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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-01

Kinderzuschlag-Rechner 2026 – KiZ Anspruch prüfen

Mit dem Kinderzuschlag-Rechner prüfst du schnell, ob deine Familie Anspruch auf den Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 297 € pro Monat und Kind im Jahr 2026 hat. Der Kinderzuschlag richtet sich an Eltern, die genug eigenes Einkommen erzielen, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, deren Einkommen aber knapp nicht für den gesamten Bedarf der Familie ausreicht.

Eingaben & Parameter

Kinderzuschlag-Berechnung nach § 6a BKGG (max. 297 € / Kind)

Stand 2026
€ / Monat

Mindesteinkommen: 900 €

€ / Monat

Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)

Kinder

Kinder unter 25 Jahren (Berechnung geht vereinfacht von Kindern unter 6 Jahren aus; ältere Kinder haben einen höheren Regelbedarf)

Berechnungsergebnis
Voraussichtlicher Kinderzuschlag
286 € / Monat

Zusätzlich zum regulären Kindergeld (259 €)

Maximaler KiZ-Höchstbetrag (297 €/Kind):594 € / Monat
Mindesteinkommen erreicht:✓ Ja (über Mindestgrenze)
Gesamtbedarf der Familie:2.576 € / Monat
✓ Die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag sind voraussichtlich erfüllt. Antrag bei der Familienkasse stellen.
Zusatzleistung:Berechtigt zu Leistungen für Bildung & Teilhabe (BuT)

ℹ Unverbindliche Schätzung nach § 6a BKGG — ersetzt keine verbindliche Berechnung der Familienkasse.

Offizielle Prüfung beim Arbeitsamt: KiZ-Lotse der Bundesagentur für Arbeit

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

Die Berechnung des Kinderzuschlags erfolgt nach § 6a BKGG in folgenden Schritten: 1. Mindesteinkommen prüfen: Das Bruttoeinkommen der Eltern muss mindestens 900 € (für Paare) bzw. 600 € (für Alleinerziehende) betragen. 2. Mindestsicherungsbedarf berechnen: Regelbedarf der Eltern (563 € Alleinstehende / 1.012 € Paar) + Regelbedarf der Kinder (357 € bis 471 € je nach Alter) + Bruttowarmmiete. 3. Einkommen anrechnen: Reicht das Familieneinkommen (Netto + Kindergeld) nicht aus, um den Mindestsicherungsbedarf zu decken, schließt der Kinderzuschlag (bis zu 297 € pro Kind) die Lücke. Übersteigt das elterliche Nettoeinkommen den eigenen Bedarf der Eltern, wird der Kinderzuschlag um 45 % des übersteigenden Einkommens gemindert.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Beispiel 1: Paar mit 2 Kindern (2.400 € Brutto, 850 € Miete)

Ein Elternpaar verdient 2.400 € brutto im Monat, hat 850 € Warmmiete und zwei Grundschulkinder.

Eingabewerte:
Bruttoeinkommen Eltern:2.400,00 € / Monat
Warmmiete:850,00 € / Monat
Anzahl der Kinder:2 Kinder
Ergebnisse:
Mindesteinkommen (900 €):✓ Erfüllt (2.400 € Brutto)
Maximaler Kinderzuschlag:594,00 € / Monat (2 × 297 €)
Geschätzter Zahlbetrag:594,00 € / Monat

Beispiel 2: Alleinerziehend mit 1 Kind (1.500 € Brutto, 650 € Miete)

Eine Alleinerziehende verdient 1.500 € brutto mit 650 € Warmmiete und einem dreijährigen Kind.

Eingabewerte:
Bruttoeinkommen:1.500,00 € / Monat
Warmmiete:650,00 € / Monat
Anzahl der Kinder:1 Kind
Ergebnisse:
Mindesteinkommen (600 €):✓ Erfüllt
Maximaler Kinderzuschlag:297,00 € / Monat
Geschätzter Zahlbetrag:297,00 € / Monat

Sonderfälle & Häufige Fehler

Zusatzleistungen und Besonderheiten 2026: • Kostenfreie Kita & BuT-Leistungen: Wer den Kinderzuschlag erhält, ist automatisch von den Kita-Gebühren befreit und erhält Leistungen für Bildung und Teilhabe (z. B. kostenloses Schulessen, Ausflüge, 195 € Schulbedarfspaket pro Schuljahr). • Kombination mit Wohngeld: Der Kinderzuschlag lässt sich ideal mit dem Wohngeld kombinieren, um den Bezug von Bürgergeld vollständig zu vermeiden. • Welches Kindergeld zählt: Kinderzuschlag wird nur für Kinder gezahlt, für die du anspruchsberechtigt auf Kindergeld bist.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der maximale Kinderzuschlag 2026?
Der Kinderzuschlag beträgt im Jahr 2026 maximal 297 € pro Monat und Kind.
Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?
Anspruch haben Eltern, die mit ihren Kindern im selben Haushalt leben, Kindergeld beziehen und ein Mindesteinkommen von 600 € (Alleinerziehende) bzw. 900 € (Paare) brutto erzielen, deren Einkommen aber unter der Höchsteinkommensgrenze liegt.
Welche Vorteile bringt der Kinderzuschlag noch?
Mit dem Kinderzuschlag erhältst du zusätzlich Befreiung von den Kita-Gebühren, kostenloses Schulessen für die Kinder und Leistungen des Bildungspakets (BuT).
Wo beantragt man den Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit schriftlich oder online auf arbeitsagentur.de beantragt.

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