Waisenrente-Rechner 2026 : Halbwaisen- & Vollwaisenrente berechnen
Der Waisenrente-Rechner ermittelt die monatliche Rentenzahlung für Halb- und Vollwaisen gemäß § 48 SGB VI. Die Rente steht Kindern beim Tod eines oder beider Elternteile zu.
Eingaben & Parameter
Berechne Halbwaisen- & Vollwaisenrente nach § 48 & § 67 SGB VI.
€
Berechnungsergebnis
Monatliche Grund-Waisenrente150,00 €
Anspruch besteht uneingeschränkt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 48 Abs. 4 SGB VI).
Hinweis: Das Ergebnis zeigt die Grund-Waisenrente (10 % bzw. 20 %). Zusätzlich gewährt die Rentenversicherung nach § 78 SGB VI einen individuellen Zuschlag an Entgeltpunkten, der von den Beitragsjahren des Verstorbenen abhängt.
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
Die Berechnung erfolgt nach der Formel:
- Halbwaisenrente = Versichertenrente des Verstorbenen × 10 %
- Vollwaisenrente = Versichertenrente des Verstorbenen × 20 %
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Beispiel 1: Halbwaisenrente bei 1.500 € Versichertenrente
Versichertenrente des verstorbenen Elternteils beträgt 1.500 €/Monat.
Eingabewerte:
Versichertenrente:1.500 €/Monat
Art:Halbwaisenrente (10 %)
Alter:16 Jahre
Ergebnisse:
Monatliche Waisenrente:150,00 €/Monat
Status:Uneingeschränkt berechtigt (< 18 Jahre)
Beispiel 2: Vollwaisenrente bei 1.500 € Versichertenrente
Beide Elternteile verstorben, höhere Versichertenrente beträgt 1.500 €/Monat.
Eingabewerte:
Versichertenrente:1.500 €/Monat
Art:Vollwaisenrente (20 %)
Alter:20 Jahre (in Berufsausbildung)
Ergebnisse:
Monatliche Waisenrente:300,00 €/Monat
Status:Verlängert bis max. 27 Jahre (§ 48 Abs. 4 SGB VI)
Sonderfälle & Häufige Fehler
Vollwaisen, bei denen beide Elternteile verstorben sind, erhalten 20 % der höheren Versichertenrente. Eigenes Einkommen wird seit 2015 nicht mehr angerechnet.
Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen
Verifiziert 2026Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?↓
Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Bei Schul- oder Berufsausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder Behinderung verlängert sich der Anspruch bis maximal zum 27. Geburtstag.
Wird eigenes Einkommen auf die Waisenrente angerechnet?↓
Nein, seit dem 1. Juli 2015 ist die Einkommensanrechnung bei der Waisenrente ersatzlos entfallen (§ 97 SGB VI n.F.).
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