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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-10

Mehrwertsteuer-Rechner 2026 – Netto & Brutto exakt berechnen

Der Mehrwertsteuer-Rechner 2026 berechnet Netto-Betrag, Brutto-Betrag und die enthaltene Umsatzsteuer. Du kannst die Mehrwertsteuer wahlweise zum Regelsteuersatz von 19 % oder zum ermäßigten Satz von 7 % aufschlagen oder aus einem Bruttobetrag herausrechnen.

Eingaben & Parameter

Mehrwertsteuer-Berechnung nach § 12 UStG (19 % / 7 %)

Stand 2026
Berechnungsergebnis
Enthaltene / Hinzugerechnete Mehrwertsteuer (19 %)
19
Netto-Betrag
100
Brutto-Betrag (Gesamt)
119
Angewendeter Steuersatz:19 % nach § 12 UStG
✓ Gesetzliche Vorsteuer- & Mehrwertsteuerberechnung 2026.

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

Die Umsatzsteuerberechnung erfolgt nach den kaufmännischen Formeln des § 12 UStG: 1. Netto zu Brutto (Aufschlagen): • Brutto = Netto × (1 + Steuersatz / 100) • Mehrwertsteuer = Netto × (Steuersatz / 100) 2. Brutto zu Netto (Herausrechnen): • Netto = Brutto / (1 + Steuersatz / 100) • Enthaltene Mehrwertsteuer = Brutto - Netto 3. Gesetzliche Steuersätze: • 19 % Regelsteuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG) für die meisten Waren und Dienstleistungen. • 7 % ermäßigter Steuersatz (§ 12 Abs. 2 UStG) für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und ÖPNV.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Beispiel 1: 19 % Regelsteuersatz (Herausrechnen aus 119 € Brutto)

Exakte Berechnung für ein Standardprodukt mit 119,00 € Bruttorechnungsbetrag.

Eingabewerte:
Bruttobetrag:119,00 €
Steuersatz:19 %
Berechnungstyp:Brutto zu Netto
Ergebnisse:
Nettobetrag:100,00 €
Enthaltene Mehrwertsteuer (19 %):19,00 €
Bruttobetrag:119,00 €

Beispiel 2: 7 % ermäßigter Steuersatz (Aufschlagen auf 100 € Netto)

Berechnung für ein Buch oder Grundnahrungsmittel mit 100,00 € Nettopreis.

Eingabewerte:
Nettobetrag:100,00 €
Steuersatz:7 %
Berechnungstyp:Netto zu Brutto
Ergebnisse:
Nettobetrag:100,00 €
Zuzügliche Mehrwertsteuer (7 %):7,00 €
Bruttobetrag:107,00 €

Sonderfälle & Häufige Fehler

Praktische Regeln im Umsatzsteuerrecht 2026: • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Kleinunternehmer (Umsatz im Vorjahr max. 25.000 €, im laufenden Jahr max. 100.000 €) erheben keine Umsatzsteuer und dürfen diese nicht ausweisen. • Vorsteuerabzug (§ 15 UStG): Unternehmer können gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer bei der Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurückfordern. • Pfand & Nebenkosten: Pfandbeträge teilen stets den Steuersatz des Hauptprodukts (z. B. 19 % bei Bier, 7 % bei Milchgetränken).

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie rechnet man die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?
Bei 19 % USt teilst du den Bruttobetrag durch 1,19. Die Differenz ist die enthaltene Mehrwertsteuer. Bei 7 % USt teilst du durch 1,07.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
Es gibt keinen Unterschied. Der rechtliche Begriff lautet 'Umsatzsteuer' (UStG), während im Alltag umgangssprachlich meist 'Mehrwertsteuer' (MwSt.) gesagt wird.
Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %?
Der ermäßigte Satz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) gilt für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitschriften, Kunstgegenstände sowie Fahrkarten im Nahverkehr.

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