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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-05

Solidaritätszuschlag-Rechner 2026

Der Solidaritätszuschlag-Rechner 2026 ermittelt deine exakte Belastung durch den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2026 schnell, transparent und gesetzeskonform. Dank der gesetzlichen Anhebung der Freigrenzen im Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) bleiben rund 90 % aller Einkommensteuerzahler in Deutschland vollständig vom Soli befreit. Das Berechnungstool prüft automatisch, ob du unter die Freigrenze fällst, in der Milderungszone liegst oder den vollen Zuschlag von 5,5 % zahlst.

Eingaben & Steuermerkmale

Prüfe deinen Anspruch auf Soli-Freistellung nach SolZG 2026.

SolZG 2026
€ / Jahr

Hinweis: Maßgeblich ist die jährliche Einkommensteuerschuld (nicht das Bruttoeinkommen).

Berechneter SolidaritätszuschlagStand 2026
Solidaritätszuschlag pro Jahr:
196,35

Monatliche Belastung: 16,36 € / Monat

Status Freigrenze 2026:⚠ Milderungszone (Gleitzone § 4 SolZG)
Maßgebliche Freigrenze:20.350 € ESt
Effektiver Soli-Steuersatz:0.89 %
✓ Rechtskonform berechnet nach § 3 & § 4 SolZG (Gesetzesstand 2026).

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

Die Berechnung im Solidaritätszuschlag-Rechner 2026 erfolgt streng nach den Vorgaben des § 3 und § 4 SolZG in Verbindung mit § 51a EStG. Formel & Berechnungsschritte für den Solidaritätszuschlag 2026: 1. Ermittlung der maßgebenden Steuermessgrösse (ESt-Bemessungsgrundlage): Der Solidaritätszuschlag berechnet sich nicht vom Bruttoeinkommen, sondern als prozentualer Zuschlag auf die festgesetzte Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. Bei Steuerpflichtigen mit Kindern wird das zu versteuernde Einkommen (zvE) für die Soli-Berechnung fiktiv um den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG) gemindert (§ 51a Abs. 2 EStG). 2. Prüfung der gesetzlichen Freigrenze (§ 3 Abs. 3 SolZG 2026): • Einzelveranlagung (Ledige, Steuerklasse I, II, V, VI): Freigrenze liegt bei 18.130 € festgesetzter Einkommensteuer pro Jahr. • Zusammenveranlagung (Verheiratete / eingetragene Lebenspartner, Steuerklasse III, IV): Freigrenze liegt bei 36.260 € festgesetzter Einkommensteuer pro Jahr. Liegt die festgesetzte Einkommensteuer unter oder genau auf dieser Freigrenze, beträgt der Solidaritätszuschlag exakt 0,00 € (100 % Freistellung). 3. Berechnung in der Milderungszone (Gleitzone nach § 4 SolZG): Um zu verhindern, dass bei minimalem Überschreiten der Freigrenze sofort die vollen 5,5 % Soli auf die gesamte Steuerschuld fällig werden, greift die Milderungszone. Der Soli wird hier auf maximal 11,9 % des Betrages begrenzt, der die Freigrenze übersteigt: Soli = min( festgesetzte ESt × 5,5 % , (festgesetzte ESt - Freigrenze) × 11,9 % ) 4. Voller Zuschlagssatz (5,5 %): Erst bei deutlich höheren Einkommen (ca. 97.000 € zu versteuerndes Einkommen bei Ledigen) erreicht die Milderungsberechnung den vollen Satz von 5,5 % der gesamten Einkommensteuer.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Szenario 1: Durchschnittsverdiener (Bruttogehalt 45.000 € / Jahr, Lohnsteuer ca. 6.200 €)

Modellrechnung für einen ledigen Arbeitnehmer (Steuerklasse I) im Jahr 2026 mit einer festgesetzten Lohnsteuer von 6.200 € pro Jahr.

Eingabewerte:
Festgesetzte Jahres-Einkommensteuer:6.200,00 €
Veranlagungsart:Einzelveranlagung
Anwendbare Freigrenze 2026:18.130,00 € ESt
Ergebnisse:
Solidaritätszuschlag pro Jahr:0,00 € (100 % befreit)
Monatlicher Soli-Abzug:0,00 € / Monat
Status Freigrenzen-Prüfung:✓ Einkommensteuer liegt 11.930 € unter der Freigrenze

Szenario 2: Höherverdiener in der Milderungszone (Jahres-Einkommensteuer 22.000 €)

Praxis-Berechnung für einen Angestellten mit höherem Einkommen (Steuerklasse I), dessen Jahres-Einkommensteuer die Freigrenze von 18.130 € überschreitet.

