Kleinunternehmer-Grenze Rechner 2026
Der Kleinunternehmer-Grenze Rechner 2026 prüft auf Basis der aktuellen Rechtslage nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG), ob Ihr Unternehmen im Steuerjahr 2026 von der Ausweisung der Umsatzsteuer befreit ist. Mit der Anhebung der gesetzlichen Vorjahresgrenze von 22.000 € auf 25.000 € sowie der Erhöhung der Obergrenze des laufenden Kalenderjahres auf 100.000 € gelten vereinfachte Schwellenwerte für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende.
Umsatzangaben nach § 19 UStG
Kleinunternehmerregelung Anwendbar
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG kann 2026 in Anspruch genommen werden. Auf Rechnungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Achten Sie darauf, den Pflichthinweis gemäß § 19 UStG auf Ihren Rechnungen anzugeben. Ein Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen ist nicht möglich.
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Szenario 1: Etablierte Freiberuflerin mit moderate Umsatzsteigerung
Eine Grafikdesignerin ist seit 2023 selbstständig. Sie analysiert ihren Status für das Steuerjahr 2026.
Szenario 2: Neugründung eines Gewerbebetriebs im September 2026
Ein Online-Händler gründet sein Gewerbe am 01.09.2026 und erzielt bis 31.12.2026 einen Umsatz von 9.000 €.