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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-10

Minijob & Midijob Rechner 2026 – Abgaben exakt berechnen

Der Minijob & Midijob Rechner 2026 berechnet deine Abzüge und dein Nettogehalt bei geringfügiger Beschäftigung (Minijob bis 603 €) sowie im Übergangsbereich (Midijob von 603,01 € bis 2.000 €).

Eingaben & Parameter

Passe die Werte für Minijob & Midijob Rechner 2026 – Abgaben exakt berechnen an.

Stand 2026
Berechnungsergebnis
Kategorie
603 €
RV-Eigenanteil (3,6 %)
19,37 €
Gesamte Abzüge
19,37 €
Netto-Auszahlung
518,63 €
✓ Fachlich verifiziert nach § 20 Abs. 2 SGB IV (Faktor F 0,6619, Minijob-Grenze 603 €).

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

So werden Minijob und Midijob 2026 gesetzlich abgerechnet: 1. Minijob (bis 603,00 €): Für Arbeitnehmer fallen weder Lohnsteuer noch Beiträge zur KV, PV oder AV an. Es gilt Rentenversicherungspflicht, wobei der Arbeitnehmeranteil 3,6 % beträgt (bei 538 € Verdienst: 19,37 €). Auf Antrag kann sich der Minijobber von der RV-Pflicht befreien lassen (0 € Abzug). 2. Midijob / Übergangsbereich (603,01 € bis 2.000,00 €): Die Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge werden auf Basis einer reduzierten Bemessungsgrundlage (be_{AN}) berechnet: Bemessungsgrundlage AN = (2000 / 2000 - 603) × (Gehalt - 603) = 1,431639 × (Gehalt - 603) \nAbgaben steigen von nahe 0 % an der 603 € Grenze gleitend bis auf den vollen Sozialversicherungssatz bei 2.000 € an. Dennoch bleiben die erworbenen Rentenansprüche voll erhalten.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Beispiel 1: Klassischer Minijob mit 538,00 € Monatsgehalt (mit RV-Pflicht)

Geringfügige Beschäftigung im Jahr 2026 mit 3,6 % Eigenanteil zur Rentenversicherung.

Eingabewerte:
Monatsgehalt:538,00 €
Rentenversicherungspflicht:Ja (3,6 % Eigenanteil)
Ergebnisse:
Kategorie:Minijob (≤ 603,00 €)
RV-Eigenanteil (3,6 %):19,37 €
Gesamte Abzüge:19,37 € (3,6 %)
Netto-Auszahlung:518,63 €

Beispiel 2: Midijob mit 1.200,00 € Monatsgehalt im Übergangsbereich (Stkl 1, NRW, kinderlos)

Beschäftigung im Übergangsbereich zwischen 603,01 € und 2.000,00 €.

Eingabewerte:
Monatsgehalt:1.200,00 €
Steuerklasse:Klasse 1
KV-Zusatzbeitrag:1,7 %
Ergebnisse:
Kategorie:Midijob (603,01 € bis 2.000,00 €)
AN-Bemessungsgrundlage:854,69 €
Krankenversicherung AN:69,66 €
Pflegeversicherung AN (2,4 %):20,51 €
Rentenversicherung AN (9,3 %):79,49 €
Arbeitslosenversicherung AN (1,3 %):11,11 €
Lohnsteuer:0,00 €
Gesamte Abzüge:180,77 € (nur 15,1 % statt ca. 20 %)
Netto-Auszahlung:1.019,23 €

Sonderfälle & Häufige Fehler

Wichtige Besonderheiten bei Minijob und Midijob 2026: • Kopplung der Minijob-Grenze an den Mindestlohn: Seit der Reform orientiert sich die Minijob-Grenze dynamisch am Mindestlohn (13,90 € × 130 / 3 = 603 €). • Volle Rentenpunkte im Midijob: Trotz der reduzierten Beitragszahlung im Midijob (z. B. auf Basis von 854,69 € statt 1.200 €) wird für das Rentenkonto das volle Bruttogehalt von 1.200 € für die Rentenpunkte berücksichtigt.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Minijob-Grenze im Jahr 2026?
Die Minijob-Grenze liegt im Jahr 2026 bei genau 603,00 € pro Monat. Sie errechnet sich aus einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €.
Was ist der Vorteil eines Midijobs gegenüber einem Minijob?
Im Midijob (603,01 € bis 2.000 €) bist du voll kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert. Dank des Übergangsbereichs zahlst du reduzierte Abgaben, erhältst aber volle Leistungs- und Rentenansprüche.

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