Verletztengeld-Rechner 2026 : Anspruch nach Arbeitsunfall berechnen
Der Verletztengeld-Rechner ermittelt die Höhe der Lohnersatzleistung der Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gemäß § 47 SGB VII.
Eingaben & Parameter
Berechne Verletztengeld nach Arbeitsunfall / Berufskrankheit (§ 47 SGB VII).
• Gesetzliche Beitragstragung (§ 170 SGB VI, § 347 SGB III, § 59 SGB XI): Der Empfänger von Verletztengeld zahlt lediglich die Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung (9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %) sowie ggf. den PV-Kinderlosenzuschlag (0,6 %). Die Beiträge zur Kranken- und regulären Pflegeversicherung übernimmt der Unfallversicherungsträger (BG/Unfallkasse) vollständig.
• Unterschied zum Krankengeld: Krankengeld beträgt min(70 % Brutto, 90 % Netto) von der Krankenversicherung; Verletztengeld beträgt min(80 % Brutto, 100 % Netto) von der Berufsgenossenschaft.
• Beginn des Bezugs: Verletztengeld schließt direkt an das Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) an.
• Sonderfall (§ 47 Abs. 2 SGB VII): Bei Vorbezug von Arbeitslosengeld (ALG I) oder Kurzarbeitergeld bemisst sich das Verletztengeld nach der Höhe dieser Sozialleistung.
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Beispiel 1: 3.000 € Brutto, 2.000 € Netto
Regelentgelt 3.000 € Brutto / 2.000 € Netto.