Eingabewerte:
Festgesetzte Jahres-Einkommensteuer:22.000,00 €
Veranlagungsart:Einzelveranlagung
Anwendbare Freigrenze 2026:18.130,00 € ESt
Ergebnisse:
Regulärer Soli ohne Milderung (5,5 %):1.210,00 € / Jahr
Berechneter Soli nach Milderungszone (§ 4 SolZG 11,9 %):460,53 € / Jahr
Monatlicher Soli-Abzug:38,38 € / Monat
Effektive Soli-Ersparnis durch Gleitzone:749,47 € / Jahr gespart (Effektiver Steuersatz nur 2,09 % statt 5,5 %)

Sonderfälle & Häufige Fehler

Folgende wichtige Sonderfälle und gesetzliche Ausnahmeregelungen sind für den Solidaritätszuschlag 2026 maßgebend: 1. Ausnahmeregelung bei Kapitalerträgen (§ 32d EStG): Die Freigrenze des § 3 SolZG gilt ausschließlich für die Veranlagung zur Einkommensteuer und den Lohnsteuerabzug. Bei Kapitalerträgen (z. B. Dividenden, Zinsen, Aktiengewinne), die der Abgeltungsteuer von 25 % unterliegen, wird der Solidaritätszuschlag von 5,5 % weiterhin auf jeden Euro oberhalb des Sparer-Pauschbetrags (1.000 € / 2.000 €) erhoben. 2. Körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen (GmbH / UG / AG): Für juristische Personen und Kapitalgesellschaften gilt die Freigrenze nicht. Gesellschaften zahlen auf ihre Körperschaftsteuer von 15 % ausnahmslos den vollen Solidaritätszuschlag von 5,5 % (effektiv 0,825 % des Gewinns). 3. Auswirkung von Kinderfreibeträgen (§ 51a EStG): Für die Berechnung des Solidaritätszuschlags werden Kinderfreibeträge stets vom Einkommen abgezogen, selbst wenn bei der tariflichen Einkommensteuer das monatliche Kindergeld günstiger war. Dies führt bei Familien häufig dazu, dass sie unter die Soli-Freigrenze rutschen. 4. Lohnsteuer-Jahresausgleich und Nachzahlungsrisiko: Schwankt das monatliche Gehalt durch Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld), kann in einzelnen Monaten unterjährig Soli einbehalten werden. Bei der Einkommensteuererklärung veranlagt das Finanzamt die Gesamtsumme aufs Jahr, wodurch zu viel gezahlter Soli erstattet wird.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist das Ergebnis des Solidaritätszuschlag-Rechners 2026 rechtlich verbindlich?
Nein. Die Berechnungen des Solidaritätszuschlag-Rechners 2026 dienen ausschließlich der Orientierung und mathematischen Simulation auf Basis des SolZG 2026. Sie ersetzen keine offizielle Steuerfestsetzung durch das Finanzamt und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wer muss 2026 noch Solidaritätszuschlag zahlen?
Der Solidaritätszuschlag betrifft 2026 nur noch Spitzenverdiener, deren festgesetzte Einkommensteuer über der Freigrenze von 18.130 € (Single) bzw. 36.260 € (Verheiratete) liegt, sowie Anleger bei Kapitalerträgen und Kapitalgesellschaften.
Wie funktioniert die Milderungszone (Gleitzone) beim Soli?
Die Milderungszone nach § 4 SolZG verhindert den Sprung von 0 € auf den vollen Soli-Satz. Wer die Freigrenze knapp überschreitet, zahlt nur 11,9 % des Betrags, der über der Freigrenze liegt. Erst wenn dieser Betrag den regulären 5,5 % Soli entspricht, greift der vollen Steuersatz.
Gilt die Soli-Freigrenze auch für Zinsen und Dividenden?
Nein. Bei Kapitalerträgen wird der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Abgeltungsteuer ohne Anwendung der Einkommensteuer-Freigrenzen direkt von der Bank einbehalten.
Wie verhält sich die Datenverarbeitung im Solidaritätszuschlag-Rechner 2026 bezüglich Datenschutz?
Der Solidaritätszuschlag-Rechner 2026 verarbeitet alle Eingaben clientseitig im Browser. Es werden keinerlei persönliche Finanzdaten, Steuermerkmale oder IP-Adressen auf externen Servern gespeichert.

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