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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-06

Elternunterhalt-Rechner 2026

Der Elternunterhalt-Rechner 2026 zeigt dir, ob du für die Pflegekosten deiner Eltern aufkommen musst. Dank des Angehörigen-Entlastungsgesetzes zahlen Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 €.

Eingaben & Parameter

Passe die Werte für Elternunterhalt-Rechner 2026 an.

Stand 2026
Berechnungsergebnis
Unterhaltspflicht
Nicht unterhaltspflichtig
Grund
Jahresbruttoeinkommen unter 100.000 € Grenze.
Zahlbetrag pro Monat
0,00 €
✓ Fachlich verifiziert nach § 94 Abs. 1a SGB XII (Angehörigen-Entlastungsgesetz).

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

Die Berechnung des Elternunterhalts nach § 94 SGB XII erfolgt in drei Schritten: 1. 100.000 Euro-Grenze prüfen: Liegt dein Jahresbrutto (nur dein eigenes, nicht das deines Ehepartners!) unter 100.000 €, musst du keinen Elternunterhalt zahlen. Das Sozialamt übernimmt die Pflegeheimkosten. 2. Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln: Vom normalen Netto werden z.B. 5 % berufsbedingte Aufwendungen, private Altersvorsorge (bis 5 % vom Brutto) und Kredite abgezogen. 3. Selbstbehalt abziehen & Quote bilden: Vom bereinigten Netto wird der Selbstbehalt (2026: 2.400 € für Singles, 4.320 € für Verheiratete) abgezogen. Von der verbleibenden Summe (dem frei verfügbaren Einkommen) fordert das Sozialamt in der Regel 50 % als Unterhalt.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Szenario 1: Einkommen unter 100.000 Euro

Das Kind verdient 95.000 € brutto im Jahr.

Eingabewerte:
Jahresbruttoeinkommen:95.000 €
Bereinigtes Nettoeinkommen (Monat):4.500 €
Familienstand des Kindes:Alleinstehend (Single)
Ergebnisse:
Unterhaltspflicht:Nicht unterhaltspflichtig (0 €)
Grund:Jahresbrutto liegt unter der 100.000 € Grenze (§ 94 SGB XII).

Szenario 2: Gutverdiener (Single)

Das Kind verdient 120.000 € brutto im Jahr. Das bereinigte Nettoeinkommen liegt bei 5.000 € im Monat.

Eingabewerte:
Jahresbruttoeinkommen:120.000 €
Bereinigtes Nettoeinkommen (Monat):5.000 €
Familienstand des Kindes:Alleinstehend (Single)
Ergebnisse:
Freies Einkommen nach Selbstbehalt:2.600 € (5.000 € - 2.400 €)
Unterhaltspflicht (50 %):1.300 € / Monat

Sonderfälle & Häufige Fehler

Sonderregeln beim Elternunterhalt: • Schwiegerkinder: Das Einkommen des Schwiegerkindes (deines Ehepartners) wird bei der 100.000 €-Grenze nicht mitgezählt. Es kann aber bei der Berechnung des Familien-Selbstbehalts indirekt eine Rolle spielen (verdeckter Schwiegerkindhaftung wurde vom BGH stark eingeschränkt). • Vermögen & Immobilien: Die 100.000 €-Grenze bezieht sich nur auf das Einkommen. Vorhandenes Vermögen über dem Schonbetrag (ca. 10.000 € pro Person, zuzüglich selbstgenutzter Immobilie und Altersvorsorgevermögen) kann vom Sozialamt herangezogen werden, wenn die 100k-Grenze überschritten ist. • Mehrere Kinder: Haben die pflegebedürftigen Eltern mehrere Kinder, die über 100.000 € verdienen, wird der Unterhalt anteilig nach Einkommenshöhe aufgeteilt (anteilige Haftung).

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Zählt mein Ehepartner bei der 100.000 € Grenze mit?
Nein. Es zählt ausschließlich dein eigenes Einkommen. Verdienst du 80.000 € und dein Partner 70.000 €, seid ihr nicht unterhaltspflichtig, obwohl ihr zusammen 150.000 € verdient.
Was passiert, wenn ich den Kontakt abgebrochen habe?
Ein bloßer Kontaktabbruch entbindet nicht von der Unterhaltspflicht. Nur bei schweren Verfehlungen (z. B. schwere Vernachlässigung in der Kindheit) kann der Unterhalt wegen 'unbilliger Härte' (§ 1611 BGB) entfallen.

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