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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-10

TVöD-Rechner 2026 – Gehaltstabelle Öffentlicher Dienst (VKA & Bund)

Der TVöD-Rechner 2026 ermittelt dein monatliches und jährliches Bruttogehalt nach der amtlichen TVöD-Tabelle für den öffentlichen Dienst. Er berücksichtigt die Entgeltgruppen E 1 bis E 15, Erfahrungsstufen 1 bis 6, die Tarifbereiche VKA (Kommunen) und Bund sowie die Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD).

Tarifdaten TVöD 2026

Amtliche Entgelttabelle ab 01.05.2026 (+2,8 % Tarifabschluss)

Gültig ab 01.05.2026

Netto-Gehaltsparameter (Optionen)

TVöD VKA 2026E 9a / Stufe 3
Monatliches Tabellen-Brutto (100%)
4.097,67 €
Geschätzte Netto-Auszahlung / Monat
2.657,93

Abzüge: Steuern (548,5 €) + SV (891.24 €)

Jahressonderzahlung (85%):3.483,02
Gesamtjahres-Brutto (inkl. Jahressonderzahlung):52.655,06

✓ Amtliche TVöD-VKA Entgelttabelle (gültig ab 01.05.2026, +2,8% Tarifanhebung).

Hinweis: Netto-Schätzung ohne VBL/ZVK Betriebsrente. Dient als Orientierungshilfe.

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

Die Berechnung des TVöD-Tarifgehalts 2026 erfolgt in drei Schritten: 1. Ermittlung des Monatsgrundgehalts: Das Grundgehalt für 100 % Vollzeit wird aus der offiziellen TVöD-Tabelle (gültig ab 01.05.2026) anhand der Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe ausgelesen. Bei Teilzeit wird dieser Betrag mit dem Arbeitszeitfaktor gewichtet: • Monatsbrutto = Tabellenwert × (Arbeitszeit % / 100) 2. Berechnen der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld § 20 TVöD): Die Jahressonderzahlung wird als Prozentwert des Monatsgehalts bemessen: - VKA (Kommunen): Einheitlich 85,00 % für alle Entgeltgruppen E 1 bis E 15. - Bund: 95 % (E 1–E 8), 90 % (E 9a–E 12) bzw. 75 % (E 13–E 15). 3. Jahresgesamtbrutto: • Jahres-Gesamtbrutto = (Monatsbrutto × 12) + Jahressonderzahlung

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Beispiel 1: Sachbearbeiter E 11 Stufe 3 im Bereich VKA (100 % Vollzeit)

Exakte Tarifberechnung nach der TVöD-VKA Entgelttabelle 2026 (ab 01.05.2026).

Eingabewerte:
Entgeltgruppe:E 11
Erfahrungsstufe:Stufe 3
Bereich:VKA (Kommunen)
Arbeitszeit:100 % Vollzeit
Ergebnisse:
Monatliches Grundgehalt:5.046,03 €
Jahresgrundgehalt (12 Monate):60.552,36 €
Jahressonderzahlung (85 % VKA):4.289,13 €
Jahres-Gesamtbrutto:64.841,49 €

Beispiel 2: Beschäftigter E 9a Stufe 2 im Bereich BUND (100 % Vollzeit)

Exakte Tarifberechnung nach der abweichenden TVöD-Bund Entgelttabelle 2026.

Eingabewerte:
Entgeltgruppe:E 9a
Erfahrungsstufe:Stufe 2
Bereich:BUND (Bund)
Arbeitszeit:100 % Vollzeit
Ergebnisse:
Monatliches Grundgehalt:3.917,37 €
Jahresgrundgehalt (12 Monate):47.008,44 €
Jahressonderzahlung (90 % BUND):3.525,63 €
Jahres-Gesamtbrutto:50.534,07 €

Sonderfälle & Häufige Fehler

Vorschriften zu Stufenlaufzeiten und Sonderzahlungen im TVöD 2026: • Reguläre Stufenlaufzeiten (§ 16 TVöD): - Stufe 1 auf Stufe 2: nach 1 Jahr in Stufe 1 - Stufe 2 auf Stufe 3: nach 2 Jahren in Stufe 2 - Stufe 3 auf Stufe 4: nach 3 Jahren in Stufe 3 - Stufe 4 auf Stufe 5: nach 4 Jahren in Stufe 4 - Stufe 5 auf Stufe 6: nach 5 Jahren in Stufe 5 • Leistungsabhängige Stufenförderung (§ 17 Abs. 2 TVöD): Bei überdurchschnittlichen Leistungen kann die Verweildauer in den Stufen verkürzt werden. Bei leistungsschwächeren Beschäftigten kann die Stufenförderung gehemmt werden. • Auszahlungstermin der Jahressonderzahlung: Die Jahressonderzahlung wird gemäß § 20 Abs. 5 TVöD zusammen mit dem laufenden Entgelt für den Monat November ausgezahlt.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen TVöD-VKA und TVöD-Bund?
TVöD-VKA gilt für Angestellte der Kommunen und Städte, TVöD-Bund für Bundesbehörden. Seit 2026 unterscheiden sich die Tabellenwerte in den Gruppen E 9a, E 9b und E 9c sowie bei den Prozentsätzen der Jahressonderzahlung.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im TVöD 2026?
Im Bereich VKA beträgt die Jahressonderzahlung ab 2026 einheitlich 85 % des durchschnittlichen Monatseinkommens für alle Entgeltgruppen. Beim Bund beträgt sie 95 % (E 1–E 8), 90 % (E 9a–E 12) bzw. 75 % (E 13–E 15).
Welche Wochenarbeitszeit gilt im TVöD 2026?
Beim Bund beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte 39 Stunden. Im Bereich der VKA liegt sie je nach regionalem Arbeitgeberverband zwischen 38,5 und 40 Stunden.

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