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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-01

Volljährigenunterhalt-Rechner 2026 – Unterhalt ab 18 Jahren

Der Volljährigenunterhalt-Rechner ermittelt den Unterhaltsanspruch für volljährige Kinder ab 18 Jahren (Studierende und Auszubildende) nach der Düsseldorfer Tabelle 2026. Berechne den monatlichen Bedarfsanspruch (990 € Studentensatz bzw. ab 689 € bei Wohnort im Elternhaus) abzüglich des vollen Kindergeldes (259 €) unter Berücksichtigung des elterlichen Selbstbehalts (1.750 €).

Eingaben & Parameter

Volljährigenunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 & § 1612b BGB

Stand 2026
€ / Monat

Summe der bereinigten Nettoeinkommen beider Unterhaltspflichtiger

Berechnungsergebnis
Restunterhaltsbedarf (Zahlbetrag Eltern)
650,00 € / Monat

Gekappt wegen Leistungsfähigkeit (§ 1603 BGB): Eltern können max. 650 € leisten

Gesamter Unterhaltsbedarf:990 € / Monat
Voller Kindergeldabzug (§ 1612b BGB):- 259,00
Restbedarf nach Kindergeld:731 € / Monat
Verfügbar über Selbstbehalt (1.750 €):650 € / Monat
⚠ Eingeschränkte Leistungsfähigkeit (§ 1603 BGB): Das verfügbare Einkommen über dem Selbstbehalt (1.750 €) beträgt 650,00 €. Die Eltern müssen nur 650,00 € statt 731,00 € zahlen.
Selbstbehalt Eltern (Eigenbedarf):1.750 € / Monat (Angemessener Selbstbehalt)
✓ Fachlich verifiziert nach Düsseldorfer Tabelle & § 1612b BGB 2026.

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

Die Unterhaltsberechnung für volljährige Kinder unterscheidet sich grundlegend von der für Minderjährige: 1. Gesamter Unterhaltsbedarf: • Studierende/Volljährige mit eigenem Haushalt: Pauschaler Festbedarf von 990 € monatlich (darin enthalten 440 € Warmmiete). • Volljährige im Elternhaus: Bedarfsermittlung nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle (689 € in Gruppe 1 bis 827 € in Gruppe 5) basierend auf dem zusammengerechneten Nettoeinkommen beider Eltern. 2. Voller Kindergeldabzug (§ 1612b BGB): Anders als bei Minderjährigen wird bei Volljährigen das gesetzliche Kindergeld von 259 € zu 100 % vom Unterhaltsbedarf abgezogen. 3. Restbedarf & Leistungsfähigkeit (§ 1603 BGB): • Ungedeckter Restbedarf = Gesamtbedarf - 259 € Kindergeld. • Den Eltern muss gegenüber volljährigen Kindern ein angemessener Selbstbehalt von 1.750 € verbleiben. Ist das verfügbare Einkommen über dem Selbstbehalt geringer als der Restbedarf, wird der Auszahlungsbetrag entsprechend gekappt.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Beispiel 1: Studierendes Kind wohnt auswärts (990 € Festbedarf)

Ein 20-jähriges Kind studiert und wohnt in einer eigenen Wohnung. Die Eltern verdienen zusammen 2.400 € Netto.

Eingabewerte:
Wohnstatus:Eigenes Apartment / Studium (auswärts)
Nettoeinkommen Eltern:2.400,00 € / Monat
Ergebnisse:
Gesamter Festbedarf:990,00 € / Monat
Voller Kindergeldabzug (§ 1612b BGB):- 259,00 €
Restunterhaltsbedarf der Eltern:731,00 € / Monat
Verfügbar über Selbstbehalt (1.750 €):650,00 € (2.400 € - 1.750 €)
Tatsächlicher Zahlbetrag Eltern:650,00 € / Monat (gekappt wegen Leistungsfähigkeit)

Beispiel 2: Volljähriges Kind lebt im Elternhaus

Ein 19-jähriger Schüler wohnt bei den Eltern. Das bereinigte Nettoeinkommen der Eltern beträgt 2.400 € (Gruppe 2).

Eingabewerte:
Wohnstatus:Im Elternhaus lebend
Nettoeinkommen Eltern:2.400,00 € / Monat (Gruppe 2)
Ergebnisse:
Tabellenunterhalt (Gruppe 2 / 4. Altersstufe):724,00 € / Monat
Voller Kindergeldabzug:- 259,00 €
Tatsächlicher Zahlbetrag Unterhalt:465,00 € / Monat

Sonderfälle & Häufige Fehler

Rechtliche Regeln beim Unterhalt ab 18 Jahren: • Beide Eltern haften bar: Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt die reine Betreuungspflicht. Beide Elternteile haften anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen für den Barunterhalt. • Ausbildungsvergütung & BAföG: Eigene Einkünfte des Kindes (z. B. BAföG-Zahlungen oder Ausbildungsvergütung nach Abzug von 100 € Ausbildungsaufwand) werden voll als bedarfsdeckendes Einkommen angerechnet. • Erstausbildungspflicht: Unterhaltspflicht besteht grundsätzlich nur für die Dauer einer zielstrebig absolvierten Erstausbildung oder eines Erststudiums. • Angemessener Selbstbehalt: Gegenüber volljährigen Kindern gilt der höhere angemessene Selbstbehalt von 1.750 € monatlich (statt 1.450 € bei minderjährigen Kindern).

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viel Unterhalt steht einem Studenten 2026 zu?
Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, gilt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 ein pauschaler Festbedarf von 990 € im Monat (inklusive 440 € Warmmiete).
Wie wird das Kindergeld bei volljährigen Kindern angerechnet?
Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld (259 € im Jahr 2026) zu 100 % vom Unterhaltsbedarf abgezogen.
Müssen beide Eltern Unterhalt zahlen, wenn das Kind 18 wird?
Ja. Ab dem 18. Geburtstag sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig – anteilig im Verhältnis ihres bereinigten Nettoeinkommens.
Wie hoch ist der Selbstbehalt der Eltern bei volljährigen Kindern?
Der angemessene Eigenbedarf (Selbstbehalt) der Eltern gegenüber volljährigen Kindern beträgt 1.750 € pro Monat.

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