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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-01

Grundsteuer-Rechner 2026

Der Grundsteuer-Rechner 2026 berechnet deine jährliche Grundsteuer nach den neuen gesetzlichen Vorgaben der Grundsteuerreform (GrStG). Ermittle den Steuermessbetrag aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl (z. B. 0,31 ‰ für Wohngrundstücke) sowie die finale Jahressteuer basierend auf dem Hebesatz deiner Gemeinde.

Eingaben & Parameter

Grundsteuer-Berechnung nach der Reform (§ 13, § 14, § 15 GrStG)

Stand 2026

Laut Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt

Standard im Bundesmodell: 0,31 ‰ für Wohngrundstücke (Einfamilienhaus, EFH/ZFH)

%

Grundsteuer-B Hebesatz deiner Heimatgemeinde

Berechnungsergebnis
Jährliche Grundsteuer
348,75 € / Jahr
Steuermessbetrag (pro Jahr):77,50 € / Jahr
Quartalsweise Ratenzahlung:87,19 € / Quartal (15. Feb/Mai/Aug/Nov)
Angewendeter Hebesatz:450 % (Steuermesszahl: 0.31 ‰)
✓ Gesetzliche Grundsteuer-Berechnung nach § 13, § 14, § 15 GrStG 2026.

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

So funktioniert die Berechnung der Grundsteuer 2026 nach der Grundsteuerreform: Die Grundsteuer berechnet sich in drei Stufen: 1. Grundsteuerwert (vom Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid festgestellt) × 2. Steuermesszahl (z. B. 0,31 ‰ bzw. 0,00031 für Wohngrundstücke im Bundesmodell) = Steuermessbetrag. 3. Steuermessbetrag × kommunaler Hebesatz (z. B. 450 % = Faktor 4,5) = Jährliche Grundsteuer. Die Grundsteuer wird in vier quartalsweisen Raten (jeweils am 15. Februar, Mai, August und November) fällig.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Szenario 1: Einfamilienhaus im Bundesmodell (250.000 € Grundsteuerwert, 450 % Hebesatz)

Berechnung für ein Einfamilienhaus mit einem festgestellten Grundsteuerwert von 250.000 € im Bundesmodell (Steuermesszahl 0,31 ‰).

Eingabewerte:
Grundsteuerwert (€):250.000 €
Steuermesszahl (‰):0,31 ‰ (Wohngrundstück Bundesmodell)
Gemeindlicher Hebesatz (%):450 %
Ergebnisse:
Steuermessbetrag (250.000 € x 0,00031):77,50 € / Jahr
Jährliche Grundsteuer (77,50 € x 450 %):348,75 € / Jahr
Quartalsweise Ratenzahlung (15. Feb/Mai/Aug/Nov):87,19 € / Quartal

Szenario 2: Eigentumswohnung in Großstadt (180.000 € Grundsteuerwert, 600 % Hebesatz)

Berechnung für eine Eigentumswohnung in einer Kommune mit höherem Hebesatz von 600 %.

Eingabewerte:
Grundsteuerwert (€):180.000 €
Steuermesszahl (‰):0,31 ‰
Gemeindlicher Hebesatz (%):600 %
Ergebnisse:
Steuermessbetrag (180.000 € x 0,00031):55,80 € / Jahr
Jährliche Grundsteuer (55,80 € x 600 %):334,80 € / Jahr
Quartalsweise Ratenzahlung:83,70 € / Quartal

Sonderfälle & Häufige Fehler

Folgende 4 wichtigen Sonderfälle und länderspezifischen Regelungen gelten für die Grundsteuer 2026: 1. Bundesmodell vs. Ländermodelle: Während die meisten Bundesländer dem Bundesmodell (Wertmodell nach § 13-15 GrStG) folgen, nutzen Bundesländer wie Bayern (Reines Flächenmodell), Baden-Württemberg (Modifiziertes Bodenwertmodell), Hessen, Niedersachsen und Hamburg abweichende Flächen- oder Lagefaktor-Formeln zur Ermittlung des Messbetrags. 2. Ermäßigte Steuermesszahlen: Für sozialen Wohnungsbau, Wohnungsbaugenossenschaften oder Baudenkmäler reduziert sich die Steuermesszahl nach § 15 GrStG zusätzlich um 25 % (z. B. auf 0,2325 ‰). 3. Umlagefähigkeit auf Mieter (§ 2 BetrKV): Vermieter dürfen die anfallende Grundsteuer im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. 4. Einspruch gegen Messbescheid: Die Höhe der Grundsteuer selbst kann nicht direkt angefochten werden; Korrekturen des Grundsteuerwerts müssen über einen Einspruch gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamts geltend gemacht werden.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie berechnet sich die neue Grundsteuer 2026?
Die Grundsteuer berechnet sich nach der dreistufigen Formel: Grundsteuerwert × Steuermesszahl (z. B. 0,31 ‰) × kommunaler Hebesatz (z. B. 450 %). Der Grundsteuerwert steht im Feststellungsbescheid deines Finanzamts.
Welche Steuermesszahlen gelten im Bundesmodell?
Im Bundesmodell gilt für Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum) eine Steuermesszahl von 0,31 ‰ (0,00031). Für Nichtwohngrundstücke (Gewerbe, unbebaute Grundstücke) liegt die Messzahl bei 0,34 ‰.
Darf der Vermieter die neue Grundsteuer auf die Mieter umlegen?
Ja. Nach § 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) gehört die Grundsteuer zu den laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks und darf im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.
Wann muss die Grundsteuer bezahlt werden?
Die Jahresgrundsteuer wird standardmäßig in vier gleichen Teilen jeweils zur Quartalsmitte am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

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