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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-01

Gewerbesteuerrechner 2026

Der Gewerbesteuerrechner 2026 ermittelt die genaue Gewerbesteuerlast für dein Unternehmen nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes (GewStG). Berechne den Gewerbeertrag, den gesetzlichen Freibetrag (24.500 € für Einzelunternehmen & Personengesellschaften nach § 11 GewStG), den Messbetrag (3,5 %) sowie die finale Gewerbesteuer basierend auf dem Hebesatz deiner Gemeinde.

Eingaben & Parameter

Gewerbesteuer-Berechnung nach § 11 & § 16 GewStG

Stand 2026
%

Gesetzlicher Mindesthebesatz beträgt 200 % (§ 16 Abs. 4 GewStG)

Berechnungsergebnis
Gewerbesteuer-Messbetrag (3,5 %)
0
Finale Gewerbesteuerlast:0 € (400 % Hebesatz)
Maßgebender Gewerbeertrag:0
Anrechenbare ESt-Ermäßigung (§ 35):0
✓ Gewinn liegt unter dem Freibetrag von 24.500 € — keine Gewerbesteuer fällig (§ 11 Abs. 1 GewStG).
Effektive Steuerquote auf Gewinn:0,00 %
✓ Gesetzliche Gewerbesteuer-Berechnung nach § 11 & § 16 GewStG 2026.

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

So funktioniert die Gewerbesteuer-Berechnung 2026 nach § 11 & § 16 GewStG: Ausgangspunkt ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb zzgl. Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und abzüglich Kürzungen (§ 9 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen (bei Kapitalgesellschaften wie GmbHs entfällt der Freibetrag). Der verbleibende abgerundete Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Die finale Gewerbesteuer ergibt sich durch Anwendung des kommunalen Hebesatzes (z. B. 400 % = Faktor 4,0).

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Szenario 1: Kapitalgesellschaft / GmbH (100.000 € Gewinn, 400 % Hebesatz)

Eine GmbH erzielt 100.000 € Gewerbegewinn in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 400 %. Bei Kapitalgesellschaften greift kein Freibetrag.

Eingabewerte:
Jahresgewinn aus Gewerbebetrieb (€):100.000 €
Rechtsform des Unternehmens:Kapitalgesellschaft (GmbH / UG - kein Freibetrag)
Gemeindlicher Hebesatz (%):400 %
Ergebnisse:
Maßgebender Gewerbeertrag:100.000,00 €
Gewerbesteuermessbetrag (3,5 %):3.500,00 €
Finale Gewerbesteuerlast (400 % Hebesatz):14.000,00 €
Effektive Gewerbesteuer-Belastung:14,00 % des Gewinns

Szenario 2: Einzelunternehmen / Personengesellschaft (60.000 € Gewinn, 380 % Hebesatz)

Ein Einzelunternehmer erzielt 60.000 € Gewinn und nutzt den gesetzlichen Freibetrag von 24.500 € nach § 11 GewStG.

Eingabewerte:
Jahresgewinn aus Gewerbebetrieb (€):60.000 €
Rechtsform des Unternehmens:Einzelunternehmen / Personengesellschaft (24.500 € Freibetrag)
Gemeindlicher Hebesatz (%):380 %
Ergebnisse:
Gewerbeertrag nach Freibetrag (60.000 € - 24.500 €):35.500,00 €
Gewerbesteuermessbetrag (3,5 %):1.242,50 €
Finale Gewerbesteuerlast (380 % Hebesatz):4.721,50 €
Anrechenbare ESt-Ermäßigung (§ 35 EStG max 4,0x Messbetrag):4.721,50 € (vollständige Anrechnung auf die Einkommensteuer)

Sonderfälle & Häufige Fehler

Folgende 4 wichtigen Sonderfälle und gesetzlichen Bestimmungen gelten für die Gewerbesteuer 2026: 1. Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG): Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können das 4,0-fache des Gewerbesteuermessbetrags direkt von ihrer persönlichen Einkommensteuer abziehen. Bei einem Hebesatz von bis zu 400 % führt dies zu einer nahezu vollständigen steuerlichen Kompensation der Gewerbesteuer. 2. Hinzurechnungen & Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG): Dem Gewinn werden bestimmte Finanzierungskosten (z. B. 25 % von Zinsen, Mieten, Pachten oberhalb des Freibetrags von 200.000 €) hinzugerechnet und gewerbesteuerfreie Erträge (z. B. Grundbesitzkürzung) abgezogen. 3. Freiberufler-Privileg (§ 18 EStG): Freiberuflich Tätige (z. B. Ärzte, Anwälte, Journalisten, Ingenieure) unterliegen nicht der Gewerbesteuerpflicht, sofern keine gewerbliche Infizierung vorliegt. 4. Mindesthebesatz (§ 16 Abs. 4 GewStG): Der gesetzliche Mindesthebesatz in Deutschland beträgt 200 %, um inländische Oasenbildung zu verhindern. Standard-Hebesätze deutscher Kommunen liegen meist zwischen 300 % und 500 %.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer muss in Deutschland Gewerbesteuer zahlen?
Gewerbesteuerpflichtig sind alle gewerblichen Unternehmen in Deutschland. Dazu gehören Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) sowie gewerblich tätige Einzelunternehmer und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG). Freiberufler und Landwirte sind von der Gewerbesteuer befreit.
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Gewerbesteuer 2026?
Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein jährlicher Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag (§ 11 Abs. 1 GewStG). Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) gibt es keinen Freibetrag; hier wird ab dem ersten Euro Gewinn Gewerbesteuer fällig.
Wie funktioniert die Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG)?
Einzelunternehmer und Personengesellschaften können das 4,0-fache des Gewerbesteuermessbetrags von ihrer persönlichen Einkommensteuer abziehen. Bei Gemeinden mit einem Hebesatz von bis zu 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch steuerlich praktisch vollständig neutralisiert.
Was ist der kommunale Hebesatz?
Der Hebesatz ist ein von jeder Stadt oder Gemeinde eigenständig festgelegter Prozentsatz (mindestens 200 %, meist zwischen 300 % und 500 %). Er bestimmt, wie hoch die finale Gewerbesteuer im Vergleich zum bundeseinheitlichen Messbetrag (3,5 %) ausfällt.

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