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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-10

Kirchensteuer-Rechner 2026 – Exakte Kirchensteuer berechnen

Der Kirchensteuer-Rechner 2026 berechnet deine Kirchensteuer auf Basis deiner festgesetzten Einkommensteuer oder deines monatlichen Bruttogehalts. Er berücksichtigt die Landeskirchensteuersätze (8 % in BY/BW, 9 % in allen anderen Bundesländern), Kinderfreibeträge nach § 51a EStG, bundeslandspezifische Kappungsgrenzen sowie die Ersparnis durch den Sonderausgabenabzug.

Eingaben & Berechnungsbasis

Kirchensteuerberechnung nach § 51a EStG & Landeskirchensteuerrecht.

Stand 2026
€ / Jahr
€ / Jahr

Falls angegeben, wird die Kappungsgrenze (2,75% – 4,0% des zvE) mathematisch angewendet.

Berechnete KirchensteuerStand 2026
Kirchensteuer pro Jahr:
468,00

Monatlicher Abzug: 39,00 € / Monat

Bemessungsgrundlage (ESt):5.200,00
Anwendbarer Steuersatz:9 %
Est. Ersparnis (Sonderausgabe § 10 EStG):ca. -135,19

✓ Berechnet nach § 51a EStG & Landeskirchensteuergesetzen (KiStG) 2026.

Kappung in NW: Max. 3.5 % des zu versteuernden Einkommens (auf Antrag bei der Landeskirche / Diözese).

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

Die Berechnung der Kirchensteuer 2026 erfolgt nach § 51a EStG und den Landeskirchensteuergesetzen: 1. Ermittlung der Bemessungsgrundlage: Maßgebend ist die festgesetzte Einkommensteuer (bzw. Lohnsteuer). Bei Kindern wird nach § 51a EStG der Kinderfreibetrag (9.588 € je Kind bei Zusammenveranlagung bzw. 4.794 € bei Einzelveranlagung) fiktiv von der Bemessungsgrundlage abgezogen. 2. Anwendung des Landeskirchensteuersatzes: • Bayern & Baden-Württemberg: 8 % Zuschlag auf die Einkommensteuer. • Übrige 14 Bundesländer: 9 % Zuschlag auf die Einkommensteuer. 3. Prüfung der Kappungsgrenze: In den meisten Bundesländern ist die Kirchensteuer auf 2,75 % bis 4,0 % des zu versteuernden Einkommens (zvE) gedeckelt (z. B. 3,5 % in NRW). In Bayern existiert keine Kappungsgrenze. 4. Sonderausgabenabzug (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG): Die gezahlte Kirchensteuer mindert als Sonderausgabe das zu versteuernde Einkommen im Folgejahr. Die effektive Ersparnis berechnet sich über deinen persönlichen Grenzsteuersatz: • Effektive Netto-Kirchensteuer = Kirchensteuer × (1 - Grenzsteuersatz)

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Beispiel 1: Berechnung auf Basis der Einkommensteuer (5.000 € ESt, NRW, 9 % Satz)

Berechnung der jährlichen und monatlichen Kirchensteuer für einen Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen.

Eingabewerte:
Bemessungsmodus:Einkommensteuer
Einkommensteuer (Jahr):5.000,00 €
Bundesland:Nordrhein-Westfalen (9 %)
Ergebnisse:
Landeskirchensteuersatz:9 %
Kirchensteuer (Jahr):450,00 €
Kirchensteuer (Monat):37,50 €
Ersparnis durch Sonderausgabenabzug:129,99 € (bei ca. 28,9 % Grenzsteuersatz)
Effektive Netto-Kirchensteuer:320,01 € / Jahr

Beispiel 2: Berechnung in Bayern (8 % Satz ohne Kappung)

Berechnung für einen Steuerzahler in Bayern mit 18.000 € festgesetzter Einkommensteuer.

Eingabewerte:
Bemessungsmodus:Einkommensteuer
Einkommensteuer (Jahr):18.000,00 €
Bundesland:Bayern (8 %)
Ergebnisse:
Landeskirchensteuersatz:8 %
Kirchensteuer (Jahr):1.440,00 €
Kirchensteuer (Monat):120,00 €
Kappungsgrenze:In Bayern keine gesetzliche Kappung
Ersparnis durch Sonderausgabenabzug:604,80 € (bei 42 % Spitzensteuersatz)
Effektive Netto-Kirchensteuer:835,20 € / Jahr

Sonderfälle & Häufige Fehler

Sonderregeln im Kirchensteuerrecht 2026: • Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe: Gehört nur ein Ehepartner der Kirche an und wird die Zusammenveranlagung gewählt, erhebt die Kirche das Besondere Kirchgeld, wenn der kirchensteuerpflichtige Partner kein oder ein deutlich geringeres eigenes Einkommen erzielt. • Kirchenaustritt im Laufe des Jahres: Bei einem Kirchenaustritt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Austrittsmonats (in manchen Bundesländern des Folgemonats). Die Jahres-Kirchensteuer wird zeitanteilig (Zwölftelung) berechnet. • Kappung auf Antrag vs. Automatisch: In Bundesländern wie NRW, Hessen oder Baden-Württemberg muss die Kappung der Kirchensteuer schriftlich bei der Landeskirche oder Diözese beantragt werden.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Kirchensteuer im Jahr 2026?
In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz 8 % der Einkommensteuer. In allen anderen 14 Bundesländern liegt er bei 9 %.
Kann man die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?
Ja. Die gezahlte Kirchensteuer kann gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG in der Steuererklärung unbegrenzt als Sonderausgabe geltend gemacht werden, was das zu versteuernde Einkommen verringert.
Was bedeutet die Kappung der Kirchensteuer?
Die Kappung begrenzt die Kirchensteuer bei sehr hohen Einkommen auf 2,75 % bis 4,0 % des zu versteuernden Einkommens (zvE), um übermäßige Steuerbelastungen für Besserverdiener zu verhindern.

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