Kurzarbeitergeld-Rechner 2026 – KUG & Netto-Auszahlung berechnen
Der Kurzarbeitergeld-Rechner 2026 berechnet deine finanziellen Ansprüche bei Arbeitsausfall im Betrieb. Er ermittelt das staatliche Kurzarbeitergeld (KUG) nach den Vorgaben des § 105 SGB III (60 % oder 67 % Lohnersatz) unter Berücksichtigung der gesetzlichen 20-Euro-Rundungsregel (§ 106 SGB III).
Kurzarbeit & Gehalt
Kurzarbeitergeld-Berechnung nach §§ 95–106 SGB III (Leistungssatz 60% / 67%)
Verbleibendes Ist-Brutto: 1.750 € (50% Arbeit)
Tatsächliches Ist-Netto (1.325,04 €) + KUG (601,18 €)
✓ Berechnet nach §§ 95–106 SGB III (inkl. 20-€-Rundung nach § 106 Abs. 1 Satz 5 SGB III).
Hinweis: Die Bundesagentur für Arbeit nutzt eine amtliche pauschalierte Tabelle. Berechnung dient als praxisnahe Orientierungshilfe.
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Beispiel 1: 50 % Arbeitsausfall (3.500 € Soll-Brutto, Steuerklasse 1, kinderlos, NRW, KV 1,7 %)
Exakte Modellrechnung nach § 106 SGB III bei Reduzierung der Arbeitszeit um die Hälfte im Steuerjahr 2026.
Beispiel 2: 100 % Arbeitsausfall / Kurzarbeit Null (2.800 € Soll-Brutto, Steuerklasse 1, 1 Kind, NRW)
Modellrechnung bei vollständigem Arbeitsstillstand für einen Arbeitnehmer mit Kind (67 % Leistungssatz).