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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-10

Einkommensteuerrechner 2026 – Einkommensteuer exakt berechnen

Der Einkommensteuer-Rechner 2026 berechnet deine festgesetzte Einkommensteuer nach dem offiziellen BMF-Steuertarif (§ 32a EStG). Auf Basis deines zu versteuernden Einkommens (zvE) ermittelt er deine Steuerschuld, den Solidaritätszuschlag sowie deinen exakten Durchschnitts- und Grenzsteuersatz.

Eingaben & Parameter

Einkommensteuer-Berechnung nach § 32a EStG Steuertarif 2026

Stand 2026 (PAP)

Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben & Freibeträge.

Berechnungsergebnis
Festgesetzte Einkommensteuer
8.835
Durchschnittssatz
19,63 %
Grenzsteuersatz
33,39 %
Gesamte Steuerbelastung (inkl. Soli & KiSt)
8.835
Netto-Einkommen nach Steuern
36.165 € / Jahr
✓ Gesetzliche Einkommensteuer-Formel nach § 32a EStG (Grundfreibetrag 12.348 €).

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

Die Einkommensteuer wird nach dem gestaffelten Progressionstarif des § 32a EStG 2026 berechnet: 1. Grundfreibetrag (Zone 1): Bis zu einem zvE von 12.348 € (24.696 € bei Zusammenveranlagung) fällt 0 € Einkommensteuer an. 2. Progressionszonen (Zone 2 & 3): • Zone 2 (12.349 € bis 17.799 €): Eingangssteuersatz ab 14 % bis ca. 24 %. • Zone 3 (17.800 € bis 69.878 €): Steuersatz steigt stufenlos von ca. 24 % auf 42 %. 3. Proportionalzonen (Zone 4 & 5): • Zone 4 (69.879 € bis 277.825 €): Spitzensteuersatz von 42 % auf jeden weiteren Euro. • Zone 5 (ab 277.826 €): Reichensteuer von 45 %. 4. Kennzahlen: • Durchschnittssteuersatz = (Einkommensteuer / zvE) × 100 • Grenzsteuersatz = Steuerbelastung des nächsten zusätzlich verdienten Euros.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Beispiel 1: Einzelveranlagung bei 45.000 € zvE (Grundtarif)

Exakte Tarifberechnung für einen ledigen Steuerzahler im Steuerjahr 2026.

Eingabewerte:
Zu versteuerndes Einkommen (zvE):45.000,00 €
Veranlagung:Einzelveranlagung (Grundtarif)
Grundfreibetrag 2026:12.348,00 €
Ergebnisse:
Festgesetzte Einkommensteuer:8.835,00 €
Durchschnittssteuersatz:19,63 %
Grenzsteuersatz:33,39 %
Netto nach Steuern:36.165,00 €

Beispiel 2: Zusammenveranlagung bei 90.000 € gemeinsamem zvE (Splittingtarif)

Berechnung für ein verheiratetes Paar mit 90.000 € gemeinsamem zvE.

Eingabewerte:
Gemeinsames zvE:90.000,00 €
Veranlagung:Zusammenveranlagung (Splitting)
Relevantes zvE je Partner:45.000,00 €
Ergebnisse:
Einkommensteuer (2× 8.835 €):17.670,00 €
Durchschnittssteuersatz:19,63 %
Grenzsteuersatz:33,39 %
Netto nach Steuern:72.330,00 €

Sonderfälle & Häufige Fehler

Steuerrechtliche Besonderheiten beim Einkommensteuer-Tarif 2026: • Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld) sind steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen. • Solidaritätszuschlag-Freigrenze (§ 3 SolZG): Der Soli entfällt 2026 bis zu einer Einkommensteuer von 18.130 € (Single) bzw. 36.260 € (Verheiratete) vollständig. • Unterschied Bruttogehalt vs. zvE: Das zvE ist nicht das Bruttogehalt. Das zvE ergibt sich erst nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Bruttogehalt und zu versteuerndem Einkommen (zvE)?
Das Bruttogehalt ist dein Gesamtverdienst. Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist der Betrag, der nach Abzug von Werbungskosten (mind. 1.230 € Pauschbetrag), Kranken-/Rentenversicherungsbeiträgen und Freibeträgen übrig bleibt. Nur das zvE wird versteuert.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € für Ledige und 24.696 € für Verheiratete bei Zusammenveranlagung.
Was unterscheidet den Grenzsteuersatz vom Durchschnittssteuersatz?
Der Durchschnittssteuersatz gibt an, wie viel Prozent deines gesamten zvE als Steuer bezahlt werden. Der Grenzsteuersatz zeigt, mit welchem Steuersatz der nächste hinzukommende Euro versteuert wird.

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