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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-06

Pflegeunterstützungsgeld-Rechner 2026

Mit dem Pflegeunterstützungsgeld-Rechner 2026 ermittelst du, wie hoch dein Lohnersatz ausfällt, wenn du wegen einer akuten Pflegesituation in der Familie kurzfristig der Arbeit fernbleiben musst. Gemäß § 44a SGB XI hast du für die Organisation der Pflege das Recht auf bis zu 10 Tage bezahlte Freistellung.

Eingaben & Parameter

Passe die Werte für Pflegeunterstützungsgeld-Rechner 2026 an.

Stand 2026
Tage
Berechnungsergebnis
Täglicher Anspruch
72,00 €
Gesamtauszahlung
360,00 €
Für beantragte Tage
5 Tag(e) (Max. 10 erlaubt)
✓ Fachlich verifiziert nach § 44a SGB XI.

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

So funktioniert die Berechnung nach § 44a SGB XI: 1. Grundlage: Der Rechner nimmt dein monatliches Nettoarbeitsentgelt und bricht es auf einen fiktiven Tagessatz herunter (Netto / 30 Tage). 2. Ersatzquote: Hast du in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen (wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld) erhalten, beträgt das Pflegeunterstützungsgeld 100 % des ausgefallenen Nettoentgelts. Ohne solche Zahlungen liegt die Quote bei 90 %. 3. Kappung: Der Gesetzgeber deckelt die maximale Auszahlung pro Tag. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei voraussichtlich 128,63 € kalendertäglich (70 % der Beitragsbemessungsgrenze). 4. Gesamtsumme: Die tägliche Leistung wird mit der Anzahl der genommenen Freistellungstage multipliziert.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Szenario 1: Normalverdiener ohne Sonderzahlungen

Ein Angestellter (Netto: 2.400 €) nimmt 5 Tage frei. Keine Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten.

Eingabewerte:
Monatliches Nettoarbeitsentgelt:2.400 €
Anzahl Freistellungstage:5 Tage
Einmalzahlungen:Nein (90 %)
Ergebnisse:
Tages-Netto:80,00 € (2.400 / 30)
Täglicher Anspruch (90 %):72,00 €
Gesamtauszahlung:360,00 € (5 * 72,00 €)

Szenario 2: Höherverdiener mit Weihnachtsgeld

Eine Angestellte (Netto: 5.000 €) nimmt 10 Tage frei. Sie hat Weihnachtsgeld erhalten (Anspruch: 100 %).

Eingabewerte:
Monatliches Nettoarbeitsentgelt:5.000 €
Anzahl Freistellungstage:10 Tage
Einmalzahlungen:Ja (100 %)
Ergebnisse:
Tages-Netto:166,67 € (5.000 / 30)
Täglicher Anspruch vor Kappung:166,67 €
Gedeckelter Tagessatz:128,63 € (Maximalbetrag 2026)
Gesamtauszahlung:1.286,30 €

Sonderfälle & Häufige Fehler

Wichtige Sonderfälle beim Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a SGB XI): • Mehrere Angehörige teilen sich die Pflege: Die 10 Tage können auf mehrere pflegende Angehörige (z.B. Geschwister) aufgeteilt werden. Der Anspruch besteht jedoch pro pflegebedürftiger Person insgesamt nur einmalig für 10 Tage, nicht pro Angehörigem. • Pflegegeld und Pflegeunterstützungsgeld: Das Pflegeunterstützungsgeld kann parallel zum Pflegegeld bezogen werden (es gibt keine automatische Kürzung mehr, wie früher teilweise gehandhabt, die Pflegekasse zahlt voll aus). • Nachweispflicht: Um Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse des Angehörigen zu beantragen, benötigst du zwingend ein ärztliches Zeugnis über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit und die Erforderlichkeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung. • Jahreswechsel: Fällt die Freistellung über den Jahreswechsel, gilt das Jahr, in dem die Freistellung begonnen hat.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer zahlt das Pflegeunterstützungsgeld aus?
Das Geld wird nicht von deinem Arbeitgeber gezahlt, sondern von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Du musst den Antrag dort stellen.
Was zählt alles als Einmalzahlung?
Zu den beitragspflichtigen Einmalzahlungen zählen typischerweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonuszahlungen oder 13. Monatsgehälter, die in den letzten 12 Monaten abgerechnet wurden.

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