Mindestlohn-Rechner 2026 – Gehalt & Mindestlohn prüfen
Der Mindestlohn-Rechner 2026 prüft dein Monatsgehalt und deine Arbeitszeit auf Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 € pro Stunde nach § 1 MiLoG. Berechne dein gesetzliches Mindest-Monatsgehalt und stelle Rechtssicherheit her.
Eingaben & Parameter
Mindestlohn-Prüfung nach § 1 MiLoG für das Jahr 2026
€ / Std.
Std. / W
Berechnete Monatsstunden (Durchschnitt):164,65 Std. (38 Std./Woche)
Gesetzlicher Mindestlohn-Satz 2026:13,90 € / Std.
Berechnungsergebnis
Mindest-Bruttogehalt monatlich
2.469,75 €
Gesetzliches Minimum monatlich (13,90 €/Std.)
2.288,64 €
Monatsstunden164,65 Std. (38 Std./Woche)
Gesetzliche Basis13,90 € / Std.
✓ Gesetzliche Prüfung auf Basis von § 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) 2026.
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
Die Prüfung des Mindestlohns erfolgt nach gesetzlichen Maßstäben:
1. Berechnen der Monatsstunden:
\Monatsstunden = Wochenstunden × (13 / 3) \quad (\approx Wochenstunden × 4,3333) \n
2. Ermittlung des Mindest-Monatsgehalts:
\Mindest-Monatsgehalt = 13,90 € × Monatsstunden \n
3. Differenzprüfung:
Liegt dein tatsächliches Monatsgehalt unter dem Mindest-Monatsgehalt, besteht ein gesetzlicher Nachzahlungsanspruch.
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Beispiel 1: Vollzeit 40 Std./Woche bei 13,90 € Mindestlohn
Berechnung des gesetzlichen Mindest-Monatsgehalts für eine reguläre 40-Stunden-Woche im Jahr 2026.
Eingabewerte:
Mindestlohnsatz 2026:13,90 € / Std.
Wochenarbeitszeit:40 Stunden
Monatsstunden (40 × 4,333):173,33 Stunden
Ergebnisse:
Mindest-Monatsgehalt:2.409,33 €
Ist-Monatsgehalt:2.409,33 €
Status Mindestlohn:✓ Gesetzeskonform (§ 1 MiLoG)
Beispiel 2: Teilzeit 20 Std./Woche mit Unterschreitung (12,41 €/Std.)
Überprüfung einer Teilzeitstelle (20 Std./Woche = 86,67 Monatsstunden) bei einem Pauschalgehalt von 1.075,53 €.
Eingabewerte:
Vereinbarter Stundenlohn:12,41 € / Std.
Wochenarbeitszeit:20 Stunden
Ist-Monatsgehalt:1.075,53 €
Ergebnisse:
Mindest-Monatsgehalt (20 × 4,333 × 13,90 €):1.204,67 €
Monatliche Nachzahlungs-Differenz:129,13 € / Monat
Status Mindestlohn:✕ Unterschreitung (§ 1 MiLoG Verstoß)
Sonderfälle & Häufige Fehler
Wichtige rechtliche Regeln zum Mindestlohn 2026:
• Unbezahlte Überstunden als Falle:
Werden Überstunden geleistet, aber nicht bezahlt, sinkt der effektive Stundenlohn (Monatsgehalt ÷ tatsächlich geleistete Stunden). Fällt der Satz dadurch unter 13,90 €, liegt ein Gesetzesverstoß vor.
• Nicht anrechenbare Lohnbestandteile:
Nacht- und Feiertagszuschläge, Vermögenswirksame Leistungen und Aufwendungsersatz (z. B. Fahrgeld) dürfen nicht auf den Grundmindestlohn von 13,90 € angerechnet werden.
• Gesetzliche Ausnahmen (§ 22 MiLoG):
Keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben Auszubildende, Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten sowie Pflichtpraktikanten.
Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen
Verifiziert 2026Mindestlohnkommission / BMAS • § 1 MiLoG (Gesetzlicher Mindestlohn 13,90 €/Std. ab 2026)Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (§ 1 MiLoG) ↗Gültig für 2026 • Verifiziert: 2026-09-10Gesetze im Internet / BMJ • § 17 MiLoGMindestlohngesetz (§ 17 MiLoG – Dokumentationspflichten) ↗Gültig für 2026 • Verifiziert: 2026-09-10
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?↓
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt in Deutschland im Steuerjahr 2026 genau 13,90 € pro Stunde.
Wie berechnet man das Mindest-Monatsgehalt bei Vollzeit?↓
Multipliziere deine Wochenstunden mit 4,3333 und danach mit 13,90 €. Bei 40 Wochenstunden ergibt das exakt 2.409,33 € brutto im Monat.
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