Abgeltungsteuer-Rechner 2026 – Steuer auf Kapitalerträge berechnen
Der Abgeltungsteuer-Rechner 2026 berechnet die Steuer auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne). Er berücksichtigt den Abgeltungsteuersatz von 25 %, den Solidaritätszuschlag (5,5 %), die Kirchensteuer sowie den Sparer-Pauschbetrag (1.000 € / 2.000 €).
Eingaben & Parameter
Besteuerung von Kapitalerträgen nach § 20 & § 32d EStG
€
Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Aktien/Fonds
Berechnungsergebnis
Netto-Auszahlung nach Steuern
2.472,50 €
Steuerpflichtiger Ertrag:2.000,00 €
Abgeltungsteuer (25 %):500,00 €
Solidaritätszuschlag (5,5 %):27,50 €
Gesamter Steuerabzug:527,50 €
Effektiver Steuersatz auf Brutto:17,58 %
✓ Verifiziert nach § 20 & § 32d EStG (Sparer-Pauschbetrag 1.000 € / 2.000 €).
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
Die Besteuerung von Kapitalerträgen 2026 erfolgt nach § 20 und § 32d EStG:
1. Berechnen des steuerpflichtigen Ertrags:
• Steuerpflichtiger Ertrag = Maximum (0 €, Kapitalertrag - Sparer-Pauschbetrag)
2. Steuersätze (§ 32d EStG):
• Abgeltungsteuer: 25,00 % (ohne Kirchensteuer)
• Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Abgeltungsteuer (1,375 % des steuerpflichtigen Ertrags)
• Effektivsatz ohne Kirchensteuer: 26,375 %
3. Kirchensteuer-Korrektur:
Bei Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich der Abgeltungsteuersatz nach der gesetzlichen Formel [25 % / (1 + Kirchensteuersatz / 4)]:
• Bei 9 % Kirchensteuer: Abgeltungsteuer 24,451 % + Soli 1,345 % + KiSt 2,201 % = 27,997 %
• Bei 8 % Kirchensteuer: Abgeltungsteuer 24,510 % + Soli 1,348 % + KiSt 1,961 % = 27,819 %
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Beispiel 1: 2.500 € Ertrag mit 1.000 € Freibetrag (ohne Kirchensteuer)
Exakte Berechnung für einen Einzelanleger mit 2.500 € Zinsertrag und vorliegendem Freistellungsauftrag.
Eingabewerte:
Kapitalertrag:2.500,00 €
Freistellungsauftrag:1.000,00 €
Kirchensteuer:Keine
Ergebnisse:
Steuerpflichtiger Ertrag:1.500,00 €
Abgeltungsteuer (25 %):375,00 €
Solidaritätszuschlag (5,5 %):20,63 €
Gesamte Steuerabgabe:395,63 €
Netto-Ertrag:2.104,37 €
Effektiver Steuersatz:15,83 % (bezogen auf Gesamtertrag)
Beispiel 2: 5.000 € Ertrag ohne Freibetrag mit 9 % Kirchensteuer
Berechnung bei vollständig aufgebrauchtem Sparer-Pauschbetrag.
Eingabewerte:
Kapitalertrag:5.000,00 €
Freistellungsauftrag:0,00 €
Kirchensteuer:9 %
Ergebnisse:
Steuerpflichtiger Ertrag:5.000,00 €
Abgeltungsteuer (24,45 %):1.222,55 €
Solidaritätszuschlag (5,5 %):67,24 €
Kirchensteuer (9 %):110,03 €
Gesamte Steuerabgabe:1.399,82 €
Netto-Ertrag:3.600,18 €
Effektiver Steuersatz:28,00 %
Sonderfälle & Häufige Fehler
Sonderregeln bei der Abgeltungsteuer 2026:
• Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG):
Liegt dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 %, kannst du in der Steuererklärung (Anlage KAP) die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt erstattet die Differenz.
• Teilfreistellung bei Aktien-ETFs (§ 20 InvStG):
Bei Aktienfonds bleiben 30 % der Gewinne steuerfrei, bei Mischfonds 15 %.
• Verlustverrechnung (§ 20 Abs. 6 EStG):
Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Zins- und Fondsverluste sind mit allen Kapitalerträgen verrechenbar.
Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen
Verifiziert 2026Bundesministerium der Finanzen (BMF) • § 20 Abs. 9 EStG (Sparer-Pauschbetrag 1.000 € / 2.000 €), § 32d EStGEinkommensteuergesetz (§ 20 & § 32d EStG – Besteuerung von Kapitalerträgen) ↗Gültig für 2026 • Verifiziert: 2026-09-10Gesetze im Internet / BMJ • § 20 InvStG (30 % Teilfreistellung bei Aktienfonds)Investmentsteuergesetz (§ 20 InvStG – Teilfreistellung für Fonds & ETFs) ↗Gültig für 2026 • Verifiziert: 2026-09-10
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag 2026?↓
Der Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG) beträgt 1.000 € für Ledige und 2.000 € für verheiratete Paare bei Zusammenveranlagung.
Wie hoch ist die Steuer auf Zinsen und Dividenden?↓
Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 % zzgl. 5,5 % Soli (zusammen 26,375 % ohne Kirchensteuer).
Was passiert, wenn kein Freistellungsauftrag eingerichtet wurde?↓
Die Bank behält ab dem 1. Euro Steuer ab. Du kannst dir die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen.
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