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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-01

Minijob & Midijob Rechner 2026

Der Minijob & Midijob Rechner 2026 berechnet die genauen Abzüge, Sozialversicherungsbeiträge und das Netto-Einkommen für geringfügige Beschäftigungen (Minijob bis 603 €/Monat 2026) und Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijob von 603,01 € bis 2.000 €/Monat).

Monatsgehalt & Abgaben

Berechnung nach § 8 SGB IV & § 20 Abs. 2a SGB IV (Midijob-Gleitzone 2026)

Stand 2026
€ / Monat
%
Einstufung & NettoMidijob (603,01 € – 2.000 €)
Netto-Auszahlung
739,22

Gesamte Abzüge: 60,78 € (7.6%)

Reduzierte SV-Bemessungsgrundlage:282,03
Rentenversicherung (AN):26,23
Krankenversicherung (AN):24,11
Pflegeversicherung (AN):6,77
Arbeitslosenversicherung (AN):3,67
Midijob (Übergangsbereich 603,01 € – 2.000 €): Reduzierte Sozialabgaben-Bemessungsgrundlage (§ 20 Abs. 2a SGB IV) bei vollen Rentenansprüchen.

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

So funktioniert die Minijob & Midijob Berechnung 2026: Die Minijob-Grenze 2026 ist gekoppelt an die gesetzliche Formel (13,90 € Mindestlohn * 130 Std. / 3) = 602,33 €, gerundet auf 603 €/Monat. Bis 603 € ist der Verdienst für Arbeitnehmer grundsätzlich steuer- und abgabenfrei (Eigenanteil Rentenversicherung 3,6 % optional abwählbar). Im Midijob (603,01 € bis 2.000 €) greift die gleitende Beitragsberechnung (§ 20 SGB IV): Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung steigt stufenweise von ca. 0 % bis auf den vollen Satz von ca. 20,5 % bei 2.000 € an, während volle Rentenansprüche erworben werden.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Szenario 1: Klassischer Minijob mit 580 € Verdienst (Geringfügige Beschäftigung)

Berechnung für eine Aushilfe im Minijob mit 580 € Monatsgehalt (unterhalb der 603 € Grenze 2026).

Eingabewerte:
Monatsverdienst Brutto (€):580
Beschäftigungsart:Minijob (bis 603 €/Monat)
Rentenversicherungspflicht:Option A: Mit Eigenanteil (3,6 % = 20,88 €)
Ergebnisse:
Netto-Auszahlung (ohne RV-Opt-out):559,12 €
Netto-Auszahlung (bei RV-Befreiung):580,00 € (100 % Brutto = Netto)
Arbeitgeber-Pauschale total:179,80 € (31 % Pauschale)

Szenario 2: Midijob im Übergangsbereich mit 1.300 € Verdienst (§ 20 SGB IV)

Berechnung für einen Midijobber mit 1.300 € Bruttogehalt im gleitenden Übergangsbereich zwischen 603,01 € und 2.000 €.

Eingabewerte:
Monatsverdienst Brutto (€):1300
Beschäftigungsart:Midijob (Übergangsbereich 603,01 € - 2.000 €)
Gleitender SV-Satz Arbeitnehmer:Ca. 12,5 % (reduzierte Formel)
Ergebnisse:
Netto-Monatsgehalt Auszahlung:1.037,50 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer (gleitend):162,50 € (statt regulär 266,60 €)
Ersparnis Arbeitnehmer / Monat:+ 104,10 € Netto-Vorteil
Rentenpunkte-Erwerb:✓ 100 % voller Rentenanspruch trotz Rabatt

Sonderfälle & Häufige Fehler

Folgende 4 wichtigen Sonderfälle und Rechtsvorschriften sind bei Minijobs und Midijobs 2026 maßgeblich: 1. Gekoppelte Minijob-Grenze 2026 (603 €/Monat): Die Verdienstgrenze orientiert sich gesetzlich dynamisch am Mindestlohn von 13,90 €/Std. (13,90 € * 130 Std. / 3 = 602,33 € -> 603 €). Bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 10 Stunden zum Mindestlohn wird die Minijob-Grenze überschritten. 2. Beitragsgleitphase im Midijob (§ 20 SGB IV): Im Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, erhalten aber dennoch die vollen Leistungsansprüche in der Rentenversicherung (keine Rentennachteile gegenüber Vollzeit). 3. Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (§ 6 Abs. 1b SGB VI): Minijobber können sich durch einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber von der 3,6 %igen Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Ohne Befreiung sichert der Beitrag von 3,6 % volle Reha- und Erwerbsminderungsrenten-Ansprüche. 4. Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen: Mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengerechnet. Übersteigt die Gesamtsumme 603 €/Monat, werden alle Verträge (bis auf den zeitlich ersten) sozialversicherungspflichtige Midijobs oder Hauptbeschäftigungen.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist das Berechnungsergebnis rechtlich verbindlich?
Das Ergebnis beruht auf den offiziellen gesetzlichen Berechnungsformeln für 2026 und bietet eine präzise Orientierung.
Welche Nachweise akzeptiert das Finanzamt?
Das Finanzamt fordert bei Nachfragen die entsprechenden Belege oder Arbeitgeberbescheinigungen an.

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