Annuitätenrechner – Monatliche Rate & Tilgungsplan berechnen
Der Annuitätenrechner ermittelt die monatliche Ratenbelastung für Baudarlehen und Ratenkredite. Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die monatliche Gesamtrate über die gesamte Zinsbindung hinweg konstant: Mit sinkender Restschuld nimmt der Zinsanteil monatlich ab, während der Tilgungsanteil im selben Maße ansteigt.
Darlehens- & Zinsangaben
Berechne deine monatliche Annuität und den Tilgungsplan.
Rechtlicher Hinweis / PAngV:
Dies ist eine Orientierungsberechnung für Festzinsdarlehen. Der effektive Jahreszins kann durch Nebenkosten oder Auszahlungsabschläge abweichen.
Ergebnis
Monatliche Rate (Annuität)
1.145,83 €
Zinsanteil (1. Monat):729,17 €
Tilgungsanteil (1. Monat):416,67 €
Gezahlte Zinsen (Zinsbindung):77.736,45 €
Restschuld nach 10 Jahren:190.236,45 €
Gesamte Laufzeit (ca.):29.0 Jahre
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
1. Jahresrate = Darlehensbetrag × ((Sollzins % + Anfangstilgung %) / 100)
2. Monatliche Rate = Jahresrate / 12
Für jeden Monat m (von 1 bis Zinsbindung in Monaten):
• Zins_m = Restschuld × (Sollzins % / 100 / 12)
• Tilgung_m = min(Monatsrate - Zins_m, Restschuld)
• Restschuld_neu = Restschuld - Tilgung_m
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Beispiel 1: Baufinanzierung 300.000 € mit 3,5 % Zins und 2,0 % Tilgung (10 Jahre Zinsbindung)
Standard-Baufinanzierung für ein Einfamilienhaus.
Eingabewerte:
Darlehensbetrag:300.000 €
Sollzins p.a.:3,5 %
Anfängliche Tilgung:2,0 %
Zinsbindung:10 Jahre
Ergebnisse:
Monatliche Rate:1.375,00 €
Zinsanteil (1. Monat):875,00 €
Tilgungsanteil (1. Monat):500,00 €
Gezahlte Zinsen (10 J.):91.874,20 €
Restschuld (10 J.):226.874,20 €
Sonderfälle & Häufige Fehler
Niedrige Anfangstilgung:
Bei einer geringen Anfangstilgung von 1 % verlängert sich die Gesamtlaufzeit bei aktuellen Zinsen auf über 30 Jahre. Banken setzen für gewöhnlich eine Mindesttilgung von 2 % bis 3 % voraus.
Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen
Verifiziert 2026Bundesministerium der Justiz • § 488 BGBBürgerliches Gesetzbuch (§ 488 Vertagstypische Pflichten beim Darlehensvertrag) ↗Gültig für 2026 • Verifiziert: 2026-09-12Preisangabenverordnung (PAngV) • PAngV § 6 (Angabe von Soll- und Effektivzins)PAngV § 6 Kredite ↗Gültig für 2026 • Verifiziert: 2026-09-12
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was unterscheidet den Sollzins vom Effektivzins?↓
Der Sollzins bezeichnet den reinen Zinssatz für das Kreditkapital. Der Effektivzins umfasst zusätzlich Nebenkosten, Tilgungsverrechnungsintervalle und Auszahlungsabschläge.
Warum steigt der Tilgungsanteil von Monat zu Monat?↓
Da der monatliche Zinsanteil stets auf das verbliebene Restkapital berechnet wird, sinkt er von Monat zu Monat. Da die monatliche Gesamtrate (Annuität) gleich bleibt, fließt der eingesparte Zinsbetrag direkt in eine höhere Tilgung.
Was passiert nach Ablauf der Zinsbindung?↓
Am Ende der Zinsbindung verbleibt eine Restschuld. Diese muss über eine Anschlussfinanzierung (Prolongation oder Umschuldung) zu den dann gültigen Markt-Zinssätzen weiterfinanziert werden.
Wie wirkt sich eine höhere Anfangstilgung auf die Restschuld aus?↓
Eine höhere Anfangstilgung reduziert die Restschuld am Ende der Zinsbindung deutlich und senkt die Gesamtzinsbelastung über die gesamte Kreditlaufzeit.
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