RechnerNest
Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-01

Anwalts- & Gerichtskostenrechner 2026

Der Anwalts- & Gerichtskostenrechner 2026 ermittelt das finanzielle Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG). Der Rechner berechnet die gesetzlichen Gebühren für die außergerichtliche Vertretung, Klageverfahren in der 1. Instanz vor Amts- oder Landgericht sowie das gesamte Prozesskostenrisiko bei einer vollständigen Niederlage.

Streitwert & Verfahrensumfang (RVG 2026)

Bsp: 5.000 €
Verfahrensabschnitte wählen:
Schnellauswahl typischer Streitwerte:
Kostenberechnung & Prozessrisiko 2026RVG / GKG Tabelle
Eigener Anwalt (Gesamt):1.376,44 €
Max. Risiko bei Niederlage:2.966,38 €
Einzelaufstellung der RVG-Gebühren (Einfache Gebühr: 354,50 €)
Geschäftsgebühr (VV 2300, 1,3):460,85 €
Verfahrensgebühr (VV 3100, 1,3):460,85 €
./. Anrechnung Geschäftsgebühr (VV 15a):-230,43 €
Terminsgebühr (VV 3104, 1,2):425,40 €
Post & Telekommunikation (VV 7002):40,00 €
Umsatzsteuer (19 % VV 7008):219,77 €
Gerichtskosten 1. Instanz (GKG KV 1210):511,50 €

Gerichts- und Anwaltskosten gemäß RVG VV & GKG KV berechnet. Bei vollumfänglicher Niederlage tragen Sie das Gesamtrisiko (beide Anwälte + Gericht).

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

Die gesetzliche Vergütung von Rechtsanwälten und Gerichten in Deutschland richtet sich nach dem Streitwert (Gegenstandswert) gemäß § 13 RVG und § 34 GKG (KostBRÄG 2025/2026): 1. Bestimmung der einfachen RVG- & GKG-Gebühr (1,0): Aus dem Streitwert ergibt sich mithilfe der RVG-Gebührentabelle (Anlage 2 zu § 13 RVG) die einfache Anwaltsgebühr und nach der GKG-Tabelle (Anlage 2 zu § 34 GKG) die einfache Gerichtsgebühr. 2. Außergerichtliches Verfahren (VV 2300 RVG): Für die außergerichtliche Vertretung fällt in der Regel eine 1,3-fache Geschäftsgebühr an. 3. Gerichtliches Verfahren 1. Instanz (VV 3100 & 3104 RVG): Vor Gericht entsteht eine 1,3-fache Verfahrensgebühr (VV 3100). Nimmt der Anwalt an Gerichtsterminen teil, kommt eine 1,2-fache Terminsgebühr (VV 3104) hinzu. 4. Anrechnung nach § 15a RVG: War der Anwalt bereits außergerichtlich tätig, wird die Hälfte der Geschäftsgebühr (maximal 0,75 Gebühr) auf die spätere gerichtliche Verfahrensgebühr angerechnet. 5. Auslagenpauschale & Umsatzsteuer: Für Auslagen (Post, Telefon) fällt je Rechtszug eine Pauschale von 20 % der Gebühren an (max. 20,00 € gemäß VV 7002). Dazu kommen 19 % Umsatzsteuer (VV 7008), sofern keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt. 6. Gerichtskosten & Gesamtes Prozesskostenrisiko: Das Klageverfahren erfordert in der Regel eine 3,0-fache Gerichtsgebühr (GKG KV 1210). Bei einer vollen Niederlage trägt die unterlegene Partei (§ 91 ZPO) die eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Szenario 1: Zivilrechtliche Streitigkeit über 5.000 € (Klageverfahren 1. Instanz)

Ein Mandant klagt wegen einer mangelhaften Handwerkerleistung über 5.000 € vor dem Amtsgericht.

Eingabewerte:
Streitwert:5.000,00 €
Außergerichtliche Vertretung:Ja (Geschäftsgebühr 1,3)
Gerichtliches Verfahren:Ja (Verfahrensgebühr 1,3 + Terminsgebühr 1,2)
Vorsteuerabzugsberechtigung:Nein (Privatperson)
Ergebnisse:
Außergerichtliche Geschäftsgebühr (1,3):460,85 €
Gerichtliche Verfahrensgebühr (1,3):460,85 €
Anrechnung Geschäftsgebühr (0,65):-230,43 €
Terminsgebühr (1,2):425,40 €
Auslagenpauschalen (2x 20 €):40,00 €
Umsatzsteuer (19 %):219,77 €
Gesamtkosten eigener Anwalt (Brutto):1.376,44 €
Gerichtskosten (3,0 Gerichtsgebühr):511,50 €
Gesamtes Prozesskostenrisiko (bei Niederlage):2.966,38 € (inkl. Gegenseite)

Szenario 2: Vertraglicher Streitwert 25.000 € mit gerichtlich protokolliertem Vergleich

Zwei Unternehmen streiten über eine Lieferforderung. Vor Gericht einigen sich die Parteien auf einen Vergleich.

