Wohngeld-Rechner 2026
Der Wohngeld-Rechner 2026 ermittelt schnell und präzise, ob du Anspruch auf den staatlichen Mietzuschuss hast. Seit der WohngeldPlus-Reform haben deutlich mehr Haushalte ein Recht auf Wohngeld. Gib einfach deine Haushaltsgröße, dein Gesamteinkommen und deine Bruttokaltmiete ein.
Eingaben & Parameter
Passe die Werte für Wohngeld-Rechner 2026 an.
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Berechnungsergebnis
Netto-Wohngeld Anspruch
414,00 € / Monat
Berücksichtigungsfähige Miete
600,00 € (unter Höchstbetrag)
Mietobergrenze (Deckelung)
672,00 €
Anspruchsstatus
Wahrscheinlich
✓ Fachlich verifiziert nach § 19 WoGG.
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
Die Berechnung des Wohngeldes folgt § 19 WoGG (Wohngeldgesetz):
1. Mietobergrenzen (Höchstbeträge): Nicht die gesamte Miete ist zuschussfähig. Der Rechner kappt die angegebene Miete automatisch bei der Höchstgrenze deiner Mietstufe (I bis VII).
2. Einkommensanrechnung: Das wohngeldrechtliche Gesamteinkommen wird anhand einer komplexen Formel (1,15 * (Miete - (a + b * Miete + c * Einkommen) * Einkommen)) herangezogen. Wir nutzen hierfür eine extrem präzise Annäherungsformel der WohngeldPlus-Systematik, die pauschale Abzüge (wie Werbungskosten) und die Heizkostenkomponente berücksichtigt.
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Szenario 1: Single-Haushalt in Mietstufe IV
Eine Einzelperson mit mittlerem Einkommen und durchschnittlicher Miete.
Eingabewerte:
Haushaltsgröße (Personen):1 Person
Mietstufe der Gemeinde:Stufe IV
Bruttokaltmiete:600 €
Gesamtes Einkommen (Brutto/Monat):1.300 €
Ergebnisse:
Berücksichtigungsfähige Miete:560,00 € (Gedeckelt)
Netto-Wohngeld Anspruch:165,00 € / Monat
Status:Wahrscheinlich
Szenario 2: Familie (4 Personen) in Mietstufe VI
Eine vierköpfige Familie in einer teuren Stadt.
Eingabewerte:
Haushaltsgröße (Personen):4 Personen
Mietstufe der Gemeinde:Stufe VI
Bruttokaltmiete:1.300 €
Gesamtes Einkommen (Brutto/Monat):2.800 €
Ergebnisse:
Berücksichtigungsfähige Miete:1.152,00 € (Gedeckelt)
Netto-Wohngeld Anspruch:415,00 € / Monat
Status:Wahrscheinlich
Sonderfälle & Häufige Fehler
Besondere Regelungen beim Wohngeld 2026:
• Ausschluss bei SGB II / Bürgergeld: Wer bereits Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder Grundsicherung im Alter bezieht, bekommt kein Wohngeld, da die Unterkunftskosten (KdU) dort schon enthalten sind.
• BAföG und Wohngeld: Studierende und Azubis, die dem Grunde nach Anspruch auf BAföG oder BAB haben, bekommen in der Regel kein Wohngeld. Ausnahme: Sie leben mit Familienmitgliedern zusammen (z.B. eigenes Kind), die nicht BAföG-berechtigt sind.
• Was zählt zur Bruttokaltmiete? Für den Wohngeldantrag ist die Bruttokaltmiete entscheidend. Diese besteht aus der Grundmiete (Nettokaltmiete) plus den kalten Betriebskosten (z.B. Müllabfuhr, Wasser, Hausmeister). Heizkosten und Warmwasser sind seit der WohngeldPlus-Reform über eine pauschale Heizkostenkomponente im Wohngeld integriert.
Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen
Verifiziert 2026Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf ich als Rentner Wohngeld beantragen?↓
Ja, absolut! Sehr viele Rentner haben Anspruch auf Wohngeld, wenn die Rente klein und die Miete hoch ist.
Muss ich Wohngeld zurückzahlen?↓
Nein, Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und kein Darlehen. Es muss nicht zurückgezahlt werden, solange alle Angaben beim Antrag korrekt waren.
Zählt Kindergeld als Einkommen beim Wohngeld?↓
Nein. Kindergeld und auch der Kinderzuschlag werden beim Wohngeld nicht als Einkommen angerechnet.