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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-12

Verletztengeld-Rechner 2026 : Anspruch nach Arbeitsunfall berechnen

Der Verletztengeld-Rechner ermittelt die Höhe der Lohnersatzleistung der Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gemäß § 47 SGB VII.

Eingaben & Parameter

Berechne Verletztengeld nach Arbeitsunfall / Berufskrankheit (§ 47 SGB VII).

§ 47 SGB VII
Berechnungsergebnis
Monatliches Netto-Verletztengeld (30 Tage)1.788,00 €
Tägliches Verletztengeld (Netto)59,60 € / Tag
Tägliche SV-Abzüge- 7,07 €
Gekappt durch das Nettoarbeitsentgelt (100 % Netto ist niedriger als 80 % Brutto).

Gesetzliche Beitragstragung (§ 170 SGB VI, § 347 SGB III, § 59 SGB XI): Der Empfänger von Verletztengeld zahlt lediglich die Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung (9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %) sowie ggf. den PV-Kinderlosenzuschlag (0,6 %). Die Beiträge zur Kranken- und regulären Pflegeversicherung übernimmt der Unfallversicherungsträger (BG/Unfallkasse) vollständig.

Unterschied zum Krankengeld: Krankengeld beträgt min(70 % Brutto, 90 % Netto) von der Krankenversicherung; Verletztengeld beträgt min(80 % Brutto, 100 % Netto) von der Berufsgenossenschaft.

Beginn des Bezugs: Verletztengeld schließt direkt an das Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) an.

Sonderfall (§ 47 Abs. 2 SGB VII): Bei Vorbezug von Arbeitslosengeld (ALG I) oder Kurzarbeitergeld bemisst sich das Verletztengeld nach der Höhe dieser Sozialleistung.

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

Formel: 1. Bruttobetrag = min(80 % Brutto-Regelentgelt, 100 % Netto-Regelentgelt) 2. Netto-Auszahlung = Bruttobetrag - AN-Sozialversicherungsbeiträge (RV, AV, PV) 3. Monatsbetrag = Tagesnetto × 30

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Beispiel 1: 3.000 € Brutto, 2.000 € Netto

Regelentgelt 3.000 € Brutto / 2.000 € Netto.

Eingabewerte:
Bruttomonatsgehalt:3.000 €
Nettomonatsgehalt:2.000 €
Ergebnisse:
80 % Brutto:80,00 € / Tag
100 % Netto (Deckel):66,67 € / Tag
Verletztengeld vor SV-Abzügen:66,67 € / Tag (durch Netto gekappt)
Monatliches Netto-Verletztengeld:1.788,00 € / Monat (nach SV-Abzügen)

Sonderfälle & Häufige Fehler

Verletztengeld wird gezahlt, sobald die 6-wöchige Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet. Es unterscheidet sich vom Krankengeld durch die höhere Leistungsgrenze (80 % Brutto / 100 % Netto statt 70 % / 90 %).

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Verletztengeld und Krankengeld?
Verletztengeld zahlt die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeits- oder Wegeunfall bzw. bei einer Berufskrankheit. Es ist höher als Krankengeld (80 % des Bruttogehalts, max. 100 % Netto; Krankengeld der Krankenkasse beträgt max. 70 % Brutto / 90 % Netto).
Muss ich auf Verletztengeld Sozialabgaben zahlen?
Vom Verletztengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Die Krankenversicherung ist beitragsfrei.

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