Mutterschaftsgeld-Rechner 2026 – Krankenkasse & AG-Zuschuss
Der Mutterschaftsgeld-Rechner ermittelt deinen finanziellen Anspruch während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt nach § 19 MuSchG und § 243 SGB V. Gib dein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 3 Monate ein, um die Aufteilung zwischen Krankenkasse (max. 13 € pro Tag) und Arbeitgeberzuschuss einzusehen.
Eingaben & Parameter
Mutterschutzleistung nach § 19 & § 20 MuSchG
€ / Monat
Nettogehalt vor Beginn der 6-wöchigen Schutzfrist vor Geburt
Berechnungsergebnis
Gesamtes monatliches Netto während Schutzfrist
2.500,00 € / Monat
✓ 100 % Nettoausgleich (83,33 € / Kalendertag)
Krankenkassen-Mutterschaftsgeld (max 13 €/Tag):390,00 € / Monat (13 €/Tag)
Arbeitgeberzuschuss (§ 20 MuSchG):2.110,00 € / Monat (70,33 €/Tag)
Gesamte Schutzfrist-Auszahlung (14 W / 98 Tage):8.166,67 €
✓ Voller Verdienstausgleich ohne Einkommensverlust während der gesetzlichen Schutzfrist.
Steuerfreie Sozialleistung:Unterliegt Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)
✓ Fachlich verifiziert nach § 19 Abs. 1 & § 20 MuSchG 2026.
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
Das Mutterschaftsgeld sichert dein bisheriges Einkommen während der Mutterschutzfrist (in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) zu 100 % ab:
1. Kalendertägliches Nettoeinkommen:
Tages-Netto = (Durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 3 Monate × 3) / 90 Tage
2. Anteil der Krankenkasse:
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von ihrer Krankenkasse max. 13,00 € pro Kalendertag (ca. 390 € pro Monat).
3. Arbeitgeberzuschuss nach § 20 MuSchG:
Liegt das Tages-Netto über 13,00 € (Nettoeinkommen über 390 €/Monat), zahlt der Arbeitgeber die Differenz als steuerfreien Zuschuss:
Arbeitgeberzuschuss pro Tag = Tages-Netto - 13,00 €
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Beispiel 1: Angestellte mit 2.400 € Nettoeinkommen
Eine gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin verdient im Durchschnitt der letzten 3 Monate 2.400 € Netto im Monat.
Eingabewerte:
Nettoeinkommen (letzte 3 Monate):2.400,00 € / Monat
Krankenversicherung:Gesetzlich versichert
Ergebnisse:
Netto pro Kalendertag:80,00 € / Tag
Mutterschaftsgeld Krankenkasse:13,00 € / Tag (390,00 € / 30 Tage)
Arbeitgeberzuschuss:67,00 € / Tag (2.010,00 € / 30 Tage)
Gesamtes Mutterschaftsgeld:2.400,00 € / Monat (100 % Netto)
Beispiel 2: Minijobberin mit 390 € Nettoeinkommen
Eine Arbeitnehmerin im Minijob verdient genau 390 € im Monat (13 € / Tag).
Eingabewerte:
Nettoeinkommen:390,00 € / Monat
Krankenversicherung:Gesetzlich versichert
Ergebnisse:
Netto pro Kalendertag:13,00 € / Tag
Mutterschaftsgeld Krankenkasse:13,00 € / Tag (390,00 € / Monat)
Arbeitgeberzuschuss:0,00 € / Tag
Gesamtes Mutterschaftsgeld:390,00 € / Monat
Sonderfälle & Häufige Fehler
Schutzfristen und Besonderheiten 2026:
• Dauer der Schutzfrist: Regulär 6 Wochen vor dem Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Behinderung des Kindes verlängert sich die Frist nach der Geburt auf 12 Wochen.
• Privat- oder Familienversicherte: Frauen in der PKV oder Familienversicherung erhalten kein Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, sondern eine Einmalzahlung von maximal 210 € über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Der Arbeitgeber zahlt trotzdem den regulären Zuschuss abzüglich 13 €.
• Steuerfreiheit & Progressionsvorbehalt: Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind steuer- und sozialabgabenfrei. Sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG).
Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen
Verifiziert 2026Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel Mutterschaftsgeld zahlt die Krankenkasse?↓
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für versicherte Arbeitnehmerinnen maximal 13 € pro Kalendertag (maximal ca. 390 € pro Monat).
Wer zahlt die Differenz zum bisherigen Netto-Gehalt?↓
Der Arbeitgeber ist nach § 20 Mutterschutzgesetz (MuSchG) verpflichtet, den Differenzbetrag zwischen 13 € pro Tag und deinem durchschnittlichen Kalendertags-Netto auszuzahlen (Arbeitgeberzuschuss).
Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?↓
Mutterschaftsgeld wird für die Dauer der Schutzfristen gezahlt: in der Regel 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten).
Welcher Zeitraum zählt für die Netto-Berechnung?↓
Maßgeblich ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 3 vollständig abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.
Muss Mutterschaftsgeld versteuert werden?↓
Nein, Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind steuerfrei. Sie fließen jedoch in den Progressionsvorbehalt ein und können den Steuersatz für das restliche Jahreseinkommen leicht erhöhen.
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