Pflegeunterstützungsgeld-Rechner 2026
Mit dem Pflegeunterstützungsgeld-Rechner 2026 ermittelst du, wie hoch dein Lohnersatz ausfällt, wenn du wegen einer akuten Pflegesituation in der Familie kurzfristig der Arbeit fernbleiben musst. Gemäß § 44a SGB XI hast du für die Organisation der Pflege das Recht auf bis zu 10 Tage bezahlte Freistellung.
Eingaben & Parameter
Passe die Werte für Pflegeunterstützungsgeld-Rechner 2026 an.
€
Tage
Berechnungsergebnis
Täglicher Anspruch
72,00 €
Gesamtauszahlung
360,00 €
Für beantragte Tage
5 Tag(e) (Max. 10 erlaubt)
✓ Fachlich verifiziert nach § 44a SGB XI.
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
So funktioniert die Berechnung nach § 44a SGB XI:
1. Grundlage: Der Rechner nimmt dein monatliches Nettoarbeitsentgelt und bricht es auf einen fiktiven Tagessatz herunter (Netto / 30 Tage).
2. Ersatzquote: Hast du in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen (wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld) erhalten, beträgt das Pflegeunterstützungsgeld 100 % des ausgefallenen Nettoentgelts. Ohne solche Zahlungen liegt die Quote bei 90 %.
3. Kappung: Der Gesetzgeber deckelt die maximale Auszahlung pro Tag. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei voraussichtlich 128,63 € kalendertäglich (70 % der Beitragsbemessungsgrenze).
4. Gesamtsumme: Die tägliche Leistung wird mit der Anzahl der genommenen Freistellungstage multipliziert.
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Szenario 1: Normalverdiener ohne Sonderzahlungen
Ein Angestellter (Netto: 2.400 €) nimmt 5 Tage frei. Keine Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten.
Eingabewerte:
Monatliches Nettoarbeitsentgelt:2.400 €
Anzahl Freistellungstage:5 Tage
Einmalzahlungen:Nein (90 %)
Ergebnisse:
Tages-Netto:80,00 € (2.400 / 30)
Täglicher Anspruch (90 %):72,00 €
Gesamtauszahlung:360,00 € (5 * 72,00 €)
Szenario 2: Höherverdiener mit Weihnachtsgeld
Eine Angestellte (Netto: 5.000 €) nimmt 10 Tage frei. Sie hat Weihnachtsgeld erhalten (Anspruch: 100 %).
Eingabewerte:
Monatliches Nettoarbeitsentgelt:5.000 €
Anzahl Freistellungstage:10 Tage
Einmalzahlungen:Ja (100 %)
Ergebnisse:
Tages-Netto:166,67 € (5.000 / 30)
Täglicher Anspruch vor Kappung:166,67 €
Gedeckelter Tagessatz:128,63 € (Maximalbetrag 2026)
Gesamtauszahlung:1.286,30 €
Sonderfälle & Häufige Fehler
Wichtige Sonderfälle beim Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a SGB XI):
• Mehrere Angehörige teilen sich die Pflege: Die 10 Tage können auf mehrere pflegende Angehörige (z.B. Geschwister) aufgeteilt werden. Der Anspruch besteht jedoch pro pflegebedürftiger Person insgesamt nur einmalig für 10 Tage, nicht pro Angehörigem.
• Pflegegeld und Pflegeunterstützungsgeld: Das Pflegeunterstützungsgeld kann parallel zum Pflegegeld bezogen werden (es gibt keine automatische Kürzung mehr, wie früher teilweise gehandhabt, die Pflegekasse zahlt voll aus).
• Nachweispflicht: Um Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse des Angehörigen zu beantragen, benötigst du zwingend ein ärztliches Zeugnis über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit und die Erforderlichkeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung.
• Jahreswechsel: Fällt die Freistellung über den Jahreswechsel, gilt das Jahr, in dem die Freistellung begonnen hat.
Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen
Verifiziert 2026Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer zahlt das Pflegeunterstützungsgeld aus?↓
Das Geld wird nicht von deinem Arbeitgeber gezahlt, sondern von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Du musst den Antrag dort stellen.
Was zählt alles als Einmalzahlung?↓
Zu den beitragspflichtigen Einmalzahlungen zählen typischerweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonuszahlungen oder 13. Monatsgehälter, die in den letzten 12 Monaten abgerechnet wurden.