Kinderfreibetrag-Rechner 2026 – Günstigerprüfung mit Kindergeld
Der Kinderfreibetrag-Rechner berechnet die sogenannte Günstigerprüfung des Finanzamts für das Steuerjahr 2026. Gib dein zu versteuerndes Einkommen und die Anzahl deiner Kinder ein, um zu erfahren, ob der Kinderfreibetrag (9.756 € pro Kind) oder das ausgezahlte Kindergeld (259 € pro Monat) steuerlich vorteilhafter für dich ist.
Steuerdaten & Kinder
Prüfe, ob der Kinderfreibetrag für dich günstiger ist.
Ergebnis GünstigerprüfungFinanzamt
Kindergeld ist günstiger
Steuervorteil: +18 € / Jahr gegenüber Kindergeld
Ausgezahltes Kindergeld:3.108 €/Jahr
Steuerersparnis durch Freibetrag:3.090 €/Jahr
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
Das Finanzamt führt bei der Einkommensteuerveranlagung nach § 31 EStG automatisch eine Günstigerprüfung durch:
1. Das Kindergeld wird als monatliche Vorauszahlung ausgezahlt (259 €/Monat = 3.108 €/Jahr pro Kind).
2. Bei der Steuererklärung wird die Einkommensteuer zweimal berechnet:
a) Steuer ohne Abzug des Kinderfreibetrags
b) Steuer nach Abzug des Kinderfreibetrags (9.756 € pro Kind bei Zusammenveranlagung / 4.878 € bei Einzelveranlagung)
3. Auswertung:
• Ist die Steuerersparnis durch den Freibetrag HÖHER als das erhaltene Kindergeld (3.108 €), rechnet das Finanzamt den Freibetrag an und zieht das ausgezahlte Kindergeld von der Steuerersparnis ab. Du erhältst eine Steuererstattung.
• Ist die Steuerersparnis NIEDRIGER als das Kindergeld, bleibt es beim bereits ausgezahlten Kindergeld. Es entsteht kein Nachteil.
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Beispiel 1: Verheiratetes Paar mit 60.000 € Einkommen (1 Kind)
Zusammenveranlagte Ehepartner mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 € und einem Kind.
Eingabewerte:
Zu versteuerndes Einkommen:60.000,00 €
Anzahl der Kinder:1 Kind
Veranlagung:Zusammenveranlagung
Ergebnisse:
Jährliches Kindergeld:3.108,00 €
Steuerersparnis durch Freibetrag:2.564,00 €
Günstigere Option:Kindergeld (Kindergeld ist um 544 € vorteilhafter)
Beispiel 2: Besserverdiener-Paar mit 90.000 € Einkommen (1 Kind)
Zusammenveranlagte Ehepartner mit einem zu versteuernden Einkommen von 90.000 € und einem Kind.
Eingabewerte:
Zu versteuerndes Einkommen:90.000,00 €
Anzahl der Kinder:1 Kind
Veranlagung:Zusammenveranlagung
Ergebnisse:
Jährliches Kindergeld:3.108,00 €
Steuerersparnis durch Freibetrag:3.518,00 €
Günstigere Option:Kinderfreibetrag (Zusätzlicher Steuervorteil: 410 €)
Sonderfälle & Häufige Fehler
Wichtige Besonderheiten beim Kinderfreibetrag 2026:
• Automatische Prüfung: Du musst den Kinderfreibetrag nicht separat beantragen. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung mit der Abgabe der Anlage Kind in der Steuererklärung automatisch durch.
• Auswirkung auf Kirchensteuer und Soli: Auch wenn das Kindergeld günstiger ist als der Freibetrag, wird der Kinderfreibetrag bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags stets vom Einkommen abgezogen.
• Betreuung, Erziehung, Ausbildung (BEA): Der Gesamtfreibetrag setzt sich aus dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes (6.828 €) und dem BEA-Freibetrag (2.928 €) zusammen.
• Getrennt lebende Eltern: Bei Einzelveranlagung steht jedem Elternteil grundsätzlich der halbe Freibetrag (4.878 €) zu.
Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen
Verifiziert 2026Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag 2026?↓
Der Kinderfreibetrag ist für Verheiratete (Zusammenveranlagung) ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 85.000 € bis 90.000 € günstiger als das Kindergeld. Bei Alleinstehenden liegt die Grenze bei etwa 45.000 €.
Kann man Kindergeld UND den Kinderfreibetrag bekommen?↓
Nein. Kindergeld und Kinderfreibetrag sind Alternativen. Das Kindergeld wird unterjährig als monatliche Direktzahlung gewährt. Ergibt die Günstigerprüfung bei der Steuererklärung einen höheren Vorteil durch den Freibetrag, wird das Kindergeld verrechnet.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?↓
Im Steuerjahr 2026 beträgt der Gesamtfreibetrag für Elternpaare 9.756 € pro Kind (6.828 € sächlicher Freibetrag + 2.928 € BEA-Freibetrag). Für Einzelveranlagte gilt die Hälfte (4.878 €).
Muss ich den Kinderfreibetrag in der Steuererklärung beantragen?↓
Ja, du musst für jedes Kind die 'Anlage Kind' in der Steuererklärung ausfüllen. Das Finanzamt prüft dann automatisch, welche Variante für dich günstiger ist.
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