Ehegattenunterhalt-Rechner 2026 : Trennungs- & Ehegattenunterhalt berechnen
Der Ehegattenunterhalt-Rechner 2026 ermittelt Orientierungswerte für den Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) und den nachehelichen Unterhalt (§ 1569 ff. BGB) auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle 2026 (OLG Düsseldorf) sowie der Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte.
Diese Berechnung basiert auf den Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte (Düsseldorfer Tabelle 2026, 3/7-Methode). Die Berechnung dient ausschließlich einer ersten Orientierung. Gerichte haben Ermessensspielraum und berücksichtigen individuelle Umstände (z. B. Ehedauer, ehebedingte Nachteile, Befristung, Verwirkung nach § 1579 BGB). Für eine rechtssichere Berechnung wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Familienrecht.
Eingaben & Einkommen
Bereinigtes Nettoeinkommen beider Ehegatten
💡 Bereinigt = Netto abzüglich 5 % Berufsaufwand (max. 150 €) und berücksichtigungsfähiger Schulden.
Falls kein eigenes Einkommen vorliegt: 0 € eintragen.
Vorrangig: Kindesunterhalt wird nach § 1609 BGB zuerst abgezogen.
📜 § 1361 BGB, § 1569 BGB, § 1609 BGB.
📍 Süddeutsche Gerichte (OLG München, Stuttgart, Karlsruhe etc.) nutzen 45 % statt 3/7.
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Beispiel 1: Erwerbstätiges Ehepaar mit Kindesunterhalt
Pflichtiger verdient 3.200 € Netto, zahlt 450 € Kindesunterhalt. Berechtigter verdient 1.000 € Netto.
Beispiel 2: Eingeschränkte Leistungsfähigkeit (Selbstbehaltskappung)
Pflichtiger verdient 2.200 € Netto, zahlt 400 € Kindesunterhalt. Berechtigter hat kein Einkommen.