Fristenrechner – Fristen nach §§ 187–193 BGB berechnen
Der Fristenrechner ermittelt das rechtliche Fristende für zivilrechtliche Fristen auf Basis der §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Fristenrechner nach BGB
Berechnung gesetzlicher und vertraglicher Fristen gem. §§ 187–193 BGB.
Format: TT.MM.JJJJ
Ausgewählt: 12.09.2026Wichtiger rechtlicher Hinweis:
Dieser Rechner berechnet allgemeine Fristen nach §§ 187–193 BGB (ohne Berücksichtigung gesetzlicher Feiertage). Für spezielle gesetzliche Fristen (z. B. Kündigungsfristen im Arbeits- oder Mietrecht, Gerichts- oder Steuerfristen) können abweichende Sonderregelungen gelten. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.
Berechnungsergebnis
Fristende
Rechtliches Fristende (24:00 Uhr)
12.10.2026
Wochentag: Montag
Angewendete BGB-Paragraphen
- •§ 187 Abs. 1 BGB (Ereignisfrist: Ereignistag zählt nicht mit, Fristbeginn am Folgetag 00:00 Uhr)
- •§ 188 Abs. 2 BGB (Monatsfrist)
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
1. Fristbeginn (§ 187 BGB):
• Ereignisfrist (§ 187 Abs. 1 BGB): Tag des Ereignisses zählt nicht mit. Fristbeginn am Folgetag 00:00 Uhr.
• Beginnfrist (§ 187 Abs. 2 BGB): Frist beginnt mit dem Anfang des Tages.
2. Fristablauf (§ 188 BGB):
• Tagesfrist (§ 188 Abs. 1 BGB): Endet mit Ablauf des letzten Tages.
• Wochen/Monats/Jahresfrist (§ 188 Abs. 2 BGB): Endet mit Ablauf des Tages der letzten Woche/des letzten Monats, welcher durch Benennung oder Zahl dem Ereignistag entspricht.
• § 188 Abs. 3 BGB: Fehlt bei Monatsfristen der entsprechende Tag (z. B. 31. Februar), endet die Frist am letzten Tag des Monats.
3. Werktags-Verschiebung (§ 193 BGB):
Fällt das Fristende auf einen Samstag oder Sonntag, verschiebt sich der Fristablauf auf den nächsten Werktag (Montag, 24:00 Uhr).
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Beispiel 1: 1-Monats-Frist bei Zugang am 15.01.2026
Berechnung einer Monatsfrist nach § 187 Abs. 1 und § 188 Abs. 2 BGB.
Eingabewerte:
Zugangsdatum:15.01.2026
Fristart:1 Monat
Fristbeginn:Ereignisfrist (§ 187 Abs. 1 BGB)
Ergebnisse:
Fristbeginn:16.01.2026 (00:00 Uhr)
Reguläres Fristende:15.02.2026 (Sonntag)
Verschiebung § 193 BGB:Montag, 16.02.2026 (24:00 Uhr)
Beispiel 2: Monatsende-Korrektur (§ 188 Abs. 3 BGB) bei Zugang am 31.01.2026
Frist von 1 Monat bei Ereignistag 31. Januar.
Eingabewerte:
Zugangsdatum:31.01.2026
Fristart:1 Monat
Fristbeginn:Ereignisfrist (§ 187 Abs. 1 BGB)
Ergebnisse:
Reguläres Fristende:28.02.2026 (Samstag)
Verschiebung § 193 BGB:Montag, 02.03.2026 (24:00 Uhr)
Sonderfälle & Häufige Fehler
Fehlende Kalendertage (§ 188 Abs. 3 BGB):
Bei einer Monatsfrist, die am 31. Januar beginnt, existiert im Februar kein 31. Tag. Nach § 188 Abs. 3 BGB läuft die Frist in diesem Fall am letzten Tag des Februars (28. oder 29. Februar) ab.
Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen
Verifiziert 2026Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann beginnt eine Frist nach § 187 Abs. 1 BGB?↓
Bei Ereignisfristen (z. B. Zugang einer Kündigung) zählt der Tag des Ereignisses selbst nicht mit. Die Frist beginnt am darauffolgenden Tag um 00:00 Uhr.
Was regelt § 193 BGB bei Fristende am Wochenende?↓
Fällt der letzte Tag einer Frist auf einen Samstag oder Sonntag, verschiebt sich das Fristende von Gesetzes wegen auf den nächsten Werktag (Montag, 24:00 Uhr).
Werden gesetzliche Feiertage bei § 193 BGB berücksichtigt?↓
§ 193 BGB gilt im Gesetz auch für staatlich anerkannte Feiertage. Dieser Rechner verschiebt Samstags- und Sonntagsfristen. Regionale Feiertage am Fristende müssen manuell geprüft werden.
Wie wird der Ablauf einer Monatsfrist nach § 188 Abs. 2 BGB berechnet?↓
Eine am 15. des Monats ausgelöste Ereignisfrist von einem Monat endet am 15. des Folgemonats um 24:00 Uhr.
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