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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-12

Elternzeit-Rechner 2026 : Fristen, Anmeldefrist & Dauer berechnen

Der Elternzeit-Rechner ermittelt das genaue Enddatum der Elternzeit, die einzuhaltende Anmeldefrist beim Arbeitgeber sowie verbleibende Restansprüche gemäß §§ 15–16 BEEG.

Eingaben & Parameter

Berechne Elternzeitfristen & Anmeldefristen nach §§ 15–16 BEEG.

§§ 15–16 BEEG

Nach § 15 Abs. 2 BEEG wird der Mutterschutz der Mutter auf ihre 36 Monate Elternzeit angerechnet.

Elternzeit-Fristen
Späteste Anmeldefrist beim Arbeitgeber27.03.2026Mindestens 7 Wochen vor Beginn (vor 3. Geburtstag).
Ende der Elternzeit14.05.2027
Verbleibender Restanspruch22.1 Monate

Elternzeit und Elterngeld sind rechtlich getrennt: Elternzeit regelt den unbezahlten Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber; Elterngeld ist die staatliche Lohnersatzleistung.

Die Anmeldung muss zwingend in Schriftform (§ 126 BGB) mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (E-Mail, Fax oder WhatsApp sind unwirksam!).

Elternzeit kann pro Kind in bis zu 3 Zeitabschnitte aufgeteilt werden (§ 16 Abs. 1 Satz 6 BEEG).

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

Berechnungsschritte: 1. Anmeldefrist = Beginn minus 49 Tage (vor 3. Geburtstag) bzw. minus 91 Tage (3. bis 8. Geburtstag) 2. Enddatum = Beginn + Dauer (Monate) - 1 Tag 3. Restanspruch = 36 Monate (abzg. Mutterschutz bei Müttern) - genommene Dauer

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Beispiel 1: 12 Monate Elternzeit ab 15.05.2026 (Kind geb. 15.03.2026)

Elternzeitbeginn am 15.05.2026 für 12 Monate.

Eingabewerte:
Geburtsdatum:15.03.2026
Beginn:15.05.2026
Dauer:12 Monate
Ergebnisse:
Anmeldefrist (7 Wochen):Spätestens 27.03.2026
Ende der Elternzeit:14.05.2027
Restanspruch:24 Monate

Sonderfälle & Häufige Fehler

Elternzeit kann pro Kind in bis zu 3 Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Ein dritter Abschnitt zwischen dem 3. und 8. Geburtstag kann vom Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Elternzeit und Elterngeld?
Elternzeit ist der arbeitsrechtliche Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit gegenüber dem Arbeitgeber (bis zu 36 Monate). Elterngeld ist die finanzielle Lohnersatzleistung des Staates (meist 12 bis 14 Monate).
Reicht eine E-Mail als Elternzeitantrag?
Nein, § 16 Abs. 1 BEEG verlangt zwingend die Schriftform (§ 126 BGB) mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier. Eine Übermittlung per E-Mail, Fax oder Messenger ist rechtlich unwirksam.

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