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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-10

Abgeltungsteuer-Rechner 2026 – Steuer auf Kapitalerträge berechnen

Der Abgeltungsteuer-Rechner 2026 berechnet die Steuer auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne). Er berücksichtigt den Abgeltungsteuersatz von 25 %, den Solidaritätszuschlag (5,5 %), die Kirchensteuer sowie den Sparer-Pauschbetrag (1.000 € / 2.000 €).

Eingaben & Parameter

Besteuerung von Kapitalerträgen nach § 20 & § 32d EStG

Stand 2026

Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Aktien/Fonds

Berechnungsergebnis
Netto-Auszahlung nach Steuern
2.472,50
Steuerpflichtiger Ertrag:2.000,00
Abgeltungsteuer (25 %):500,00
Solidaritätszuschlag (5,5 %):27,50
Gesamter Steuerabzug:527,50
Effektiver Steuersatz auf Brutto:17,58 %
✓ Verifiziert nach § 20 & § 32d EStG (Sparer-Pauschbetrag 1.000 € / 2.000 €).

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

Die Besteuerung von Kapitalerträgen 2026 erfolgt nach § 20 und § 32d EStG: 1. Berechnen des steuerpflichtigen Ertrags: • Steuerpflichtiger Ertrag = Maximum (0 €, Kapitalertrag - Sparer-Pauschbetrag) 2. Steuersätze (§ 32d EStG): • Abgeltungsteuer: 25,00 % (ohne Kirchensteuer) • Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Abgeltungsteuer (1,375 % des steuerpflichtigen Ertrags) • Effektivsatz ohne Kirchensteuer: 26,375 % 3. Kirchensteuer-Korrektur: Bei Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich der Abgeltungsteuersatz nach der gesetzlichen Formel [25 % / (1 + Kirchensteuersatz / 4)]: • Bei 9 % Kirchensteuer: Abgeltungsteuer 24,451 % + Soli 1,345 % + KiSt 2,201 % = 27,997 % • Bei 8 % Kirchensteuer: Abgeltungsteuer 24,510 % + Soli 1,348 % + KiSt 1,961 % = 27,819 %

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Beispiel 1: 2.500 € Ertrag mit 1.000 € Freibetrag (ohne Kirchensteuer)

Exakte Berechnung für einen Einzelanleger mit 2.500 € Zinsertrag und vorliegendem Freistellungsauftrag.

Eingabewerte:
Kapitalertrag:2.500,00 €
Freistellungsauftrag:1.000,00 €
Kirchensteuer:Keine
Ergebnisse:
Steuerpflichtiger Ertrag:1.500,00 €
Abgeltungsteuer (25 %):375,00 €
Solidaritätszuschlag (5,5 %):20,63 €
Gesamte Steuerabgabe:395,63 €
Netto-Ertrag:2.104,37 €
Effektiver Steuersatz:15,83 % (bezogen auf Gesamtertrag)

Beispiel 2: 5.000 € Ertrag ohne Freibetrag mit 9 % Kirchensteuer

Berechnung bei vollständig aufgebrauchtem Sparer-Pauschbetrag.

Eingabewerte:
Kapitalertrag:5.000,00 €
Freistellungsauftrag:0,00 €
Kirchensteuer:9 %
Ergebnisse:
Steuerpflichtiger Ertrag:5.000,00 €
Abgeltungsteuer (24,45 %):1.222,55 €
Solidaritätszuschlag (5,5 %):67,24 €
Kirchensteuer (9 %):110,03 €
Gesamte Steuerabgabe:1.399,82 €
Netto-Ertrag:3.600,18 €
Effektiver Steuersatz:28,00 %

Sonderfälle & Häufige Fehler

Sonderregeln bei der Abgeltungsteuer 2026: • Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG): Liegt dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 %, kannst du in der Steuererklärung (Anlage KAP) die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt erstattet die Differenz. • Teilfreistellung bei Aktien-ETFs (§ 20 InvStG): Bei Aktienfonds bleiben 30 % der Gewinne steuerfrei, bei Mischfonds 15 %. • Verlustverrechnung (§ 20 Abs. 6 EStG): Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Zins- und Fondsverluste sind mit allen Kapitalerträgen verrechenbar.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag 2026?
Der Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG) beträgt 1.000 € für Ledige und 2.000 € für verheiratete Paare bei Zusammenveranlagung.
Wie hoch ist die Steuer auf Zinsen und Dividenden?
Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 % zzgl. 5,5 % Soli (zusammen 26,375 % ohne Kirchensteuer).
Was passiert, wenn kein Freistellungsauftrag eingerichtet wurde?
Die Bank behält ab dem 1. Euro Steuer ab. Du kannst dir die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen.

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