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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-12

Grunderwerbsteuer-Rechner 2026 : Steuer nach Bundesland berechnen

Der Grunderwerbsteuer-Rechner 2026 berechnet die beim Kauf einer Immobilie (Haus, Eigentumswohnung, Gewerbeobjekt) oder eines Grundstücks anfallende Grunderwerbsteuer in allen 16 deutschen Bundesländern. Die Grunderwerbsteuer ist eine Bundesländersteuer nach § 11 GrEStG, deren Steuersätze von den jeweiligen Landesregierungen festgesetzt werden und zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (z. B. NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein) variieren.

Eingaben & Bundesland

Kaufpreis und Lage der Immobilie nach § 11 GrEStG

Stand 2026

💡 Tipp: Im Notarvertrag separat ausgewiesene Einbauküchen oder Möbel mindern die Steuerbasis.

Steuerergebnis
Zu zahlende Grunderwerbsteuer
12.250,00
Geltender Steuersatz (Bayern):3,5 %
Kaufpreis (Basis):350.000

💡 Käufer und Verkäufer haften gesamtschuldnerisch (§ 13 GrEStG); vertraglich trägt meist der Käufer die Steuer.

Rechtsstand: September 2026.

Übersicht der Steuersätze 2026 nach Bundesland

Bayern
3,5 %
Sachsen
5,5 %
Baden-Württemberg
5 %
Niedersachsen
5 %
Rheinland-Pfalz
5 %
Sachsen-Anhalt
5 %
Thüringen
5 %
Bremen
5,5 %
Hamburg
5,5 %
Berlin
6 %
Hessen
6 %
Mecklenburg-Vorpommern
6 %
Brandenburg
6,5 %
Nordrhein-Westfalen
6,5 %
Saarland
6,5 %
Schleswig-Holstein
6,5 %

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

Die Berechnung der Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG): 1. Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage (§ 8 GrEStG): Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der vertraglich vereinbarte Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks (bzw. die Gegenleistung). In den Kaufpreis eingerechnete bewegliche Güter (z. B. Einbauküche, Möbel oder Sauna) gehören nicht zum Grundstück und können vom steuerpflichtigen Kaufpreis abgezogen werden, sofern sie im Notarvertrag separat ausgewiesen und preislich angemessen beziffert sind. 2. Prüfung der Freigrenze (§ 3 Nr. 1 GrEStG): Liegt der Kaufpreis bei maximal 2.500 €, fällt nach § 3 Nr. 1 GrEStG gar keine Grunderwerbsteuer an. Wichtig: Dies ist eine strikte Freigrenze (kein Freibetrag). Wird die Grenze von 2.500 € auch nur um 1 € überschritten, wird der gesamte Kaufpreis ab dem ersten Euro versteuert. 3. Anwendung des jeweiligen Landessteuersatzes (§ 11 GrEStG): • 3,5 %: Bayern • 5,0 %: Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen • 5,5 %: Bremen, Hamburg, Sachsen • 6,0 %: Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern • 6,5 %: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein Formel: Steuerbetrag (€) = Kaufpreis (€) × Steuersatz des Bundeslandes (%)

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Beispiel 1: Hauskauf in Bayern (350.000 €)

Kauf einer Eigentumswohnung in München für 350.000 €.

Eingabewerte:
Kaufpreis:350.000 €
Bundesland:Bayern
Ergebnisse:
Steuersatz:3,5 %
Grunderwerbsteuer:12.250,00 €

Beispiel 2: Wohnungskauf in NRW mit Einbauküche

Gesamtkaufpreis 420.000 €, davon 20.000 € für eine Einbauküche im Notarvertrag ausgewiesen.

Eingabewerte:
Gesamtkaufpreis:420.000 €
Einbauküche (abziehbar):20.000 €
Steuerpflichtige Basis:400.000 €
Bundesland:Nordrhein-Westfalen
Ergebnisse:
Steuersatz:6,5 %
Grunderwerbsteuer:26.000,00 € (Ersparnis durch Küchenabzug: 1.300 €)

Sonderfälle & Häufige Fehler

Wichtige gesetzliche Ausnahmen und Sonderregeln nach § 3 GrEStG: • Erwerb durch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner (§ 3 Nr. 4 GrEStG): Übertragungen von Immobilien zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern sind vollständig von der Grunderwerbsteuer befreit. • Erwerb von Verwandten in gerader Linie (§ 3 Nr. 6 GrEStG): Käufe oder Übertragungen zwischen Eltern und Kindern sowie Großeltern und Enkeln sind steuerfrei. • Erbschaften und Schenkungen (§ 3 Nr. 2 GrEStG): Der Übergang von Todes wegen oder Grundstücksschenkungen fallen unter das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) und sind von der Grunderwerbsteuer befreit. • Gesamtschuldnerische Haftung (§ 13 GrEStG): Per Gesetz haften sowohl der Verkäufer als auch der Käufer für die Abgabe der Steuer. Vertraglich vereinbaren die Parteien im Notarvertrag jedoch in aller Regel, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer übernimmt. • Zahlungsfrist & Unbedenklichkeitsbescheinigung: Die Grunderwerbsteuer wird 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Erst nach vollständiger Entrichtung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die zwingend erforderlich ist, damit der Notar den Käufer als Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen kann.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026?
Je nach Bundesland liegt der Steuersatz 2026 zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (z. B. NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein).
Gibt es einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer?
Nein, es gibt keinen allgemeinen Freibetrag, sondern eine Freigrenze von 2.500 € (§ 3 Nr. 1 GrEStG). Liegt der Kaufpreis über 2.500 €, wird der gesamte Kaufpreis versteuert.
Wie kann man Grunderwerbsteuer legal sparen?
Bewegliche Gegenstände (z. B. Einbauküche, Markisen, Gartenhaus, Möbel), die vom Verkäufer übernommen werden, können im Notarvertrag separat ausgewiesen werden. Diese Summe mindert die Steuerbemessungsgrundlage für das Grundstück.
Fällt Grunderwerbsteuer beim Kauf von Verwandten an?
Nein, Übertragungen und Verkäufe zwischen Verwandten in gerader Linie (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel) sowie zwischen Ehegatten sind gemäß § 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit.
Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?
Die Steuer wird nach Ausfertigung des Notarvertrags durch den Steuerbescheid des Finanzamts fällig. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe.

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