ALG 1 Rechner 2026
Der ALG 1 Rechner 2026 zeigt dir sofort, wie viel Arbeitslosengeld du nach dem SGB III erwarten kannst. Die Höhe richtet sich nach deinem durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 12 Monate, deiner Steuerklasse und ob Kinder in deinem Haushalt leben.
Eingaben & Parameter
Passe die Werte für ALG 1 Rechner 2026 an.
€
Berechnungsergebnis
Monatliches ALG 1
1.365,00 € / Monat
Leistungssatz
60 % (ohne Kind)
Berechnungsgrundlage (Brutto)
3.500,00 € (unter Beitragsbemessungsgrenze)
Anspruchsdauer
Bis zu 12 Monate
✓ Fachlich verifiziert nach § 149 - § 154 SGB III.
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
Das Arbeitslosengeld 1 wird in einem mehrstufigen Verfahren nach § 151 ff. SGB III berechnet:
1. Bemessungsentgelt (Tagesbrutto): Das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt der letzten 12 Monate wird durch 30 geteilt. Hierbei gilt die Beitragsbemessungsgrenze 2026 von 8.450 € monatlich.
2. Leistungsentgelt (Tagesnetto): Vom Tagesbrutto werden pauschal 20 % für die Sozialversicherung sowie die anfallende Lohnsteuer (inkl. Soli) entsprechend der Steuerklasse abgezogen.
3. Leistungssatz: Wer ein steuerlich berücksichtigtes Kind hat, erhält 67 % des Leistungsentgelts, alle anderen 60 %.
4. Anspruchsdauer: Regulär beträgt die Auszahlung maximal 12 Monate. Ab dem 50. Lebensjahr steigt die Dauer gestaffelt bis auf maximal 24 Monate (ab 58 Jahren).
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Szenario 1: Single ohne Kinder (Steuerklasse I)
Eine Einzelperson unter 50 Jahren mit durchschnittlichem Gehalt.
Eingabewerte:
Durchschnittliches Brutto-Gehalt (letzte 12 Monate):3.500 €
Steuerklasse:Klasse I
Kinder im Haushalt:Nein
Alter bei Arbeitslosigkeit:Unter 50 Jahre
Ergebnisse:
Monatliches ALG 1:1.470,00 € (60% des Netto)
Anspruchsdauer:Bis zu 12 Monate
Szenario 2: Familie (Steuerklasse III)
Verheiratet mit Kind, Hauptverdiener verliert den Job. Einkommen liegt über der BBG (Cap greift bei 8.450 €).
Eingabewerte:
Durchschnittliches Brutto-Gehalt (letzte 12 Monate):10.000 € (Wird auf 8.450 € gedeckelt)
Steuerklasse:Klasse III
Kinder im Haushalt:Ja
Alter bei Arbeitslosigkeit:50-52 Jahre
Ergebnisse:
Monatliches ALG 1:4.150,00 € (67% des Netto)
Anspruchsdauer:Bis zu 15 Monate
Sonderfälle & Häufige Fehler
Wichtige Sonderregeln beim Arbeitslosengeld 1:
• Anwartschaftszeit (§ 142 SGB III): Um überhaupt Anspruch auf ALG 1 zu haben, musst du in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Es gibt Ausnahmen (kurze Anwartschaftszeit) für befristete Beschäftigungen.
• Sperrzeit (§ 159 SGB III): Wenn du selbst ohne wichtigen Grund kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, verhängt die Arbeitsagentur meist eine 12-wöchige Sperrzeit, in der kein Geld fließt. Zudem verkürzt sich die Anspruchsdauer.
• Einmalzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld fließen in die Berechnung des 12-Monats-Durchschnitts ein, sofern darauf Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.
• Nebenverdienst: Du darfst während des ALG-1-Bezugs bis zu 165 Euro im Monat (unter 15 Wochenstunden) anrechnungsfrei dazuverdienen.
Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen
Verifiziert 2026Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was passiert nach Ablauf des ALG 1?↓
Wenn du nach Ablauf der Anspruchsdauer (z. B. 12 oder 24 Monate) keinen Job gefunden hast, fällst du ins Bürgergeld (SGB II), vorausgesetzt, du bist hilfebedürftig.
Zählt Krankengeld zur Anwartschaftszeit?↓
Ja, Zeiten, in denen du Krankengeld bezogen hast, zählen für die Erfüllung der Anwartschaftszeit (12 Monate Pflichtbeitragszeit) mit.
Bekommt man bei einem Aufhebungsvertrag immer eine Sperre?↓
Oft ja (12 Wochen). Eine Sperrzeit kann nur abgewendet werden, wenn ein 'wichtiger Grund' vorliegt (z. B. drohende betriebsbedingte Kündigung oder gesundheitliche Gründe).