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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-06

Bürgergeld-Rechner 2026

Der Bürgergeld-Rechner 2026 ermittelt schnell und transparent deinen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Auf Basis deiner Wohnkosten (Miete und Heizung), deiner Lebenssituation und eines eventuellen eigenen Nettoeinkommens berechnet das Tool den monatlichen Auszahlungsbetrag. Dabei werden die gesetzlichen Einkommensfreibeträge automatisch berücksichtigt, sodass du genau siehst, wie viel von deinem eigenen Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet wird.

Eingaben & Parameter

Passe die Werte für Bürgergeld-Rechner 2026 an.

Stand 2026
Berechnungsergebnis
Gesamtanspruch (Auszahlung)
1.013,00 € / Monat
Regelbedarf (gemäß SGB II)
563,00 €
Anerkannte Wohnkosten (KdU)
450,00 €
Ermittelter Erwerbsfreibetrag
0,00 € (anrechnungsfrei)
Anrechenbares Einkommen
0,00 € (Abzug)
✓ Fachlich verifiziert nach § 20 SGB II.

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

Die Berechnung des Bürgergeldes (ehemals Hartz IV) erfolgt in drei transparenten Schritten gemäß SGB II: 1. Ermittlung des Regelbedarfs (§ 20 SGB II): Je nach Lebenssituation steht dir ein fester monatlicher Betrag zur Sicherung des Lebensunterhalts zu. Im Jahr 2026 beträgt dieser 563 € für Alleinstehende und 506 € pro Person für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft. 2. Hinzurechnung der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) (§ 22 SGB II): Die tatsächlichen Aufwendungen für Kaltmiete, kalte Betriebskosten und Heizkosten (Kosten der Unterkunft) werden in voller Höhe als Bedarf anerkannt, sofern sie örtlich als "angemessen" gelten. 3. Abzug von anrechenbarem Einkommen (§ 11 & § 11b SGB II): Wenn du ein eigenes Einkommen erzielst, wird dieses nicht 1:1 vom Bürgergeld abgezogen. Stattdessen gelten gestaffelte Freibeträge (Stand 2026): • Die ersten 100 € Einkommen sind komplett anrechnungsfrei (Grundfreibetrag). • Vom Teil des Einkommens zwischen 100 € und 520 € bleiben 20 % anrechnungsfrei. • Vom Teil zwischen 520 € und 1.000 € bleiben 30 % anrechnungsfrei. • Vom Teil zwischen 1.000 € und 1.200 € bleiben 10 % anrechnungsfrei. Der so ermittelte Gesamtfreibetrag wird vom Nettoeinkommen abgezogen. Das daraus resultierende "anrechenbare Einkommen" mindert schließlich deinen Gesamtbedarf.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Szenario 1: Alleinstehend ohne eigenes Einkommen

Ein Single ohne Einkommen zahlt 450 € Miete inklusive Heizung.

Eingabewerte:
Kosten der Unterkunft (Kaltmiete + Heizung):450 €
Nettoeinkommen (Monat):0 €
Lebenssituation:0
Ergebnisse:
Regelbedarf (gemäß SGB II):563,00 €
Anerkannte Wohnkosten (KdU):450,00 €
Anrechenbares Einkommen:0,00 €
Gesamtanspruch (Auszahlung):1.013,00 €

Szenario 2: Alleinstehend mit Minijob (Aufstocker)

Ein Single erzielt 520 € Netto aus einem Minijob bei 450 € Wohnkosten.

Eingabewerte:
Kosten der Unterkunft (Kaltmiete + Heizung):450 €
Nettoeinkommen (Monat):520 €
Lebenssituation:0
Ergebnisse:
Regelbedarf (gemäß SGB II):563,00 €
Anerkannte Wohnkosten (KdU):450,00 €
Ermittelter Erwerbsfreibetrag:184,00 € (100 € + 20% von 420 €)
Anrechenbares Einkommen:336,00 € (520 € - 184 €)
Gesamtanspruch (Auszahlung):677,00 €

Sonderfälle & Häufige Fehler

Folgende Besonderheiten und Fallstricke solltest du beim Bürgergeld beachten: • Karenzzeit für Wohnkosten und Vermögen: Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Unterkunftskosten (ohne Heizkosten) auch dann voll übernommen, wenn sie eigentlich als zu hoch (unangemessen) gelten. Zudem gilt im ersten Jahr ein deutlich erhöhtes Schonvermögen von 40.000 € für die erste Person und 15.000 € für jede weitere Person. • Angemessenheitsgrenzen nach der Karenzzeit: Nach Ablauf der ersten 12 Monate prüft das Jobcenter strikt, ob deine Miete den örtlichen Richtlinien entspricht. Ist die Miete zu teuer, wirst du zur Kostensenkung aufgefordert. • Mehrbedarfe werden gesondert geprüft: Der Rechner geht vom Standard-Regelbedarf aus. Liegen besondere Lebensumstände vor (z. B. Schwangerschaft ab der 13. Woche, Alleinerziehend, kostenaufwendige Ernährung bei Krankheit oder dezentrale Warmwassererzeugung), gewährt das Jobcenter prozentuale Zuschläge zum Regelbedarf, die den Gesamtanpruch erhöhen.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wird mein Erspartes auf das Bürgergeld angerechnet?
Grundsätzlich ja, allerdings gelten Freibeträge (Schonvermögen). Im ersten Jahr des Leistungsbezugs (Karenzzeit) bleiben 40.000 € für den Antragsteller und 15.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft anrechnungsfrei. Nach Ablauf der Karenzzeit sinkt der Freibetrag auf 15.000 € pro Person.
Was zählt zu den Kosten der Unterkunft (KdU)?
Zu den KdU zählen die Kaltmiete, die kalten Nebenkosten (z. B. Müllabfuhr, Grundsteuer, Hausmeister) sowie die Heizkosten. Stromkosten für Haushaltsgeräte und Licht sind NICHT Teil der KdU, sondern müssen aus dem Regelbedarf (z. B. den 563 €) selbst bezahlt werden.
Darf ich als Bürgergeld-Empfänger arbeiten?
Ja, Erwerbstätigkeit ist sogar ausdrücklich erwünscht. Dein Einkommen wird nicht komplett abgezogen, sondern es gelten großzügige Freibeträge nach § 11b SGB II. Dadurch hast du in der Summe (Bürgergeld + Freibetrag) immer mehr Geld zur Verfügung als ohne Job.

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