Eingabewerte:
Streitwert:25.000,00 €
Außergerichtliche Vertretung:Nein (Direkt Klage eingereicht)
Gerichtliches Verfahren & Vergleich:Ja (Vergleich nach VV 1003 erzielt)
Vorsteuerabzugsberechtigung:Ja (Unternehmen / USt erstattbar)
Ergebnisse:
Einfache RVG-Gebühr:812,00 €
Verfahrensgebühr (1,3):1.055,60 €
Terminsgebühr (1,2):974,40 €
Einigungsgebühr gerichtlich (1,0):812,00 €
Auslagenpauschale:20,00 €
Gesamtkosten eigener Anwalt (Netto):2.862,00 €
Gerichtskosten (Ermäßigte 1,0 Gebühr bei Vergleich):425,00 €
Kostenersparnis durch Vergleich:850,00 € Reduktion der Gerichtskosten (statt 3,0 nur 1,0)

Sonderfälle & Häufige Fehler

Folgende 5 rechtliche Besonderheiten und Kostenfallen im deutschen Gebührenrecht sollten Sie kennen: 1. Besonderheit im Arbeitsrecht (§ 12 Abs. 1 ArbGG): Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren der 1. Instanz besteht kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten durch die unterlegene Gegenseite. Jede Partei trägt ihren eigenen Anwalt selbst – unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt oder verliert. 2. Honorarvereinbarung vs. RVG-Mindestsätze (§ 3a RVG): Rechtsanwälte dürfen mit Mandanten höhere Honorare (z. B. Stundensätze von 250 € bis 500 €) vereinbaren. Im Falle eines Prozessgewinns erstattet die unterlegene Gegenseite jedoch stets nur die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Die Differenz verbleibt beim Mandanten. 3. Auswirkung eines Vergleichs auf die Gerichtskosten (GKG KV 1211): Schließen die Parteien vor Gericht einen Vergleich, ermäßigt sich die Gerichtsgebühr von 3,0 auf 1,0. Dies stellt einen erheblichen finanziellen Anreiz zur gütlichen Einigung dar. 4. Streitwertfestsetzung bei nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten: Bei Kündigungsschutzklagen beträgt der Streitwert in der Regel 3 Monatsbruttogehälter. Bei Mietstreitigkeiten wegen Räumung gilt der Jahresbetrag der Nettokaltmiete (§ 41 GKG). 5. Mehrheiten von Auftraggebern (VV 1008 RVG): Vertritt der Anwalt in derselben Angelegenheit mehrere Personen (z. B. ein Ehepaar oder Miteigentümer), erhöht sich der Verfahrens- oder Geschäftsgebührensatz für jede weitere Person um 0,3 (maximal um 2,0).

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie berechnen sich Anwaltskosten nach dem RVG?
Anwaltskosten berechnen sich anhand des Streitwerts. Aus der gesetzlichen RVG-Tabelle ergibt sich eine einfache Gebühr, die je nach Vertretungsaufwand (z. B. 1,3 Geschäftsgebühr, 1,3 Verfahrensgebühr, 1,2 Terminsgebühr) vervielfacht wird.
Was versteht man unter dem Prozesskostenrisiko?
Das Prozesskostenrisiko bezeichnet die Gesamtsumme aller Kosten, die im Falle des vollständigen Unterliegens vor Gericht zu zahlen sind. Es umfasst die eigenen Anwaltskosten, die gegnerischen Anwaltskosten und die Gerichtskosten.
Wann wird die außergerichtliche Anwaltsgebühr angerechnet?
Wenn der Anwalt erst außergerichtlich und anschließend gerichtlich tätig war, wird gemäß § 15a RVG die Hälfte der Geschäftsgebühr (höchstens ein 0,75-facher Satz) auf die gerichtliche Verfahrensgebühr angerechnet.
Wer trägt die Anwaltskosten bei einem Vergleich?
Bei einem gerichtlichen Vergleich werden die Anwaltskosten in der Regel gegeneinander aufgehoben (jede Partei zahlt ihren eigenen Anwalt), und die reduzierten Gerichtskosten werden hälftig geteilt, sofern keine andere Regelung vereinbart wird.
Sind Anwaltskosten steuerlich absetzbar?
Anwalts- und Gerichtskosten für berufsbedingte Rechtsstreitigkeiten (z. B. Arbeitsrecht) können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Private Prozesskosten sind seit 2013 nur in außergewöhnlichen Notlagen als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Ähnliche Rechner