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Fachlich geprüft von Ali B.Stand: 2026Aktualisiert am 2026-09-01

E-Auto-Förderungs-Rechner 2026

Der E-Auto-Förderungs-Rechner 2026 zeigt dir präzise, wie viel Geld du beim Elektro-Dienstwagen sparen kannst. Während direkte Kaufprämien (BAFA-Umweltbonus) ausgelaufen sind, profitieren Fahrer von Elektro-Firmenwagen von massiven steuerlichen Vorteilen: Dank der angehobenen Bruttolistenpreis-Grenze von 100.000 € musst du bei rein elektrischen Dienstwagen monatlich nur 0,25 % des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Mit unserem Rechner vergleichst du deine Steuerbelastung direkt mit einem Verbrenner (1 %-Regel) und siehst deine monatliche Netto-Ersparnis auf den Cent genau.

Fahrzeug- & Nutzungsdaten

Geben Sie die Daten Ihres Elektrofahrzeugs ein.

EStG 2026
0,25%-Regelung (max. 100.000 € BLP)
Steuerersparnis (vs. 1%-Verbrenner)Stand 2026
7.371,00

Ersparnis über 36 Monate im Vergleich zur 1%-Regelung für Verbrenner.

Geldwerter Vorteil/Monat:162,50(anstatt 650,00 € bei 1%)
Monatl. Ersparnis:+204,75

Gewerbliche Degressions-AfA

§ 7 Abs. 2a EStG
Jahr 148.750
Jahr 26.500
Jahr 33.250
Jahr 43.250
Jahr 51.950
Jahr 61.300

So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)

So funktioniert die Berechnung der steuerlichen E-Auto-Vorteile nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG: 1. **Geldwerter Vorteil bei der Privatnutzung (0,25 % vs. 0,5 % vs. 1 %)**: Bei der pauschalen Besteuerung der privaten Dienstwagennutzung richtet sich die monatliche Bemessungsgrundlage nach dem Bruttolistenpreis (BLP zum Zeitpunkt der Erstzulassung, abgerundet auf volle 100 €): - **Elektrofahrzeug bis 100.000 € BLP**: 0,25 % des BLP pro Monat (Geldwerter Vorteil = BLP × 0,0025). - **Elektrofahrzeug über 100.000 € BLP & Plug-in-Hybride**: 0,50 % des BLP pro Monat (Geldwerter Vorteil = BLP × 0,005). - **Verbrenner (Benzin / Diesel)**: 1,00 % des BLP pro Monat (Geldwerter Vorteil = BLP × 0,01). 2. **Monatliche Netto-Steuerersparnis**: Aus der Differenz der geldwerten Vorteile ergibt sich der steuerpflichtige Unterschiedsbetrag: Steuerfreie Differenz = Geldwerter Vorteil (Verbrenner) - Geldwerter Vorteil (E-Auto) Netto-Ersparnis pro Monat = Steuerfreie Differenz × Grenzsteuersatz (inkl. Soli/Kirchensteuer) 3. **Gewerbliche Degressions-AfA (§ 7 Abs. 2a EStG)**: Unternehmen, die ein rein elektrisches Neufahrzeug im Fuhrpark anschaffen, können im Jahr der Anschaffung eine degressive Sonderabschreibung von 40 % geltend machen, gefolgt von gestaffelten Sätzen (25 %, 15 %, 9 %, 6 %, 5 %) in den Folgejahren.

Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)

Szenario 1: Elektro-Dienstwagen unter 100.000 € (0,25 %-Regel)

Monatliche Steuerersparnis für ein E-Auto mit 65.000 € Bruttolistenpreis bei 42 % Grenzsteuersatz über 36 Monate Leasingdauer im Vergleich zu einem Verbrenner.

Eingabewerte:
Bruttolistenpreis (BLP):65.000 €
Besteuerungssatz E-Auto:0,25 % (BLP ≤ 100.000 €)
Individueller Grenzsteuersatz:42 %
Haltedauer:36 Monate
Ergebnisse:
Geldwerter Vorteil E-Auto (0,25 %):162,50 € / Monat
Geldwerter Vorteil Verbrenner (1,0 %):650,00 € / Monat
Monatliche Netto-Steuerersparnis:204,75 €
Gesamte Steuerersparnis (36 Monate):7.371,00 €

Szenario 2: Premium Elektro-Firmenwagen über 100.000 € (0,5 %-Regel & Degressions-AfA)

Berechnung für ein E-Fahrzeug der Oberklasse mit 110.000 € BLP im Firmenfuhrpark.

Eingabewerte:
Bruttolistenpreis (BLP):110.000 €
Besteuerungssatz E-Auto:0,50 % (BLP > 100.000 €)
Individueller Grenzsteuersatz:42 %
Gewerbliche Abschreibung:Degressions-AfA nach § 7 Abs. 2a EStG
Ergebnisse:
Geldwerter Vorteil E-Auto (0,5 %):550,00 € / Monat
Geldwerter Vorteil Verbrenner (1,0 %):1.100,00 € / Monat
Monatliche Netto-Steuerersparnis:231,00 €
Degressions-AfA Jahr 1 (40 % Sondersatz):44.000,00 €

Sonderfälle & Häufige Fehler

Wichtige Sonderregelungen und gesetzliche Details beim E-Auto: • Anhebung der BLP-Grenze auf 100.000 €: Für Anschaffungen ab dem Steuerjahr 2024/2026 wurde die Höchstgrenze für den günstigen 0,25 %-Satz schrittweise auf 100.000 € angehoben. Fahrzeuge oberhalb dieser Grenze werden mit 0,5 % versteuert. • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Zusätzlich zur allgemeinen Privatnutzung fällt für Arbeitswege ein geldwerter Vorteil von 0,03 % des BLP pro Entfernungskilometer an. Auch hier wird bei E-Autos die reduzierte Bemessungsgrundlage (25 % bzw. 50 % des BLP) angesetzt. • Ladekosten & Arbeitgeber-Ladestrom: Das Aufladen beim Arbeitgeber ist nach § 3 Nr. 46 EStG komplett steuerfrei. Ladekosten zu Hause können über pauschale steuerfreie Auslagenersätze vom Arbeitgeber erstattet werden (z. B. 70 € / Monat bei fehlender Lademöglichkeit im Betrieb). • Kfz-Steuerbefreiung nach § 3d KraftStG: Reine Elektro-Pkw sind bei Erstzulassung bis Ende 2025/2026 für 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen

Verifiziert 2026

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche E-Autos fallen unter die 0,25 %-Dienstwagenregelung?
Alle reinen Elektrofahrzeuge (BEV) sowie Brennstoffzellenfahrzeuge, deren Bruttolistenpreis (UVP zum Zeitpunkt der Erstzulassung) nicht mehr als 100.000 € beträgt.
Wie wird die monatliche Netto-Ersparnis berechnet?
Die Ersparnis ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verbrenner-Vorteil (1 % des BLP) und dem E-Auto-Vorteil (0,25 % des BLP), multipliziert mit deinem individuellen Einkommensteuersatz.
Gibt es 2026 noch die BAFA-Kaufprämie für Privatpersonen?
Nein, die direkte Bundes-Kaufprämie (Umweltbonus) ist ausgelaufen. Der Hauptförderhebel für E-Autos liegt 2026 in den massiven steuerlichen Vorteilen bei Dienstwagen (0,25 %-Regel, Degressions-AfA) und der Befreiung von der Kfz-Steuer.

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