpergröße in Metern.
WHtR = Taillenumfang [cm] ÷ Körpergröße [cm]Quotient aus Taillenumfang (gemessen zwischen Beckenkamm und Rippenbogen) und Körpergröße.
BMR (Männer) = (10 × Gewicht) + (6,25 × Größe) - (5 × Alter) + 5BMR (Frauen) = (10 × Gewicht) + (6,25 × Größe) - (5 × Alter) - 161Gesamtenergiebedarf (TDEE) = BMR × PALGewicht in kg, Größe in cm, Alter in Jahren. Der PAL-Wert skaliert die körperliche Aktivität.
BAK [‰] = (Volumen [ml] × Vol.-% × 0,8 × 0,85) ÷ (100 × Gewicht [kg] × r)Reduktionsfaktor r = 0,70 bei Männern, 0,60 bei Frauen. 15 % Resorptionsdefizit. Stündlicher Abbau: 0,15 ‰.
EGT = Letzte Periode + 7 Tage - 3 Monate + 1 Jahr ± (Zyklusdauer - 28 Tage)Errechnet den Geburtstermin mit individueller Anpassung an persönliche Menstruationszyklen.
Erstattung = min(3.539 €, Aufwandsentschädigung + Fahrtkosten + Verdienstausfall)Angehörigenpauschale max. 1,5 × Monats-Pflegegeld. Tageweise Pflege: 50 % Pflegegeld-Fortzahlung bis zu 56 Tage.
Welcher Rechner passt zu meinem Fall?
Typische Fehler bei der Berechnung
- ✕Muskelmasse beim BMI ignorieren: Da Muskeln schwerer sind als Fettgewebe, stuft der BMI trainierte Menschen oft fälschlich als übergewichtig ein. Hier liefert das WHtR den verlässlicheren Befund.
- ✕Taillenumfang an falscher Stelle messen: Gemessen wird morgens nüchtern im Stehen auf halber Höhe zwischen Beckenkamm und Rippenbogen bei entspannter Ausatmung – nicht über dem Bauchnabel bei eingezogenem Bauch.
- ✕Den PAL-Aktivitätsfaktor überschätzen: Drei wöchentliche Sporteinheiten bei ansonsten sitzender Bürotätigkeit rechtfertigen keinen PAL-Wert von 1,8. Ein überhöhter Wert verhindert das geplante Kaloriendefizit.
- ✕Alkoholabbau durch Hausmittel erzwingen wollen: Kaffee, kalte Duschen oder Schlaf beschleunigen die Leberenzyme nicht. Die Eliminationsrate bleibt bei rund 0,15 ‰ pro Stunde, was morgendlichen Restalkohol unterschätzen lässt.
- ✕Zyklusabweichungen bei der Terminberechnung übergehen: Wer bei einem 35-Tage-Zyklus ohne Korrektur rechnet, verschiebt den Entbindungstermin um eine volle Woche und setzt falsche Mutterschutzfristen an.
- ✕Fahrtkosten und Verdienstausfall bei Verhinderungspflege vergessen: Nahe Angehörige erhalten zwar maximal das 1,5-fache Pflegegeld, können jedoch nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall zusätzlich bis 3.539 Euro abrechnen.
Beispielrechnung: Verhinderungspflege durch Angehörige 2026
Ausgangssituation:
- Pflegegrad: Pflegegrad 3 (monatliches Pflegegeld: 599 €)
- Vertretungsperson: Tochter (Verwandte 1. Grades, eigener Haushalt, 20 km Entfernung)
- Dauer der Ersatzpflege: 14 Kalendertage wegen Reha-Aufenthalt der Pflegeperson
- Fahrtstrecke: 14 Besuchstage × 40 km Hin- und Rückweg = 560 km × 0,20 €/km = 112,00 €
- Nachgewiesener Verdienstausfall der Tochter (unbezahlter Urlaub): 550,00 €
Schrittweise Abrechnung nach § 39 SGB XI:
1. Pauschale für Verwandte 1. Grades (max. 1,5 × Monats-Pflegegeld): 1,5 × 599 € = 898,50 €
2. Zusätzliche Erstattung der nachgewiesenen Fahrtkosten: 112,00 €
3. Zusätzliche Erstattung des belegten Verdienstausfalls: 550,00 €
4. Erstattungsbetrag aus dem Jahresbudget: 898,50 € + 112,00 € + 550,00 € = 1.560,50 € (voll gedeckt durch das 3.539 € Budget; Restanspruch: 1.978,50 €).
5. Pflegegeld-Fortzahlung: Für An- und Abreisetag (2 Tage) fließen 100 % (39,94 €), für 12 Zwischentage 50 % (119,76 €), insgesamt 159,70 €.
Häufige Fragen zu Gesundheit, Fitness und Pflege
Warum liefert der WHtR verlässlichere Aussagen als der BMI?
Der BMI setzt nur Gewicht und Größe ins Verhältnis. Das Waist-to-Height Ratio erfasst das viszerale Bauchfett, welches Entzündungsstoffe freisetzt und Herz-Kreislauf-Risiken maßgeblich bestimmt.
Welches Kaloriendefizit ist für nachhaltiges Abnehmen empfehlenswert?
Ein moderates Defizit von 300 bis 500 kcal pro Tag bewirkt einen Verlust von circa 0,5 kg Körperfett pro Woche, ohne den Grundumsatz zu drosseln oder Muskelmasse anzugreifen.
Lässt sich der Alkoholabbau im Körper beschleunigen?
Nein. Die Leber baut Alkohol über das Enzym ADH mit einer konstanten Rate von etwa 0,15 Promille pro Stunde ab. Weder Kaffee noch Schlaf oder Sport beschleunigen diesen Prozess.
Wie exakt trifft der errechnete Entbindungstermin ein?
Nur vier Prozent aller Kinder kommen genau am errechneten Stichtag zur Welt. Das normale Geburtsfenster erstreckt sich von drei Wochen vor bis zwei Wochen nach dem Termin.
Wann verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Entbindung?
Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder vor Ablauf von acht Wochen diagnostizierten Behinderungen des Säuglings verlängert sich die Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen (§ 3 MuSchG).
Wird das Pflegegeld bei stundenweiser Verhinderungspflege gekürzt?
Nein. Bleibt die Vertretung unter acht Stunden am Tag, wird das Pflegegeld nicht gekürzt und der Tag wird nicht auf das 56-Tage-Kontingent für tageweise Pflege angerechnet.
✓ Gesetzliche & Medizinische Grundlagen 2026
Sämtliche Berechnungen beruhen auf Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Referenzwerten der DGE, Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), rechtsmedizinischen Kriterien zu § 24a/c StVG und § 316 StGB sowie § 39 SGB XI (PUEG-Reform) und § 3 MuSchG.