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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-12

Urlaubsabgeltung-Rechner 2026 : Resturlaub bei Kündigung auszahlen

Der Urlaubsabgeltung-Rechner ermittelt, wie viel Geld Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für nicht genommene Urlaubstage als Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG erhalten.

Eingaben & Parameter

Berechne die finanzielle Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 & § 11 BUrlG.

§ 7 Abs. 4 BUrlG
Berechnungsergebnis
Brutto-Urlaubsabgeltung2.584,64 €
Resturlaub (abzugelten)16 Tage
Ermittelter Tagessatz161,54 € / Tag
Austritt nach dem 30. Juni (§ 5 Abs. 1 c BUrlG i.V.m. § 4): Voller gesetzlicher Mindesturlaub (20 Tage). Der vertragliche Mehrurlaub wird für 7/12 Monate anteilig berechnet.

Die Urlaubsabgeltung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig (Bruttobetrag). Der Auszahlungsbetrag verringert sich um individuelle Abzüge.

Überstundenvergütungen sind nach § 11 Abs. 1 BUrlG bei der Ermittlung des Geldfaktors gesetzlich ausgenommen, reguläre Provisionen/Boni fließen ein.

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

Formeln zur Berechnung: 1. Tagessatz (vereinfacht) = (Bruttomonatsgehalt × 12) / 260 2. Tagessatz (13-Wochen-Schnitt) = Verdienst letzte 13 Wochen / Arbeitstage letzte 13 Wochen 3. Urlaubsabgeltung = Resturlaubstage × Tagessatz

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Beispiel 1: 3.500 € Gehalt, 10 Tage Resturlaub, 5-Tage-Woche

Monatsbrutto 3.500 €, 10 verbleibende Urlaubstage.

Eingabewerte:
Monatsbrutto:3.500 €
Resturlaub:10 Tage
Arbeitstage/Woche:5 Tage
Ergebnisse:
Tagessatz:161,54 € / Tag
Urlaubsabgeltung (Brutto):1.615,40 €

Sonderfälle & Häufige Fehler

Endet das Arbeitsverhältnis nach dem 30. Juni und war der Arbeitnehmer länger als 6 Monate beschäftigt, steht ihm für das laufende Jahr der volle gesetzliche Mindesturlaub zu. Sämtliche verbleibende Tage sind voll abzugelten.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann man Urlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis abgelten lassen?
Nein, gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG ist eine finanzielle Abgeltung des Urlaubs während eines laufenden Arbeitsverhältnisses gesetzlich ausgeschlossen. Urlaubsabgeltung ist ausschließlich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig.
Werden Überstunden bei der Urlaubsabgeltung mit eingerechnet?
Nein. Überstundenvergütungen sind nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG bei der Berechnung des Urlaubs-Geldfaktors gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen.

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