Mieteinnahmen-Steuerrechner 2026 – Steuer auf Vermietung berechnen
Der Mieteinnahmen-Steuerrechner ermittelt die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) sowie die resultierende Einkommensteuer. Von der Bruttokaltmiete werden die Gebäude-AfA (§ 7 Abs. 4 EStG), Schuldzinsen und sonstige Werbungskosten abgezogen.
Eingaben & Parameter
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Jahre
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Berechnungsergebnis
Bruttokaltmiete (Jahr)
12.000,00 €
Gebäude-AfA § 7 Abs. 4 EStG (2,0 % p.a. - Baujahr 2010)
− 4.000,00 €
Schuldzinsen & sonstige Werbungskosten
− 4.000,00 €
Steuerpflichtige Einkünfte V+V (§ 21 EStG)
4.000,00 €
Geschätzter Grenzsteuersatz (bei 45.000 € sonst. zvE)
34,1 %
Geschätzte ESt auf Mieteinnahmen
1.363,00 € / Jahr
Netto-Mietertrag nach Steuern & Zinsen
6.637,00 € / Jahr
✓ Fachlich verifiziert nach § 21 EStG, § 7 Abs. 4 EStG, § 9 EStG.
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
So berechnet sich die Steuer auf Mieteinnahmen:
1. Gebäude-AfA § 7 Abs. 4 EStG:
• Baujahr vor 1925: 2,5 % p.a. (40 Jahre)
• Baujahr 1925–2022: 2,0 % p.a. (50 Jahre)
• Baujahr ab 2023: 3,0 % p.a. (33,3 Jahre)
2. Steuerpflichtige Einkünfte V+V = Mieteinnahmen (Jahr) − Gebäude-AfA − Schuldzinsen − sonstige Werbungskosten.
3. Einkommensteuer = Steuerpflichtige Einkünfte × persönlicher Grenzsteuersatz.
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Beispiel 1: Vermietung einer Wohnung (Baujahr 2010), Gebäudeanteil 200.000 €
Berechnung der steuerpflichtigen Mieteinnahmen bei 1.000 € Kaltmiete monatlich.
Eingabewerte:
Monatliche Kaltmiete (€):1.000,00
Baujahr der Immobilie:2010
Gebäude-Anschaffungskosten (€):200.000,00
Jährliche Schuldzinsen (€):3.000,00
Sonstige Werbungskosten (€):1.000,00
Sonstiges zu versteuerndes Einkommen (€):45.000,00
Ergebnisse:
Bruttokaltmiete (Jahr):12.000,00 €
Gebäude-AfA (2,0 % p.a.):4.000,00 €
Steuerpflichtige Einkünfte V+V:4.000,00 €
Geschätzte ESt (ca. 30 % Grenzsteuersatz):1.200,00 € / Jahr
Sonderfälle & Häufige Fehler
Wichtige Besonderheiten bei Vermietung:
• Grund & Boden nicht abschreibbar: Nur die Gebäudekosten dürfen abgeschrieben werden. Der Grundstücksanteil ist herauszurechnen.
• Tilgung ist keine Betriebsausgabe: Nur die Zinszahlungen der Baufinanzierung mindern die Steuerlast.
• Verluste verrechenbar: Ist die Gebäude-AfA zzgl. Zinsen höher als die Mieteinnahmen, entsteht ein negativer Ertrag, der das Gesamteinkommen steuermindernd senkt.
Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen
Verifiziert 2026Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel Prozent AfA gilt für Mietimmobilien?↓
Für ab 2023 fertiggestellte Gebäude gelten 3,0 % p.a. Für Gebäude mit Baujahr 1925 bis 2022 gelten 2,0 % p.a. Vor 1925 gelten 2,5 % p.a.
Sind Tilgungsraten von der Steuer absetzbar?↓
Nein, nur der Zinsanteil (Schuldzinsen nach § 9 EStG) mindert die steuerpflichtigen Mieteinnahmen.
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