Elternunterhalt-Rechner 2026
Der Elternunterhalt-Rechner 2026 zeigt dir, ob du für die Pflegekosten deiner Eltern aufkommen musst. Dank des Angehörigen-Entlastungsgesetzes zahlen Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 €.
Eingaben & Parameter
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Berechnungsergebnis
Unterhaltspflicht
Nicht unterhaltspflichtig
Grund
Jahresbruttoeinkommen unter 100.000 € Grenze.
Zahlbetrag pro Monat
0,00 €
✓ Fachlich verifiziert nach § 94 Abs. 1a SGB XII (Angehörigen-Entlastungsgesetz).
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
Die Berechnung des Elternunterhalts nach § 94 SGB XII erfolgt in drei Schritten:
1. 100.000 Euro-Grenze prüfen: Liegt dein Jahresbrutto (nur dein eigenes, nicht das deines Ehepartners!) unter 100.000 €, musst du keinen Elternunterhalt zahlen. Das Sozialamt übernimmt die Pflegeheimkosten.
2. Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln: Vom normalen Netto werden z.B. 5 % berufsbedingte Aufwendungen, private Altersvorsorge (bis 5 % vom Brutto) und Kredite abgezogen.
3. Selbstbehalt abziehen & Quote bilden: Vom bereinigten Netto wird der Selbstbehalt (2026: 2.400 € für Singles, 4.320 € für Verheiratete) abgezogen. Von der verbleibenden Summe (dem frei verfügbaren Einkommen) fordert das Sozialamt in der Regel 50 % als Unterhalt.
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Szenario 1: Einkommen unter 100.000 Euro
Das Kind verdient 95.000 € brutto im Jahr.
Eingabewerte:
Jahresbruttoeinkommen:95.000 €
Bereinigtes Nettoeinkommen (Monat):4.500 €
Familienstand des Kindes:Alleinstehend (Single)
Ergebnisse:
Unterhaltspflicht:Nicht unterhaltspflichtig (0 €)
Grund:Jahresbrutto liegt unter der 100.000 € Grenze (§ 94 SGB XII).
Szenario 2: Gutverdiener (Single)
Das Kind verdient 120.000 € brutto im Jahr. Das bereinigte Nettoeinkommen liegt bei 5.000 € im Monat.
Eingabewerte:
Jahresbruttoeinkommen:120.000 €
Bereinigtes Nettoeinkommen (Monat):5.000 €
Familienstand des Kindes:Alleinstehend (Single)
Ergebnisse:
Freies Einkommen nach Selbstbehalt:2.600 € (5.000 € - 2.400 €)
Unterhaltspflicht (50 %):1.300 € / Monat
Sonderfälle & Häufige Fehler
Sonderregeln beim Elternunterhalt:
• Schwiegerkinder: Das Einkommen des Schwiegerkindes (deines Ehepartners) wird bei der 100.000 €-Grenze nicht mitgezählt. Es kann aber bei der Berechnung des Familien-Selbstbehalts indirekt eine Rolle spielen (verdeckter Schwiegerkindhaftung wurde vom BGH stark eingeschränkt).
• Vermögen & Immobilien: Die 100.000 €-Grenze bezieht sich nur auf das Einkommen. Vorhandenes Vermögen über dem Schonbetrag (ca. 10.000 € pro Person, zuzüglich selbstgenutzter Immobilie und Altersvorsorgevermögen) kann vom Sozialamt herangezogen werden, wenn die 100k-Grenze überschritten ist.
• Mehrere Kinder: Haben die pflegebedürftigen Eltern mehrere Kinder, die über 100.000 € verdienen, wird der Unterhalt anteilig nach Einkommenshöhe aufgeteilt (anteilige Haftung).
Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen
Verifiziert 2026Bundesministerium der Justiz • § 94 Abs. 1a SGB XII (Angehörigen-Entlastungsgesetz)Übergang von Ansprüchen (§ 94 SGB XII) ↗Gültig für 2026 • Verifiziert: 2026-09-06Oberlandesgerichte / BGH • Selbstbehalt beim ElternunterhaltDüsseldorfer Tabelle 2026 (Selbstbehalt) ↗Gültig für 2026 • Verifiziert: 2026-09-06
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Zählt mein Ehepartner bei der 100.000 € Grenze mit?↓
Nein. Es zählt ausschließlich dein eigenes Einkommen. Verdienst du 80.000 € und dein Partner 70.000 €, seid ihr nicht unterhaltspflichtig, obwohl ihr zusammen 150.000 € verdient.
Was passiert, wenn ich den Kontakt abgebrochen habe?↓
Ein bloßer Kontaktabbruch entbindet nicht von der Unterhaltspflicht. Nur bei schweren Verfehlungen (z. B. schwere Vernachlässigung in der Kindheit) kann der Unterhalt wegen 'unbilliger Härte' (§ 1611 BGB) entfallen.