Volljährigenunterhalt-Rechner 2026 – Unterhalt ab 18 Jahren
Der Volljährigenunterhalt-Rechner ermittelt den Unterhaltsanspruch für volljährige Kinder ab 18 Jahren (Studierende und Auszubildende) nach der Düsseldorfer Tabelle 2026. Berechne den monatlichen Bedarfsanspruch (990 € Studentensatz bzw. ab 689 € bei Wohnort im Elternhaus) abzüglich des vollen Kindergeldes (259 €) unter Berücksichtigung des elterlichen Selbstbehalts (1.750 €).
Eingaben & Parameter
Volljährigenunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 & § 1612b BGB
Summe der bereinigten Nettoeinkommen beider Unterhaltspflichtiger
Gekappt wegen Leistungsfähigkeit (§ 1603 BGB): Eltern können max. 650 € leisten
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Beispiel 1: Studierendes Kind wohnt auswärts (990 € Festbedarf)
Ein 20-jähriges Kind studiert und wohnt in einer eigenen Wohnung. Die Eltern verdienen zusammen 2.400 € Netto.
Beispiel 2: Volljähriges Kind lebt im Elternhaus
Ein 19-jähriger Schüler wohnt bei den Eltern. Das bereinigte Nettoeinkommen der Eltern beträgt 2.400 € (Gruppe 2).