Schenkungsteuer-Rechner 2026
Der Schenkungsteuer-Rechner 2026 ermittelt die exakte Steuerlast für Vermögensübertragungen zu Lebzeiten nach den aktuellen Paragrafen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG). Ob Geldgeschenke, Immobilienübertragungen, Unternehmensanteile oder Nießbrauchskonstellationen: Der Rechner zieht die gesetzlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG (z. B. 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € pro Elternteil für jedes Kind) ab, ermittelt die jeweilige ErbStG-Steuerklasse (§ 15 ErbStG) und berechnet die finale Steuer mit dem Stufentarif nach § 19 ErbStG unter Einbeziehung von Vorverschenkungen innerhalb der 10-Jahres-Frist (§ 14 ErbStG).
Eingaben & Parameter
Schenkungsteuer-Berechnung nach § 15, § 16 & § 19 ErbStG
Geldwert, Immobilienwert oder Betriebsvermögen
10-Jahres-Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Szenario 1: Immobilienübertragung an ein Kind mit Nießbrauch (600.000 € Wert)
Ein Vater überträgt eine Mietimmobilie im Wert von 600.000 € an seine Tochter und behält sich einen Nießbrauch im Kapitalwert von 120.000 € vor. Es gilt Steuerklasse I mit 400.000 € Freibetrag.
Szenario 2: Geldschenkung unter unverheirateten Lebenspartnern (150.000 €)
Ein Partner schenkt seiner nicht eingetragenen Lebensgefährtin 150.000 € Bargeld. Da kein Trauschein vorliegt, gilt Steuerklasse III mit nur 20.000 € Freibetrag.