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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-06

GKV-Beitrag Selbstständige 2026

Mit dem GKV-Rechner für Selbstständige berechnest du im Handumdrehen deine voraussichtlichen monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das Jahr 2026. Der Rechner berücksichtigt die gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenzen sowie kinderbezogene Abschläge.

Eingaben & Parameter

Passe die Werte für GKV-Beitrag Selbstständige 2026 an.

Stand 2026
Monate
Berechnungsergebnis
Bemessungsgrundlage (2026)
1.318,33 € (Mindestbemessung)
KV-Beitrag (Krankenversicherung)
214,89 € (16,30 %)
PV-Beitrag (Pflegeversicherung)
52,73 € (4,00 %)
Gesamtbeitrag pro Monat
267,62 € / Monat
✓ Fachlich verifiziert nach § 240 SGB V.

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

Die Berechnung der GKV-Beiträge für hauptberuflich Selbstständige erfolgt nach § 240 SGB V: 1. Ermittlung der Bemessungsgrundlage: Der Beitrag richtet sich nach dem tatsächlichen Gewinn. Allerdings gelten 2026 harte gesetzliche Grenzen: Mindestens wird ein Einkommen von ca. 1.250 € (Mindestbemessungsgrundlage) veranschlagt, auch wenn du weniger verdienst. Verdienst du mehr als 5.512,50 € (Beitragsbemessungsgrenze), wird nur bis zu diesem Betrag der Beitrag berechnet. 2. Krankenversicherung (KV): Wählst du den Tarif ohne Krankengeld, zahlst du den ermäßigten Satz von 14,0 %. Mit Krankengeld-Anspruch ab dem 43. Krankheitstag gilt der allgemeine Satz von 14,6 %. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (im Schnitt 1,7 %). 3. Pflegeversicherung (PV): Der Basissatz beträgt 3,4 % (abzüglich Rabatt ab dem 2. Kind). Bist du über 23 und kinderlos, kommt ein Zuschlag von 0,6 % hinzu (insgesamt 4,0 %).

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Szenario 1: Existenzgründer mit geringem Gewinn

Ein Selbstständiger macht 800 € Gewinn im Monat.

Eingabewerte:
Monatlicher Gewinn:800 €
Krankenkasse Zusatzbeitrag:1,7 %
Anspruch auf Krankengeld:0
Pflegeversicherung Status:0
Ergebnisse:
Bemessungsgrundlage:1.318,33 € (Gesetzlicher Mindestbetrag)
KV-Beitrag:214,89 €
PV-Beitrag:52,73 €
Gesamtbeitrag:267,62 €

Szenario 2: Erfolgreicher Selbstständiger

Eine Freelancerin erwirtschaftet 7.000 € monatlich.

Eingabewerte:
Monatlicher Gewinn:7.000 €
Krankenkasse Zusatzbeitrag:1,7 %
Anspruch auf Krankengeld:0
Pflegeversicherung Status:1
Ergebnisse:
Bemessungsgrundlage:5.812,50 € (Beitragsbemessungsgrenze)
KV-Beitrag:947,44 €
PV-Beitrag:197,63 €
Gesamtbeitrag:1.145,07 €

Sonderfälle & Häufige Fehler

Sonderfälle in der Krankenversicherung der Selbstständigen: • Nebenberuflich Selbstständige: Wenn du hauptberuflich Arbeitnehmer bist und nur nebenbei selbstständig, zahlst du auf deine Selbstständigen-Einkünfte in der GKV keine Krankenversicherungsbeiträge (es sei denn, die Selbstständigkeit überwiegt zeitlich/finanziell). • Gründungszuschuss: Erhältst du den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur, zählt dieser grundsätzlich nicht als beitragspflichtiges Einkommen. • Rückwirkende Beitragsfestsetzung: Die Krankenkasse setzt den Beitrag zunächst vorläufig fest. Sobald du deinen Steuerbescheid einreichst, wird der finale Beitrag rückwirkend für das entsprechende Kalenderjahr berechnet. Das kann zu hohen Nachzahlungen führen, wenn du Rücklagen vergessen hast.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich meinen Steuerbescheid nicht einreiche?
Wenn du der Krankenkasse den Einkommensteuerbescheid nicht innerhalb von 3 Jahren nachlösen vorlegst, setzt sie den Beitrag automatisch auf den Höchstbeitrag (Berechnungsgrundlage 5.512,50 €) fest. Reiche den Bescheid daher immer unverzüglich ein.
Zahle ich als Selbstständiger den vollen Zusatzbeitrag?
Ja, anders als bei Arbeitnehmern (wo sich Chef und Mitarbeiter die Beiträge teilen), musst du als hauptberuflich Selbstständiger den gesamten Beitrag inklusive Zusatzbeitrag allein tragen.

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