Urlaubsabgeltung-Rechner 2026 : Resturlaub bei Kündigung auszahlen
Der Urlaubsabgeltung-Rechner ermittelt, wie viel Geld Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für nicht genommene Urlaubstage als Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG erhalten.
Eingaben & Parameter
Berechne die finanzielle Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 & § 11 BUrlG.
Berechnungsergebnis
Brutto-Urlaubsabgeltung2.584,64 €
Resturlaub (abzugelten)16 Tage
Ermittelter Tagessatz161,54 € / Tag
Austritt nach dem 30. Juni (§ 5 Abs. 1 c BUrlG i.V.m. § 4): Voller gesetzlicher Mindesturlaub (20 Tage). Der vertragliche Mehrurlaub wird für 7/12 Monate anteilig berechnet.
• Die Urlaubsabgeltung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig (Bruttobetrag). Der Auszahlungsbetrag verringert sich um individuelle Abzüge.
• Überstundenvergütungen sind nach § 11 Abs. 1 BUrlG bei der Ermittlung des Geldfaktors gesetzlich ausgenommen, reguläre Provisionen/Boni fließen ein.
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
Formeln zur Berechnung:
1. Tagessatz (vereinfacht) = (Bruttomonatsgehalt × 12) / 260
2. Tagessatz (13-Wochen-Schnitt) = Verdienst letzte 13 Wochen / Arbeitstage letzte 13 Wochen
3. Urlaubsabgeltung = Resturlaubstage × Tagessatz
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Beispiel 1: 3.500 € Gehalt, 10 Tage Resturlaub, 5-Tage-Woche
Monatsbrutto 3.500 €, 10 verbleibende Urlaubstage.
Eingabewerte:
Monatsbrutto:3.500 €
Resturlaub:10 Tage
Arbeitstage/Woche:5 Tage
Ergebnisse:
Tagessatz:161,54 € / Tag
Urlaubsabgeltung (Brutto):1.615,40 €
Sonderfälle & Häufige Fehler
Endet das Arbeitsverhältnis nach dem 30. Juni und war der Arbeitnehmer länger als 6 Monate beschäftigt, steht ihm für das laufende Jahr der volle gesetzliche Mindesturlaub zu. Sämtliche verbleibende Tage sind voll abzugelten.
Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen
Verifiziert 2026Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann man Urlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis abgelten lassen?↓
Nein, gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG ist eine finanzielle Abgeltung des Urlaubs während eines laufenden Arbeitsverhältnisses gesetzlich ausgeschlossen. Urlaubsabgeltung ist ausschließlich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig.
Werden Überstunden bei der Urlaubsabgeltung mit eingerechnet?↓
Nein. Überstundenvergütungen sind nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG bei der Berechnung des Urlaubs-Geldfaktors gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen.
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